Wohnen ohne schriftlichen Mietvertrag, Mietzahlung und ohne Kenntniss des Vermieters

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
purepoison
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)
Wohnen ohne schriftlichen Mietvertrag, Mietzahlung und ohne Kenntniss des Vermieters

Sehr geehrte Forumsgemeinde,

ich brauche eueren Rat. Wir vermieten Immobilien, eine davon ist als WG vermietet. Mit jedem WG-Bewohner wird ein separater Mietvertrag geschlossen für sein Zimmer und allgemein genutzte Räume. Die Mieter haben meine Erlaubnis dafür, sich Mitbewohnerkandidaten auszusuchen, dann setzt sich die Person mit mir in Verbindung. Wenn alles soweit stimmt und ich einwillige, wird ein Mietvertrag zwischen mir und dem Mietinteressenten aufgesetzt und unterschrieben. Hat bis jetzt reibungslos funktioniert.
Ende letzten Jahres hat sich solch ein Kandidat mich angeschrieben, dass er gern in die WG einziehen möchte. Ich schickte ihm eine Mieterselbstauskunft, diese habe ich erst auf Nachfrage zurückbekommen. Danach habe lediglich nachgefragt, wer im Falle des Zustandekommens des Mietvertrags die Mietzahlung übernimmt, er antwortete dass er Arbeitslosengeld bekommt. Danach habe ich nichts mehr geschrieben. Eine eindeutige Zu- oder Absage hat er von mir nicht erhalten. Er hat selbst nicht weiter nachgefragt.

Gestern bekam ich Nachricht von ihm, dass er nun seit über 1 Monat in der WG wohnt und möchte jetzt schriftlichen Mietvertrag. Eine Miet- und Kautionszahlung ist nicht geleistet worden. Mittlerweile sind es zwei Monatsmieten, die im Voraus zu zahlen wären. Derjenige wurde von mir damals nicht über die Höhe der Kaution und Miete informiert, ich habe lediglich eine Selbstauskunft geschickt. Ich hatte bis dato keinerlei Kenntniss darüber, dass er eingezogen ist. Auf hat sich niemand bemüht, mich über seinen Einzug zu informieren.
Auf meine Nachfrage per E-Mail, wer ihm den Einzug erlaubt und überhaupt in die Wohnung gelassen hat, folgte noch keine Reaktion.
Meine Frage, wie gehe ich rechtssicher vor in dieser Situation? Ich bin auch über das Verhalten der anderen WG Bewohner ziemlich verärgert, habe ich das Recht sie in dieser Situation abzumahnen oder gar kündigen? Selbst wenn ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist - was ich bezweifele, denn dafür müsste ich eigentlich ihm die Schlüssel auszuhändigen, oder Miethöhe mitteilen oder anderes schlüssiges Verhalten aufweisen... - befindet er sich mit den Zahlungen in Verzug, sodass er fristlos zu kündigen ist. Aber wiederum ohne Vertrag keine Kündigung? Mir glüht gerade ziemlich der Kopf.
Ich wäre dankbar für eure Meinungen.



-- Editier von purepoison am 08.02.2017 10:11

-- Editier von purepoison am 08.02.2017 10:15

-- Editier von purepoison am 08.02.2017 10:21

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39 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von purepoison):
Meine Frage, wie gehe ich rechtssicher vor in dieser Situation?


Schwierig. Der "Bewohner" ist doch wohl eher ein Besetzer, denn ein Mieter. Vor allem wenn er noch nicht einmal einen mündlichen Mietvertrag hat.

1.
Wenn man den Mieter haben möchte: hingehen, einen Mietvertrag unterzeichnen lassen und die Mieten und die Kaution zahlen lassen.

2.
Wenn man diese Person nicht als Mieter haben möchte: Hingehen, vom Hausrecht gebraucht machen, Person einschließlich des Inventars "sofort" vor die Tür setzen. Hausverbot erteilen und den Schlüsselübergeber eine Abmahnung zukommen lassen, wegen § 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte, einschließlich eines Schadensersatzes für die entgangene Nutzungsentschädigung.
Wenn es der Vormieter war, dem die Nutzungsentschädigung für den Nach"mieter" in Rechnung stellen. Schloß auswechseln nicht vergessen.

Zitat (von purepoison):
Ich bin auch über das Verhalten der anderen WG Bewohner ziemlich verärgert, habe ich das Recht sie in dieser Situation abzumahnen oder gar kündigen?


Ja, wegen § 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte. Allerdings kann es ja wohl sehr gut sein, dass der "Besetzer" den anderen WG-Mitglieder einen Bären aufgebunden hat: "Ala. Klar hatte ich mit dem Vermieter Kontakt, der hat mir noch keinen Schlüssel gegeben, den sollt ihr mir geben."

