366.450
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Mietrecht » Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen

Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

693 Aufrufe

Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen

Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe mal zwei interessante Fragen, die mich seit längerer Zeit beschäftgit:

Angenommen die Mitglieder einer Wohngemeinschaft haben jeweils mit dem Eigentümer der Wohnung Mietverträge für einzelne Zimmer abgeschlossen. Die Küche, das Badezimmer usw. sind in den Mietverträgen als gemeinschaftlich genutzte Zimmer ausgewiesen.

Nun meine Fragen:
1. Wo fängt für den jeweiligen Mieter die Wohnung an (auch in Bezug auf GG Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung))? An der individuellen Zimmertür? An der Wohnungstür?

2. Darf der Vermieter/Hausmeister/sonstwer einen Schlüssel für die Gemeinschaftsräume besitzen?

Ich bin auf Eure Antworten gespannt.

Beste Grüße


von huhu am 20.08.2012 10:48
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 134 weitere Beiträge zum Thema "Wohngemeinschaft".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen
quote:
1. Wo fängt für den jeweiligen Mieter die Wohnung an (auch in Bezug auf GG Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung))? An der individuellen Zimmertür? An der Wohnungstür?

An seiner Zimmertür.

quote:
2. Darf der Vermieter/Hausmeister/sonstwer einen Schlüssel für die Gemeinschaftsräume besitzen?

"sonstwer" sicherlich nicht, über den Rest hat man sich an anderer Stelle schon ausreichend ausgetauscht:

http://www.archiv.jurathek.de/showthread.php?t=121332

-----------------
""


von Liane46 am 20.08.2012 11:05
Status: Unsterblich (997 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen

quote:
1. Wo fängt für den jeweiligen Mieter die Wohnung an (auch in Bezug auf GG Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung))? An der individuellen Zimmertür? An der Wohnungstür?


Ganz klar an der Wohnungstür. auch die Gemeinschaftsflächen sind selbstverständlich durch Art. 13 GG geschützt.

Der schützt allerdings nur vor staatlichen Eingriffen, für den Vm. gilt aber nichts anderes. Betritt er die Gemeinschaftsräume ohne Einwilligung verstösst er gegen den MV, er begeht Hausfriedensbruch.

So sieht das jedenfalls das BVerfG zur WG:

2 BvR 2225/08

Grundrechtsträger des Art. 13 Abs. 1 GG ist jedoch jeder Inhaber oder Bewohner eines Wohnraums, unabhängig davon, auf welchen Rechtsverhältnissen die Nutzung des Wohnraums beruht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 20.08.2012 12:09
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


Mehr zum Thema im Forum:

Wohngemeinschaft   Einzelmietverträgen  
123recht.net ist Rechtspartner von:

366450
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110850
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online