Wohngebäudeversicherungsübergang

28. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Wohngebäudeversicherungsübergang

Hallo, ich haben deletzt ein kleines Häuschen erworben. Jetzt habe ich von der Versicherung des Vorbesitzers der Wohngebäudeversicherung ein schreiben bekommen das diese jetzt an mich übergeht. Soweit passt ja alles.
Jetzt habe ich nach dem Einzug gesehen das das vorhandene Warmwasserpanel auf dem Dach vom Hagel der vor 2 Jahren war fast komplett zerschossen wurde. Als ich die Verkäufer fragte, meinte diese das der Schaden nicht gemeldet wurde. Daher würde ich gerne wissen ob ich den Schaden jetzt noch nachträglich melden kann oder nicht. Die Police ist ja weitergeleitet worden.
Danke für eure Antworten. Viele Grüße. Jonger.

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Melden können Sie, aber es wird keine Regulierung vorgenommen, da Schäden sofort gemeldet werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Woher sollen wir wissen was in Deinen vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung steht???


In der Regel enthalten Versicherungen jedoch den Passus, das Schäden unverzüglich nach Eintritt des Schadenereignis gemeldet werden müssen, wenn man entschädigt werden will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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