Zitat (von purepoison):
Die Mieter haben meine Erlaubnis dafür, sich Mitbewohnerkandidaten auszusuchen, dann setzt sich die Person mit mir in Verbindung. Wenn alles soweit stimmt und ich einwillige, wird ein Mietvertrag zwischen mir und dem Mietinteressenten aufgesetzt und unterschrieben. Hat bis jetzt reibungslos funktioniert.


Darauf können sich die Bewohner natürlich berufen.


Zitat (von purepoison):
Aber wiederum ohne Vertrag keine Kündigung?


Klar. Mit einer "Kündigung" würde man zugeben, dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Man kann natürlich so etwas schreiben wie "es wird bestritten, dass ein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Sollte wider Erwarten ein Mietverhältnis zustande gekommen wird, ist dieses Schreiben als fristlose hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug ..... zu verstehen."

Zitat (von purepoison):
denn dafür müsste ich eigentlich ihm die Schlüssel auszuhändigen, oder Miethöhe mitteilen oder anderes schlüssiges Verhalten aufweisen...


Wer hatte denn den Schlüssel für das Zimmer? Oder hat der Vormieter die Schlüssel da gelassen oder abgegeben?

-- Editiert von Ver am 08.02.2017 23:14

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von purepoison):
Auf meine Nachfrage per E-Mail, wer ihm den Einzug erlaubt und überhaupt in die Wohnung gelassen hat, folgte noch keine Reaktion.

Logisch, die ist wohl nicht angekommen ...



Zitat (von purepoison):
Meine Frage, wie gehe ich rechtssicher vor in dieser Situation?

"Vermieter-Anwalt" beauftragen und den machen lassen.



Zitat (von purepoison):
befindet er sich mit den Zahlungen in Verzug, sodass er fristlos zu kündigen ist.

Nö, das ist hier überhaupt kein Kündigungsgrund, denn
Zitat (von purepoison):
Derjenige wurde von mir damals nicht über die Höhe der Kaution und Miete informiert,




Zitat (von Ver):
Wenn man diese Person nicht als Mieter haben möchte: Hingehen, vom Hausrecht gebraucht machen,

Welches Hausrecht?



Zitat (von Ver):
Person einschließlich des Inventars "sofort" vor die Tür setzen.

Und sich dann 2 Anwälte nehmen, einen für die Verteidigung in der strafrechtlichen Sache und einen für die Verteidigung gegen die zivilrechtlichen Ansprüche...
Ganz schlechte Idee ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Ver):
Wenn man diese Person nicht als Mieter haben möchte: Hingehen, vom Hausrecht gebraucht machen,


Welches Hausrecht?


Na, das Zimmer "gehört" doch wohl noch dem Vermieter. Der "Bewohner" dürfte doch wohl kein Hausrecht haben, der ist ja noch nicht einmal Mieter. Das Hausrecht geht erst auf den Mieter über, sobald er einen Schlüssel bekommen hat.

Jemand, der sich unberechtigt in meiner Mietsache aufhält, kann ich ja wohl rausschmeißen.



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Person einschließlich des Inventars "sofort" vor die Tür setzen.


Und sich dann 2 Anwälte nehmen, einen für die Verteidigung in der strafrechtlichen Sache und einen für die Verteidigung gegen die zivilrechtlichen Ansprüche...
Ganz schlechte Idee ...


Welche strafrechtliche Sache?

Welche zivilrechtlichen Ansprüche?

Wenn sich jemand in meiner Wohnung - ohne Rechtsgrund - breit macht, kann ich den doch rausschmeißen. Etwas anderes ist es, wenn er sich als Besucher im Zimmer von den anderen Bewohnern aufhält. Oder alle Bewohner die Wohnung gesamt mieten. Hier werden die Zimmer einzeln (mit Mietvertrag vermietet).

Jedoch nicht in dem unvermieteten Zimmer. Es wäre etwas anderes, wenn der "Besetzer" dem Vermieter die Mietsumme auf das Konto überwiesen hätte oder ihm das Geld in die Hand gedrückt hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von purepoison):
Ich wäre dankbar für eure Meinungen.


Meiner Meinung nach ist das eine Besitz- bzw. Eigentumsstörung. Um sich die Finger nicht schmutzig zu machen, kann man den Besetzer auch auf Räumung verklagen (lassen), nachdem man ihn zur "sofortigen" Räumung und Unterlassung aufgefordert hat.

