Wohngeld an Vermieter bezahlt

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
adel123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld an Vermieter bezahlt

Hallo! Ich habe das Wohngeld beantragt. Die Sachbearbeiterin hat mir dieserst nach 6 Monate bewilligt, aber das Geld ohne mich zu fragen an Vermieter überwiesen. Sie hat meine Mietminderung wegen den Mängel in der Wohnung (ich befand sich in der Rechtstreit mit dem Vermieter) als Mietschulden betrachtet und wollte abgleichen. Neulich habe ich Rechtstreit gewonnen und schulde dem Vermieter nichts mehr. Kann ich dieses Geld vom Vermieter verlangen oder soll dies die Sachbearbeiterin tun? An welcher Anwalt soll ich mich wenden? Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Nach §26 WoGG muss der Wohngeldberechtigte darüber informiert werden. Steht das mit im Bescheid? Dann würde ich Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass keine Einwilligung vorlag sowie eine direkte Zahlung nicht geboten war. Vor allem nicht wenn die Mietminderung in der Berechnung des Wohngeldamtes Berücksichtigung fand. Anwalt ist erstmal nicht notwendig; wenn man sich das allerdings nicht zutraut und wenig Einkommen hat, kann man beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn Sie den Prozess tatsächlich gewonnen haben, dann können SIe den VM auffordern, das zuviel erhaltene Geld zu erstatten. Sagen Sie einfach Ihrem Anwalt Bescheid.

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#3
 Von 
adel123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Vielen Dank für Ihre Hilfe! Das Problem ist, das Widerspruch rechzeitig eingelegt wurde. Aber die Sachbearbeiterin des Amtes hat erst 3 Monate später drauf geantwortet. Also sie hatte die Unterlagen an das Landrat weitergeleitet. Dies hat noch 5 Monate gedauert, bis ich die Antwort erhalten habe. Ich habe die Ablehnung auf mein Widerspruch bekommen, mit der Begründung, dass alle Fristen schon abgelaufen seien. Mehr dazu wurde mir auch telefonisch mitgeteilt, das die Sachbearbeiterin volles Recht hatte, ohne mich zu fragen, das Geld zu überweisen. Nach der Auffassung des Landrates kann ich nur eine Klage gegen Bürgermeister beim Amtsgericht anlegen. Also zimmlich kompliziert...

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von adel123mitglied):
Nach der Auffassung des Landrates kann ich nur eine Klage gegen Bürgermeister beim Amtsgericht anlegen.


Wenn es schon einen Widerspruchsbescheid gibt, ja.

Schonmal mit dem Vermieter gesprochen? Wenn das nix hilft, bleibt wohl wirklich nur Anwalt, um zu prüfen, wer wem was schuldet.

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#5
 Von 
adel123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuche es auf jeden Fall. Das Rechtsverfahren ist nicht erwünscht. Vielen Dank!

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