Wohngeld / Werbungskosten unklar.Wer ist Zuständig

15. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Deltahotel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld / Werbungskosten unklar.Wer ist Zuständig

Hallo.
Zuerst muss ich sagen ich bin mir nicht sicher ob ich das entsprechende Forum getroffen habe. Ich wäre dankbar wenn es in das richtige Forum verschoben werden würde falls ich falsch liege.
Wohngeld / Werbungskosten ist im großen und ganzen das Hauptthema.
Ich bin 27 Jahre alt. Habe eine Berufsausbildung abgeschlossen und habe in diesem Beruf auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Da es schon immer mein Traum war Berufspilot zu werden habe ich zuerst meine Privatpilotenlizenz gemacht und werde nun ab Oktober eine meine letzte Chance nutzen ( vom Alter her) und eine Ausbildung zum Verkehrspiloten an einer Flugschule in Deutschland absolvieren.
Ich muss den Betrag von 50.000 Euro jedoch selbst bezahlen. Diesen Betrag konnte ich per Bankkredit aufnehmen und 2 Jahre nach Aufnahme beginnt erst die Rückzahlung ( man braucht circa 18 monate zum erreichen der Pilotenausbildung).
Meine Arbeitsstelle hatte mich die ganze Zeit auf „100 %" Arbeitskraft angestellt was einem Nettolohn von circa 2000 entsprach.
Da ich jetzt jedoch die Pilotenausbildung besuche musste ich meine Arbeitszeit auf 50 Prozent runterschrauben. Ich muss also nur die hälfte der Stunden leisten bekomme aber auch nur circa die hälfte an gehalt also knappe 1000 Euro.
Nun zu meiner Fragestellung:
Wohngeld steht mir in diesem fall zu. Wenn ich den punkt Werbungskosten freilasse wären das allerdings nur 20 euro. Die große Frage ist jedoch ob ich die Pilotenausbildung welche circa 60.000 Euro kostet als Werbungskosten benutzen darf. Laut Flugschule ist die Ausbildung nämlich als Werbunsgkosten anrechenbar. In diesem fall würde die miete von knappen 400 euro nämlich fast ganz übernommen.
An welches Amt kann ich mich in diesem Fall wenden um mir eine Beratung geben zu lassen ? Oder ist dafür ein Steuerberater zuständig ?
Werbungskosten für doppelte Haushaltführung würden ja angerechnet –was ist darunter zu verstehen ? Meine Arbeitsstelle befindet sich nämlich circa 400 Kilometer von meiner Ausbildungsstelle entfernt. Um beide Betriebe „bedienen" zu können habe ich mir nun eine Bahncard 100 gekauft um zwischen meiner Arbeitsstelle und der Ausbildungstelle „pendeln" zu können. Diese Bahncard kostet 350 Euro pro Monat. Mein Bruttolohn beträgt knappe 1200 Euro etto bleiben dann circa 950 Euro.
Abzüglich der 300 für die Wohnung + 350 Bahncard würden so pro Monat nur knappe 300 Euro übrigbleiben aus den Lohneinkünften.
Und ja die Arbeit 400 Kilometer und die Ausbildung lassne sich gut kombinieren weil meine Arbeit auch Nachts und am Wochende erledigt werden kann. So muss ich „nur" 6-7 mal im Monat bei meiner Arbeitstelle erscheinen und kann dies auch Nachts machen.
Falls ich nach der Arbeit keinen Job bekomme als Pilot habe ich pro Monat "nur" die 500 Euro Kreditrückzahlugn am Hals und meine momentane Miete von 400 Euro. Bei nem Gehalt von dann wieder 2000 Euro wäre dies aber dann zu bezahlen von daher geht es mir primär um die 18 Monate Ausbildungszeit.
Ein Freund ist den selben Weg gegangen und es hat zeitlich alles super bei ihm gepasst jedoch hatte er das mit dem Wohngeld gar nicht in betracht gezogen und im nachhinein mich darauf aufmerksam gemacht das ich dies beachten sollte.
Für infos – oder kontaktinformationen welchen ich meinen fall schildern kann wäre ich euch sehr dankbar. grüße


-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.