Die strabewehrte Unterlassungserklärung kostet allerdings und das wird man von dem "Besetzer" kaum wieder bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@Ver

Im Prinzip sehe ich das ähnich wie Sie, jedoch ... woher hat der Besetzer die Hausschlüssel, Zimmerschlüssel erst mal außen vor gelassen? Und wenn er den von einem der anderen WG Bewohner bekommen hat, aufgrund welcher Geschichten auch immer, dann ist er nicht unbefugt drin, und nach seiner Ansicht hat er ja auch gemietet und wartet nur auf den Vertrag, er hat sich gemeldet und den Vertrag angemahnt, es wird mE schwierig werden, da höchst wahrscheinlich alle Vermietungen so gelaufen sind, WG Bewohner schlagen Kandidaten vor, dieser trifft VM und zieht kurz danach ein.

Ich würde ihn rauswerfen, allerdings wenn alle dabei sind, mitsamt seiner Habe, Schlösser austauschen ist dann auch noch angesagt (Wohnungstür zumindest) und es scheint angebracht, das Vermietungsmuster abzuändern.

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#6
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von purepoison):
Mit jedem WG-Bewohner wird ein separater Mietvertrag geschlossen für sein Zimmer und allgemein genutzte Räume. Die Mieter haben meine Erlaubnis dafür, sich Mitbewohnerkandidaten auszusuchen, dann setzt sich die Person mit mir in Verbindung. Wenn alles soweit stimmt und ich einwillige, wird ein Mietvertrag zwischen mir und dem Mietinteressenten aufgesetzt und unterschrieben.


Also nach der Handhabe ist diese Person in der Wohnung nicht angemeldet, da ja kein Mietvertrag zustandkam und der VM nicht sein Kürzel fürs Meldeamt gab.
Und da er angeblich ALG2 bekommt, wo bekommt er das Mietgeld her?


-- Editiert von vase am 09.02.2017 09:40

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und wenn er den von einem der anderen WG Bewohner bekommen hat, aufgrund welcher Geschichten auch immer, dann ist er nicht unbefugt drin


Der "Besetzer" kann nur von einem Berechtigten den Wohnungsschlüssel bekommen haben. War der Schlüsselübergeber dazu nicht berechtigt, hat der sich auch noch schadensersatzpflichtig gemacht.

Zitat (von AltesHaus):
WG Bewohner schlagen Kandidaten vor, dieser trifft VM und zieht kurz danach ein.


An der Zustimmung des Vermieters fehlt es hier aber.

Zitat (von AltesHaus):
Ich würde ihn rauswerfen, allerdings wenn alle dabei sind, mitsamt seiner Habe


Und den Schlüsselübergeber würde ich die Hauptarbeit machen lassen, denn der hat es (mMn nach) verbockt.

Zitat (von AltesHaus):
es scheint angebracht, das Vermietungsmuster abzuändern.


Auf jeden Fall. Es muss doch eine Übergabe von dem Vormieter gegeben haben. Wo ist denn dieser Schlüssel? Haben die Mietbewohner die Schlüsselgewalt und machen gewöhnlicherweise die Übergabe? Oder läuft die Übergabe über den Vermieter?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Danach habe lediglich nachgefragt, wer im Falle des Zustandekommens des Mietvertrags die Mietzahlung übernimmt, er antwortete dass er Arbeitslosengeld bekommt. Danach habe ich nichts mehr geschrieben. Eine eindeutige Zu- oder Absage hat er von mir nicht erhalten. Er hat selbst nicht weiter nachgefragt.


Alg1 ist es. Trotzdem muß er ja da gemeldet sein.
Allerdings ist eine WG ja auf Zimmer aufgeteilt. Wenn die Person keinen Mietvertrag bekam, dürfte das Zimmer doch noch frei sein. Also irgendwas stimmt da bei der Schilderung nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@Ver

Zitat:
Der "Besetzer" kann nur von einem Berechtigten den Wohnungsschlüssel bekommen haben. War der Schlüsselübergeber dazu nicht berechtigt, hat der sich auch noch schadensersatzpflichtig gemacht.


Und hier wirds eng. Vermutlich sind die früheren Vermietungen so gelaufen, das wissen wir ja nicht. Da kann man dann auch nicht so pauschal sagen, dass der Schlüsselübergeber sich schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Zitat:
An der Zustimmung des Vermieters fehlt es hier aber.


Ja, aber woher sollen die anderen das wissen? Wie schon geschrieben, wenn alle Neueinzüge nach einem ähnlichen Muster gelaufen sind, wer soll da wissen, ob der Neue Befugnis hat oder nicht?

Zitat:
Und den Schlüsselübergeber würde ich die Hauptarbeit machen lassen, denn der hat es (mMn nach) verbockt.


Nein, verbockt hat es der VM. Der hat die Dinge schleifen lassen und die haben dann eine Eigendynamik entwickelt, womit man nicht gerechnert hat.

Zu Vase
Zitat:
Also nach der Handhabe ist diese Person in der Wohnung nicht angemeldet, da ja kein Mietvertrag zustandkam und der VM nicht sein Kürzel fürs Meldeamt gab.
Und da er angeblich ALG2 bekommt, wo bekommt er das Mietgeld her?


