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Wohngeld geltend machen
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Wohngeld geltend machen
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sascha Christian Federenko LL.M.
Kleiner Griechenmarkt 40, 50676 Köln, Tel: 0221 - 78 80 58 0, Fax: 0221 - 78 80 58 10
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht
Bewertungen: 8
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sascha Christian Federenko LL.M.
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Wohngeld geltend machen enthält folgende Leistung: Preis
€175,00
inkl. MwSt.
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Überblick
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Die für das gemeinschaftliche Eigentum anfallenden Kosten sind gem. § 16 Abs. 2 WEG von den Wohnungseigentümern nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen.
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung werden diese Kosten durch monatliche Zahlungen("Wohngeld" o. "Hausgeld") der Eigentümer aufgebracht.
Die Höhe des Wohngeldes wird auf Grundlage eines Wirtschaftsplans durch Mehrheitsbeschluss festgelegt.
Die Wohnungseigentümer sind gem. § 28 WEG zur Zahlung des Wohngeldes, sowie zur Leistung von sonstigen notwendigen Vorschüssen verpflichtet.
Da eine ordnungsgemäße Verwaltung nur dann gewährleistet ist, wenn alle Wohnungseigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, sollten Zahlungsrückstände frühzeitig gegenüber den säumigen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden.
Das Angebot umfasst die Prüfung und außergerichtliche Geltendmachung der Zahlungsrückstände.
Sollte der säumige Wohnungseigentümer die Zahlung weiterhin verweigern, berate ich sie gerne über die weitere Vorgehensweise.
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung werden diese Kosten durch monatliche Zahlungen("Wohngeld" o. "Hausgeld") der Eigentümer aufgebracht.
Die Höhe des Wohngeldes wird auf Grundlage eines Wirtschaftsplans durch Mehrheitsbeschluss festgelegt.
Die Wohnungseigentümer sind gem. § 28 WEG zur Zahlung des Wohngeldes, sowie zur Leistung von sonstigen notwendigen Vorschüssen verpflichtet.
Da eine ordnungsgemäße Verwaltung nur dann gewährleistet ist, wenn alle Wohnungseigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, sollten Zahlungsrückstände frühzeitig gegenüber den säumigen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden.
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Sollte der säumige Wohnungseigentümer die Zahlung weiterhin verweigern, berate ich sie gerne über die weitere Vorgehensweise.
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller
Rathausplatz 1, 76829 Landau, Tel: 06341 - 91 777 7, Fax: 06341 - 91 777 19
Aufenthaltsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
Bewertungen: 106
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller
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Aufenthaltsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
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Wohngeld geltend machen enthält folgende Leistung: Preis
€199,00
inkl. MwSt.
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Zahlungsrückstände einzelner Wohnungseigentümer können für Eigentümergemeinschaften zu erheblichen Schwierigkeiten bis hin zur Zahlungsunfähigkeit führen.
Für einen Festpreis prüfe ich zunächst, ob ein Anspruch gegen den säumigen Wohnungseigentümer (z.B. aufgrund eines Wirtschaftsplanes oder einer Jahresabrechnung) besteht.
Sollte dies der Fall sein, fordere ich den Eigentümer durch anwaltliches Schreiben zur Zahlung auf.
Schließlich werde ich über die weiteren Möglichkeiten (Klage, Vollstreckung etc) beraten.
Für einen Festpreis prüfe ich zunächst, ob ein Anspruch gegen den säumigen Wohnungseigentümer (z.B. aufgrund eines Wirtschaftsplanes oder einer Jahresabrechnung) besteht.
Sollte dies der Fall sein, fordere ich den Eigentümer durch anwaltliches Schreiben zur Zahlung auf.
Schließlich werde ich über die weiteren Möglichkeiten (Klage, Vollstreckung etc) beraten.
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Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Harmsstraße 86, 24114 Kiel, Tel: 0431 88 70 49 75, Fax: 0431 98 79 99 90
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
Bewertungen: 112
Rechtsanwalt Sascha Lembcke
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Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
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Wohngeld geltend machen enthält folgende Leistung: Preis
€150,00
inkl. MwSt.
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Wohngeldrückstände, insbesondere austehende Nebenkosten- oder Hausgeldzahlungen sowie Instandhaltungs- und Sonderumlagen können eine Wohnungseigentumsgemeinschaft wirtschaftlich erheblich belasten.
Im Zweifel sind die Übrigen Wohnungseigentümer gegenüber Dritten verpflichtet die Rückstände der Säumigen auszugleichen.
Insoweit empfiehlt es sich bereits möglichst früh an den säumigen Eigentümer heranzutreten, um etwaige Rückstände einzufordern, mithin in Einzelfällen auch die Zwangsvollstreckung oder Zwangsverwaltung in das Eigentum zu betreiben.
Vorliegend biete ich Ihnen an, zu prüfen, ob die Rückstände der Höhe nach berechtigt sind und ob insoweit ein Anspruch gegenüber dem säumigen Eigentümer besteht und wenn dem so ist, den berechtigten Anspruch außergerichtlich gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen.
Darüber hinaus berate ich Sie hinsichtlich der weiteren gerichtlichen und ggf. vollstreckungsrechtlichen Vorgehensweise, insbesondere wie die Eigentumsgemeinschaft möglichst kostenschonend und zügig zum Ausgleich der Rückstände gelangen kann.
Im Zweifel sind die Übrigen Wohnungseigentümer gegenüber Dritten verpflichtet die Rückstände der Säumigen auszugleichen.
Insoweit empfiehlt es sich bereits möglichst früh an den säumigen Eigentümer heranzutreten, um etwaige Rückstände einzufordern, mithin in Einzelfällen auch die Zwangsvollstreckung oder Zwangsverwaltung in das Eigentum zu betreiben.
Vorliegend biete ich Ihnen an, zu prüfen, ob die Rückstände der Höhe nach berechtigt sind und ob insoweit ein Anspruch gegenüber dem säumigen Eigentümer besteht und wenn dem so ist, den berechtigten Anspruch außergerichtlich gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen.
Darüber hinaus berate ich Sie hinsichtlich der weiteren gerichtlichen und ggf. vollstreckungsrechtlichen Vorgehensweise, insbesondere wie die Eigentumsgemeinschaft möglichst kostenschonend und zügig zum Ausgleich der Rückstände gelangen kann.
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