Wohngeld Antrag Berechnung mit Krankengeld

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472532-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
Wohngeld Antrag Berechnung mit Krankengeld

Hallo
Ich beziehe Krankengeld . Vom Jobcenter aus sollte ich Wohngeld beantragen. Vom Jobcenter bekommen ich nun 100 euro weniger als vor dem Krankengeld.
Berechnet die Wohngeldstelle das genauso oder zählt da nur das Einkommen. ?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb472532-24):
Vom Jobcenter bekommen ich nun 100 euro weniger als vor dem Krankengeld.


Was war denn vor dem Krankengeld? Gehalt und entsprechende Freibeträge, die jetzt weggefallen sind?

Zitat (von fb472532-24):
Berechnet die Wohngeldstelle das genauso oder zählt da nur das Einkommen. ?


http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb472532-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo
Ja Gehalt ....
Nun habe ich eh schon so wenig und dann dieses.
Ja laut Wohngeld Rechner sollte ich mehr bekommen.
Ich weiss nur nicht ob Krankengeld als Einkommen oder sonstiges Einkommen gilt
Mein Sohn hat ja auch noch Minijob. Finde da aber keine Spalte für
Nur nach Kind über 18 wird gefragt mit eigenem einkommen.aber nichts zum reinschreiben.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ok der hier ist detaillierter: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.