Es wäre schön, wenn Sie vor dem Posten Ihrer lustigen Sachen einmal den TE lesen würden, denn da steht idR alles drin. ZB

Zitat:
Gestern bekam ich Nachricht von ihm, dass er nun seit über 1 Monat in der WG wohnt und möchte jetzt schriftlichen Mietvertrag. Eine Miet- und Kautionszahlung ist nicht geleistet worden. Mittlerweile sind es zwei Monatsmieten, die im Voraus zu zahlen wären


Aber auch das ist nicht das Thema, der TE möchte ja wissen, wie er den Besetzer wieder rausbekommt.

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#10
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Altes Haus,

schreiben sie ruhig ihr Zeugs. Ist ein offener Raum.

Ob es ein Besetzer ist, ist ja nach der Schilderung fraglich. Denn wie kann es sein, daß ein VM einen Interessenten nicht mehr antwortet und der Interessent trotzdem drin wohnt, ohne VM-Anmeldung, und die WG-Insassen es auch noch mitmachen?

Wie soll da also rechtlich etwas "geraten" werden, wenn die Schilderung nicht stimmig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von purepoison):
Meine Frage, wie gehe ich rechtssicher vor in dieser Situation?

Indem du einen Anwalt für Mietrecht beauftragst. Insoweit stimmt ich Harry zu.

Bei allem anderen bleiben bei mir mehr Zweifel denn Sicherheit. Einfach rausschmeissen und das Schloss austauschen kann auf jeden Fall sehr negative Folgen haben. Möglicherweise auch nicht. Letztlich wird die Einschätzung auch für einen Anwalt schwierig werden. Aber zumindest kann man damit versuchen, das Risiko zu minimieren.

In Zukunft wäre es vielleicht sinnvoller, sich ein wenig mehr um die WG zu kümmern. Wie mir scheint, hat sich der Vermieter es hier einigermaßen bequem gemacht und sich mehr oder weniger um nichts gekümmert. Da stand ein Zimmer monatelang (offiziell) leer und ihn hat das nicht interessiert. Da gibt es einen Wohnungsinteressenten, der nicht auf eine email antwortet, und der Vermieter hält es nicht für nötig, ihm abzusagen. Da lässt der Vermieter die Bewohner neue Mieter aussuchen und gibt dann keinerlei Rückmeldung an die Bewohner ob der akzeptiert wurde.

Sorry, aber wenn man sich nicht kümmert, dann passiert eben genau so etwas. Jetzt kommt es auf die Bequemlichkeit des Vermieters an. Wenn er den Mietern seine Verärgerung deutlich mitteilt, dann kümmern die sich möglicherweise in Zukunft gar nicht mehr um neue Mieter. Verpflichtet sind sie ja nicht dazu. Und dann darf der Vermieter die Zimmer selber annoncieren, die Besichtigungstermine selber vereinbaren und die Interessenten in der Wohnung herumführen. Will er das?

Wenn nicht, dann wäre es vielleicht sinnvoller, sich mal mit allen Bewohnern zusammenzusetzen und akzeptable Spielregeln aufzustellen. Dabei sollte man aber im Kopf behalten, dass die Mieter nicht zu einer Nachmietersuche verpflichtet werden können. Diese Spielregeln sollten also am besten für beide Seiten nützlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@vase

Zitat:
Wie soll da also rechtlich etwas "geraten" werden, wenn die Schilderung nicht stimmig ist?


Hier wird nichts "rechtlich geraten". Das ist ein Meinungsaustausch, eine Diskusion. Teilnehmer stellen ein Thema ein, worüber andere diskutieren und ihre Meinung äußern. Was sie das so lustig gepostet haben, wurde nicht angefragt. Einfach mal lesen.

-- Editiert von AltesHaus am 09.02.2017 11:26

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von vase):
Denn wie kann es sein, daß ein VM einen Interessenten nicht mehr antwortet und der Interessent trotzdem drin wohnt, ohne VM-Anmeldung, und die WG-Insassen es auch noch mitmachen?

Das wurde schon ausführlich geschildert.
Lesen hilft ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von vase):
Denn wie kann es sein, daß ein VM einen Interessenten nicht mehr antwortet und der Interessent trotzdem drin wohnt, ohne VM-Anmeldung, und die WG-Insassen es auch noch mitmachen?

Das wurde schon ausführlich geschildert.
Lesen hilft ...


Der TE hat da noch nix zu geschrieben. Das "oben" geschilderte vom TE stimmt ja nicht.
Wie gesagt, der TE sollte mal schaun, was da sein Konzept ist, denn erst wenn das mal klar ist - kann überhaupt darauf geantwortet werden. Halbwahrheiten braucht auch ein Anwalt nicht, wenn er sich einen nehmen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von vase):
Das "oben" geschilderte vom TE stimmt ja nicht.


