Ich habe mal eine Frage zum Wohngeld.
Also, folgender Fall: Person X ist Student und aufgrund mehrerer Fachwechsel nicht mehr Bafög berechtigt ( Bafög wurde auch davor nie bezogen), bekommt aber noch Unterhalt von den Eltern um das Studium zu finanzieren.
Kann in diesem Fall Wohngeld beantragt werden, da X kein Recht auf irgendwelche staatlichen Leistungen hat? Muss nachgewiesen werden, dass X nicht mehr Bafög berechtigt ist? Muss X irgendeine Beschäftigung (minijob etc) vorweisen können?
Wohngeld - Muss nachgewiesen werden, dass X nicht mehr Bafög berechtigt ist?
5. Januar 2008
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Frage vom 5. Januar 2008 | 11:19
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 19x hilfreich)
Wohngeld - Muss nachgewiesen werden, dass X nicht mehr Bafög berechtigt ist?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2008 | 19:56
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Beim WOhngeldantrag als Student muss ein Nachweis des Bafög-Amtes vorgelegt werden, dass keine Bafög-Berechtigung mehr besteht.
Eine Beschäftigung ist nicht vonnöten, allerdings muss man seine Einkommensverhältnisse offenlegen, also nachweisen, wovon man denn (bisher) lebt, obwohl man Student ist und kein Bafög bezieht (z.B. Kontoauszüge).
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