Wohlverhaltesphase Stundungskosten

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Freaks81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohlverhaltesphase Stundungskosten

Hallo

ich alleinverdiener verh. 3 Kids verdiene unter der Pfändungsgrenze befinde mich seit 3 Jahren in Wohlverhaltesphase meine Kosten wurden gestundet .Mir ist klar das nach Wohlverhaltesphase die Restschuldbeferiung kommt und die Rechnung wie ist es hat man da ein Schonvermögen? Weil wenn ich beispielsweise 10.000 € angespart habe bei der Bank kann net das Gericht net die Kosten Verlagen das ich diese bezahle. Manche sagen Schonvermögen 2600€ pro Person + 160€ Pro Lebensjahr stimmt das .

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das richtet sich nach §90 SGB XII analog. Eine genaue Besprechung der Norm finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt ein Freibetrag von € 2.600,– zzgl. € 256,– für jede vom Schuldner überwiegend unterhaltene Person. Da Sie aber dem Gericht sowieso regelmäßig ihr Vermögen zutreffend angeben müssen werden die das einfach für Sie ausrechnen :grins: .

Allerdings stellt sich mir hier schon die Frage, wie Sie als Alleinverdiener unter der Pfändungsgrenze mit drei Kindern in drei Jahren € 10.000,00 angespart haben. Das schaffen die Meisten ohne Insolvenz nicht :-).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Freaks81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
Das richtet sich nach §90 SGB XII analog. Eine genaue Besprechung der Norm finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt ein Freibetrag von € 2.600,– zzgl. € 256,– für jede vom Schuldner überwiegend unterhaltene Person. Da Sie aber dem Gericht sowieso regelmäßig ihr Vermögen zutreffend angeben müssen werden die das einfach für Sie ausrechnen :grins: .

Allerdings stellt sich mir hier schon die Frage, wie Sie als Alleinverdiener unter der Pfändungsgrenze mit drei Kindern in drei Jahren € 10.000,00 angespart haben. Das schaffen die Meisten ohne Insolvenz nicht :-).




Hallo es ist ein Beispiel so viel habe ich net auf dem Konto nur ein Beispiel !

Das heißt für mich 2600€ pro Person darf ich ansparen +256€ pro Lebensjahr ?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Nein.+ 256 € pro überwiegend unterhaltenem Unterhaltsberechtigtem.

Bei Ihnen also je nach Einkommen der Kinder/Ehefrau vermutlich (2600 + (4 * 256)) = € 3.624,00



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