?? Wie wollen SIe das denn beurteilen können ??

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Einfach rausschmeissen und das Schloss austauschen kann auf jeden Fall sehr negative Folgen haben.


Warum sollte das negative Folgen haben?

Als Beispiel:

Jemand parkt seit längerem auf meinem TG-Parkplatz, weil ihm jemand von den anderen Benutzern gesagt hat, dass er sich dort hinstellen kann und seine Sachen auch dort lagern kann. Auf seine Email und den Anruf habe ich nicht reagiert, weil ich keine Lust habe mit ihm zu reden.

Ich habe es nicht gemerkt, dass dort jemand parkt, weil ich eine Zeitlang kein Auto hatte. Jetzt ruft der "Besetzer" mich an und verlangt einen (Unter-) Mietvertrag.

Wenn ich den jetzt auffordere, den Parkplatz zu räumen und ihm verbiete, sich dort jemals wieder hinzustellen, welche Folgen sollte das haben?

Zitat (von cauchy):
Sorry, aber wenn man sich nicht kümmert, dann passiert eben genau so etwas.


Nur weil sich der Vermieter nicht kümmert, gibt es einem Besetzer nicht das Recht, irgendwo einzuziehen, wohl wissend das ein berechtigter Besitz einen Mietvertrag und eine Mietzahlung voraussetzt.

Zitat (von cauchy):
Letztlich wird die Einschätzung auch für einen Anwalt schwierig werden.


Nein, ist ganz einfach: Der Vermieter kann auf Räumung klagen und eine Unterlassungserklärung verlangen. Und es ist Hausfriedensbruch, jedenfalls was das Zimmer betrifft.

Und die Kosten kann der Vermieter vom "Besetzer" verlangen. Nur, diese wird er vermutlich von einem Leistungsbezieher nur sehr schwer wieder zurückbekommen. Naja, er kann es ja titulieren.



Zitat (von cauchy):
Wenn nicht, dann wäre es vielleicht sinnvoller, sich mal mit allen Bewohnern zusammenzusetzen und akzeptable Spielregeln aufzustellen. Dabei sollte man aber im Kopf behalten, dass die Mieter nicht zu einer Nachmietersuche verpflichtet werden können. Diese Spielregeln sollten also am besten für beide Seiten nützlich sein.


Das würde ich für die derzeitigen Bewohner vorschlagen. Den Besetzer wurde ich vor die Tür geleiten und zwar schnellstens.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von cauchy):
Einfach rausschmeissen und das Schloss austauschen kann auf jeden Fall sehr negative Folgen haben.

Warum sollte das negative Folgen haben?

Weil ich nicht einschätzen kann, wie ein Richter den aktuellen Zustand interpretieren würde. Wenn der "Besetzer" als Untermieter einer der anderen Bewohner aufgefasst werden muss, dann wäre eine kalte Räumung nicht unproblematisch. Mag sein, dass es funktionieren würde, weil das besetzte Zimmer aktuell eigentlich nur vom Vermieter genutzt werden darf.

Noch schwieriger ist der Fall, wenn die aktuellen Mieter annehmen durften (oder es genehmigt wurde), dass sie unvermietete Zimmer nutzen dürfen. Dann wird man zumindest eine gewisse Frist geben müssen, in der diese Genehmigung entzogen wird.

Und endgültig gefährlich wird es, wenn aufgrund des Ablaufes des letzten Neuvermietungen von einem konkludent geschlossenen Mietvertrag ausgegangen werden muss. Wenn also der "Besetzer" (in dem Fall Mieter) davon ausgehen durfte, dass ohne Widerspruch vom Vermieter der Mietvertrag automatisch abgeschlossen wurde.

Ich möchte hier bitte nicht verkünden, dass diese Liste abschließend ist oder dass ein Richter so entscheiden würde. Aber der Teilnehmer fragt nach einer rechtssicheren Lösung. Und einfach rausschmeissen ist meiner Meinung nach aufgrund der obigen Möglichkeiten nicht unbedingt sicher. Kann sein, dass alles gut geht. Kann aber auch sein, dass ein Richter eine andere Meinung als die von Ver vertritt. Ich werde dafür garantiert nicht gerade stehen und ich vermute, auch Ver wird den Teilnehmer nicht entschädigen wollen, sollte der Rat in die Hose gehen.

Zitat (von Ver):
Zitat (von cauchy):
Sorry, aber wenn man sich nicht kümmert, dann passiert eben genau so etwas.

