Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen
Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen
ich habe mal zwei interessante Fragen, die mich seit längerer Zeit beschäftgit:Angenommen die Mitglieder einer Wohngemeinschaft haben jeweils mit dem Eigentümer der Wohnung Mietverträge für einzelne Zimmer abgeschlossen. Die Küche, das Badezimmer usw. sind in den Mietverträgen als gemeinschaftlich genutzte Zimmer ausgewiesen.Nun meine Fragen:
1. Wo fängt für den jeweiligen Mieter die Wohnung an (auch in Bezug auf GG Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung))? An der individuellen Zimmertür? An der Wohnungstür?2. Darf der Vermieter/Hausmeister/sonstwer einen Schlüssel für die Gemeinschaftsräume besitzen?Ich bin auf Eure Antworten gespannt.Beste Grüße
von huhu am 20.08.2012 10:48
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>Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen
quote:An seiner Zimmertür.
1. Wo fängt für den jeweiligen Mieter die Wohnung an (auch in Bezug auf GG Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung))? An der individuellen Zimmertür? An der Wohnungstür?
quote:"sonstwer" sicherlich nicht, über den Rest hat man sich an anderer Stelle schon ausreichend ausgetauscht:http://www.archiv.jurathek.de/showthread.php?t=121332
2. Darf der Vermieter/Hausmeister/sonstwer einen Schlüssel für die Gemeinschaftsräume besitzen?
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von Liane46 am 20.08.2012 11:05
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>Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen
quote:
1. Wo fängt für den jeweiligen Mieter die Wohnung an (auch in Bezug auf GG Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung))? An der individuellen Zimmertür? An der Wohnungstür?
Ganz klar an der Wohnungstür. auch die Gemeinschaftsflächen sind selbstverständlich durch Art. 13 GG geschützt.Der schützt allerdings nur vor staatlichen Eingriffen, für den Vm. gilt aber nichts anderes. Betritt er die Gemeinschaftsräume ohne Einwilligung verstösst er gegen den MV, er begeht Hausfriedensbruch.So sieht das jedenfalls das BVerfG zur WG:2 BvR 2225/08Grundrechtsträger des Art. 13 Abs. 1 GG ist jedoch jeder Inhaber oder Bewohner eines Wohnraums, unabhängig davon, auf welchen Rechtsverhältnissen die Nutzung des Wohnraums beruht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 20.08.2012 12:09
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