Hallo,
ich bin mit Wirkung zum 01.04. mit meiner Freundin (geschieden, 3 Kinder)
zusammengezogen. Sie geht einem "Mini-Job" nach und bezieht z.Zt. Wohngeld
in Höhe von 327 € . Ich bin "voll-berufstätig" und beteilige mich an den
anfallenden monatlichen Kosten.
Meine Fragen sind nun welche Auswirkung dieses Zusammenziehen auf
das Wohngeld hat und ob die Voraussetzungen einer eheähnlichen
Gemeinschaft überhaupt vorliegen.
-Danke-
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Wohngeld - eheähnliche Gemeinschaft ?
3. April 2010
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Frage vom 3. April 2010 | 16:31
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohngeld - eheähnliche Gemeinschaft ?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 3. April 2010 | 17:31
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 140x hilfreich)
Vielleicht hilft dir das ja weiter:
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2005-11-24wann_ist_ein_paar_ein_paar.htm
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