Nur weil sich der Vermieter nicht kümmert, gibt es einem Besetzer nicht das Recht, irgendwo einzuziehen, wohl wissend das ein berechtigter Besitz einen Mietvertrag und eine Mietzahlung voraussetzt.

Habe ich auch nicht gemeint. Aber warum fragt der Vermieter nicht mal nach? Warum teilt er den aktuellen Bewohnern nicht mit, dass der Interessent nicht gewünscht wird und sie einen neuen Interessenten finden müssen?

Ich vermute, dass hier keiner (weder Mieter noch "Besetzer") wirklich bösgläubgig handeln wollten. Die haben geglaubt, dass das alles so in Ordnung ist und der Vermieter nur die Unterschrift vergessen hat. Klar, das war ein Irrglaube. Aber solchen Problemen kann man ohne Schwierigkeiten vorbeugen, wenn man entsprechend deutlich kommuniziert. Und genau das werfe ich dem Teilnehmer hier vor. Er hat die Sache einfach laufen lassen.

PS: Am wenigsten Stress gibt es natürlich, wenn man sich mit dem Interessenten einigt. Entweder, indem er einen Mietvertrag bekommt, oder eben, indem er mit kurzer Frist verschwindet.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn also der "Besetzer" (in dem Fall Mieter) davon ausgehen durfte, dass ohne Widerspruch vom Vermieter der Mietvertrag automatisch abgeschlossen wurde.


Und das er keine Miete oder Ähnliches zahlen muss? Nein, das es einen Mietvertrag gibt, müßte der Besetzer beweisen. Das kann er aber nicht.

Es wäre etwas anderes gewesen, wenn der Besetzer einfach die Miete an den Vermieter gezahlt hätte. Dann hätte der Vermieter echt schlechte Karten gehabt (So hätte ich es gemacht, dann würde es einen MV nach BG geben, NK müsste ich nicht zahlen und die Bude besenrein überlassen.)

Zitat (von cauchy):
PS: Am wenigsten Stress gibt es natürlich, wenn man sich mit dem Interessenten einigt. Entweder, indem er einen Mietvertrag bekommt, oder eben, indem er mit kurzer Frist verschwindet.


Genau. Wobei ich ihn zum Verschwinden auffordern würde.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn der "Besetzer" als Untermieter einer der anderen Bewohner aufgefasst werden muss, dann wäre eine kalte Räumung nicht unproblematisch.


Wer hat denn was von kalter Räumung geschrieben? Da wäre man möglicherweise bei einer verbotenen Eigenmacht, obwohl die eigentlich von der Besitzstörung durch den Besetzer im Zuge der Selbsthilfe gedeckt sein dürfte.

Wenn ich sage vor die Tür setzen, meine ich damit, dass der Besetzer auf seinen eigenen Füßen sein Zeug vor die Tür trägt. Dabei kann ihm dann der "Untervermieter" helfen.

Zitat (von cauchy):
Noch schwieriger ist der Fall, wenn die aktuellen Mieter annehmen durften (oder es genehmigt wurde), dass sie unvermietete Zimmer nutzen dürfen. Dann wird man zumindest eine gewisse Frist geben müssen, in der diese Genehmigung entzogen wird.


Das wäre im besten Falle eine unentgeldliche Leihe und die kann jederzeit zurückgefordert werden. Dann sind die Bewohner dem Besetzer gegenüber schadensersatzpflichtig.

Zitat (von cauchy):
Kann aber auch sein, dass ein Richter eine andere Meinung als die von Ver vertritt. Ich werde dafür garantiert nicht gerade stehen und ich vermute, auch Ver wird den Teilnehmer nicht entschädigen wollen, sollte der Rat in die Hose gehen.


Was soll da in die Hose gehen? Kalte Räumung habe ich nie vorgeschlagen und das wäre das Einzige, was schief gehen könnte, wenn der Richter eben nicht auf Vermieter steht.

Und wenn der Besetzer nicht freiwillig geht, würde ich eben den RA von der Leine lassen mit einer Unterlassungserklärung und dann eben auf Räumung klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wer hat denn was von kalter Räumung geschrieben?

Moment, lass mich schauen, ich habs:
Zitat (von Ver):
Hingehen, vom Hausrecht gebraucht machen, Person einschließlich des Inventars "sofort" vor die Tür setzen. Hausverbot erteilen

Genau das verstehe ich unter kalter Räumung. Einen Bewohner ohne Räumungstitel vor die Tür setzen.

Aber okay. Dann reintepretiere ich mal deine Posts: Der Vermieter geht zur Wohnung und fragt höflich den sich zufällig dort aufhaltenden Bewohner, ob er die Güte hätte, freiwillig auf der Stelle mit allen seinen Sachen zu verschwinden. Trifft er den Bewohner nicht an oder geht der Bewohner nicht sofort freiwillig, dann geht der Vermieter wieder friedlich von dannen und sagt seinem Rechtsanwalt Bescheid.

