Wohnen in reinem Gewerbegebiet?

26. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
LupusC
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnen in reinem Gewerbegebiet?

Mal angenommen Person A entscheidet sich für eine Wohnung, die vom Makler als Mischgebiet beworben wurde. Nach einiger Zeit ist A von dem Lärm der LKWs genervt, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite bis 3 Uhr Morgens Anhänger rangieren.
A wendet sich daraufhin an das Gewerbeaufsichtsamt woraufhin erst mal eine Zeit lang Ruhe herrscht. Nach ein paar Monaten geht es aber wieder mit dem Lärm los...also wendet sich A wieder an das Gewerbeaufsichtsamt. Nach einigem hin und her stellt sich heraus, dass A nicht in einem Mischgebiet sondern in einem Gewerbegebiet wohnt und sie nichts gegen die Lärm und Geruchsbelästigung machen können.
Die nette Dame am Telefon teilt ihm ausserdem noch mit, dass A eigentlich gar nicht hier wohnen dürfte, da Wohnung in Industriegebieten nur an Mitarbeiten der in diesem Gebiet ansässigen Betriebe vermietet werden dürfen.

Jetzt ist A natürlich etwas verunsichert und verärgert, da:
-A nicht weiß, ob er nun zum Umzug gezwungen ist, da er ja "illegal" hier wohnt.
-A sich fragt ob er eine Mietminderung vom Mieter fordern kann und falls ja, wie hoch wäre diese anzusetzen? Und könnte A diese auch rückwirkend einfordern? (Beginnend mit der ersten Monatsmiete)
-Könnte A auch vom Makler die Provision zurück fordern, da dieser ja etwas "verkauft" hat, was er nicht halten konnte?
-Falls A Umziehen müsste, wer trüge die Umzugskosten? A würde ja nicht auf eigenen Wunsch umziehen...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wenn A einen Mietvertrag unterschrieben hat, so sollte A auch erstmal in diesen Mietvertrag schauen. Wurde dort eine Wohnung vermietet oder eine Gewerbeimmobilie? Lässt sich die Aussage des Maklers, die Wohnung läge in einem Mischgebiet, beweisen? Erst dann macht es Sinn, weiter in die Richtung zu denken.

Ausziehen muss A nur dann, wenn er/sie durch ein offizielles Schreiben dazu aufgefordert wird. Eine Mietminderung wird meiner Meinung nach nur dann möglich sein, wenn die Wohnung durch den Vermieter nachweisbar mit dem Merkmal Mischgebiet vermietet wurde. Selbst dann müsste der Mieter begründen, warum die Beeinträchtigungen durch die Gewerbebetriebe bei Anmietung nicht erkennbar gewesen sind.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Nach einiger Zeit ist A von dem Lärm der LKWs genervt, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite bis 3 Uhr Morgens Anhänger rangieren.


Wieso glaubt A dass dieses in einem "Mischgebiet" nicht möglich wäre ??
A hätte sich vorher umsehen sollen, wohin erzieht.

Es handelt sich hier um rechtliche Mängel und § 537b BGB regelt auch den Wegfall gewisser Rechte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LupusC
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:Nach einiger Zeit ist A von dem Lärm der LKWs genervt, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite bis 3 Uhr Morgens Anhänger rangieren.

Wieso glaubt A dass dieses in einem "Mischgebiet" nicht möglich wäre ??
A hätte sich vorher umsehen sollen, wohin erzieht.

Es handelt sich hier um rechtliche Mängel und § 537b BGB
regelt auch den Wegfall gewisser Rechte.


Anfangs war die Lärmbelästigung noch nicht so schlimm, da das Grundstück gegenüber A's Wohnung erst 1-2 Monate danach von einer Müllbeseitigungsfirma genutzt wurde. Und in einem Mischgebiet gelten doch gewisse Grenzwerte was Lärm angeht?

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

cauchy hat doch schon die entscheidenden Punkte angesprochen

- wie kann die Aussage des Maklers, die Wohnung läge in einem Mischgebiet, bewiesen werden? (dann ggf Ansprüche gegen den Makler)
- ist die Wohnung laut Mietvertrag mit dem Merkmal Mischgebiet vermietet? (dann ggf. Ansprüche gegen den Vermieter)
- inwiefern handelt es sich um Beeinträchtigungen handeln, die bei Anmietung nicht erkennbar waren
da stellt sich z.B. auch die Frage: wieviel Wohnhäuser/Wohnungen gibt es denn in der Umgebung?

solange dazu nichts bekannt ist, ist es sinnlos über Grenzwerte in Mischgebieten zu reden

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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