War das in etwa dass, was du posten wolltest? Sorry, dann habe ich dich wohl falsch verstanden. In der Form wäre das natürlich absolut in Ordnung und ziemlich gefahrlos. Vermutlich aber auch ziemlich sinnlos ...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wir haben es hier mit einer Besetzung zu tun. Nicht mehr und nicht weniger. Und wie der Eigentümer da verfahren darf, das ist doch ausgepaukt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wir haben es hier mit einer Besetzung zu tun. Nicht mehr und nicht weniger. Und wie der Eigentümer da verfahren darf, das ist doch ausgepaukt.

wirdwerden


Wer redet hier von "wir"? Ich vermiete hier keine Immobilien, wie so manche Schreiberlinge.
Der TE melde sich nicht mehr weil er weiß, daß er Mist verzapft hat.
Den muß er erst einmal für sich aufdröseln, bevor er rumfragt. In der WG. Thema: leeres Zimmer.
Und am besten mit einem Anwalt, der sich mit dem Mietrecht wirklich auskennt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dann reintepretiere ich mal deine Posts: Der Vermieter geht zur Wohnung und fragt höflich den sich zufällig dort aufhaltenden Bewohner, ob er die Güte hätte, freiwillig auf der Stelle mit allen seinen Sachen zu verschwinden.

Viel einfacher, man weist den Besetzer an, unverzüglich die Wohnung zu verlassen, leistet er keine Folge ruft man die Polizei, die erledigt den Rest.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Einen Bewohner ohne Räumungstitel vor die Tür setzen.


Glaubst Du etwa, ich würde den Typen und sein Geraffel berühren? Nein, der geht auf seinen eigenen Füßen. Für einen Hausbesetzer brauchst DU KEINEN Räumungstitel.

Zitat (von cauchy):
fragt höflich den sich zufällig dort aufhaltenden Bewohner / Besetzer, ob er die Güte hätte, freiwillig auf der Stelle mit allen seinen Sachen zu verschwinden.


Und wenn es nicht sofort und freiwillig ist, würde ich dem erst einmal die Konsequenzen vor Augen führen (verbal, s.u.) und was ich zu tun gedenke.

Zitat (von cauchy):
Trifft er den Bewohner nicht an oder geht der Bewohner nicht sofort freiwillig, dann geht der Vermieter wieder friedlich von dannen und sagt seinem Rechtsanwalt Bescheid.


Genau, vorher hinterlasse ich noch eine schriftliche Abmahnung mit dem Hinweis, dass bis zum Datum in 3 Tagen geräumt ist oder ich eine Räumungsklage beim AG einreichen lasse z.B. mit der Polizei wiederkomme.

Zwischendurch lasse ich noch von meinem Anwalt und dann der Staatsanwaltschaft prüfen, ob es sich bei diesem Verhalten nicht um Hausfriedensbruch handelt und stelle gegebenenfalls auch einen Strafantrag.

Zitat:
§ 123 Hausfriedensbruch: Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Zitat (von wirdwerden):
Wir haben es hier mit einer Besetzung zu tun. Nicht mehr und nicht weniger. Und wie der Eigentümer da verfahren darf, das ist doch ausgepaukt.


Genau.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von vase):
Und am besten mit einem Anwalt, der sich mit dem Mietrecht wirklich auskennt.


Besetzung ist kein Mietrecht und der Besetzer hat auch keinen Kündigungsschutz, da gibt es nämlich keinen Vertrag (jedenfalls nicht mit dem TE) der zu kündigen wäre.

Zitat (von vase):
Ich vermiete hier keine Immobilien, wie so manche Schreiberlinge.


Eine Besetzung kann einen Mieter ebenso treffen. Alles schon vorgekommen, kommt man aus dem Urlaub zurück und die Schwiegermutter macht sich in der Wohnung breit, weil sie näher bei ihrer Familie sein will. Oder der Ex-Freund der Tochter bleibt nach der Trennung in der Wohnung.

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#26
 Von 
Ver
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Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Viel einfacher, man weist den Besetzer an, unverzüglich die Wohnung zu verlassen, leistet er keine Folge ruft man die Polizei, die erledigt den Rest.


So etwas Ähnliches hatte ich schon in Post #1 geschrieben :neck:

Zitat (von Ver):
Wenn man diese Person nicht als Mieter haben möchte: Hingehen, vom Hausrecht gebraucht machen, Person einschließlich des Inventars "sofort" vor die Tür setzen. Hausverbot erteilen


Allerdings räumt die Polizei nur den Besetzer raus und nicht sein Geraffel. Deshalb würde ich dem Typen schon eine Ziehfrist geben.

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#27
 Von 
cauchy
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Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Viel einfacher, man weist den Besetzer an, unverzüglich die Wohnung zu verlassen, leistet er keine Folge ruft man die Polizei, die erledigt den Rest.

Kann er ja ausprobieren, wenn er will. Nur das ist dann eben nicht rechtsicher. Zumal ich bezweifeln würde, dass die Polizei wirklich aktiv wird. Aus zivilrechtlichen Streitigkeiten hält die sich nämlich raus. Die kann im Zweifel vor Ort nur erkennen, dass da einer mit seinen Sachen drin wohnt. Ob und mit wem der einen Mietvertrag hat, kann kein Polizist so schnell feststellen. Von daher wird der im Zweifel von dannen ziehen und auf den zivilen Rechtsweg verweisen.

Letztlich soll es mir egal sein. Es sollte unter vernünftigen Menschen möglich sein, mit dem Typen zu sprechen und das Problem zu lösen. Klar kann der Vermieter da auch Druck machen und mit der Kostenkeule drohen. Denoch würde ich es für sinnvoll halten, bei einer Weigerung des Typen erstmal einen Anwalt zu befragen. Zumindest wenn dem Teilnehmer ausdrücklich an einer rechtssicheren Lösung gelegen ist.

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#28
 Von 
Ver
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Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die kann im Zweifel vor Ort nur erkennen, dass da einer mit seinen Sachen drin wohnt.


Na wunderbar, dann hat der TE für den Hausfriedensbruch auch gleich noch gute Zeugen, denn genau das ist es, wenn der Typ sich unberechtigt dort aufhält und sich nicht entfernt, wenn der Berechtigte ihn dazu auffordert.

@ TE: nicht vergessen die Namen der Polizisten und die Vorgangsnr. zu notieren. Und ausdrücklich einen Strafantrag stellen, das ist ein Antragsdelikt und wird bei einer Anzeige wegen mangelnden öffentlichen Interesse eingestellt. Doch das sollte tatsächlich ein RA formulieren, sonst geht das schief.

Zitat (von cauchy):
Es sollte unter vernünftigen Menschen möglich sein, mit dem Typen zu sprechen und das Problem zu lösen.


Ob ein solches Verhalten wirklich noch vernünftig ist?

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#29
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ob ein solches Verhalten wirklich noch vernünftig ist?

Ich glaube, es machen sich hier einige falsche Vorstellungen. Wie oben geschrieben glaube ich nicht, dass der Besetzer/Mieter/WasAuchImmer böswillig den Eigentümer reinlegen wollte. Dann hätte er wohl kaum dem Vermieter eine Nachricht geschrieben und diesem selber mitgeteilt, dass er dort schon wohnt und jetzt einen schriftlichen Mietvertrag will. Auch die anderen Bewohner wollten sicherlich nicht absichtlich den Vermieter übergehen.

Die Male davor hat das immer so funktioniert, vielleicht hat der Vermieter nur gerade zuviel zu tun und hat keine Zeit, den Mietvertrag auszufertigen, ist ja eh nur eine Formalie. Das werden vermutlich die Gedanken gewesen sein. Das sind also aller Wahrscheinlichkeit nach keine bösen, unvernünftigen Menschen. Die Wurschtelei kann in einigen WG's der Standard sein. Es gab hier schon diverse Posts von WG's, bei denen sich mir die Haare sträubten obschon des Umgangs mit Ein- und Auszügen.

Von daher sehe ich jetzt noch nicht, dass das ganze zwangsläufig in einem riesen Krach, Polizei, Gericht, Trara enden muss. Hingehen, aktuelle Situation klären, zukünftigen Ablauf klären. Und dabei ein wenig Augenmaß beweisen. Jemanden von jetzt auf gleich vor die Tür zu setzen, wird bei den allermeisten eine ziemliche Abwehrhaltung auslösen.

Wobei ich ein Problem nicht verschweigen möchte: Wenn der Teilnehmer den Typen nicht als Mieter will, dann muss er tunlichst vermeiden, durch irgendwelche Zusicherungen nun doch noch einen Mietvertrag (konkludent) abzuschließen. Da wird man also sehr vorsichtig sein müssen.

-- Editiert von cauchy am 09.02.2017 18:22

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#30
 Von 
Ver
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Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wobei ich ein Problem nicht verschweigen möchte: Wenn der Teilnehmer den Typen nicht als Mieter will, dann muss er tunlichst vermeiden, durch irgendwelche Zusicherungen nun doch noch einen Mietvertrag (konkludent) abzuschließen. Da wird man also sehr vorsichtig sein müssen.


Deshalb muss der Typ auch so schnell wie möglich raus. Ich bin nicht sicher, ob da nach § 545 (?) BGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis ein unbefristetes Mietverhältnis draus wird.

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