Wohin den Kindesunterhalt bei AlG II überweisen?
Guten Tag,
gibts irgendeine Richtlinie, aus der hervorgeht, wohin ein Unterhaltspflichtiger den Kindesunterhalt zu überweisen hat, wenn die Kindesmutter des unterhaltsberechtigten Kindes Arbeitslosengeld 2 erhält?
Wenn ja, wie lautet diese und wo kann man die nachlesen?
Letztlich: wohin muss der Kindesunterhalt vom Kindesvater überwiesen werden, wenn die Kindesmutter des unterhaltsberechtigten Kindes Arbeitslosengeld 2 erhält?
Danke vorab.
MfG
Anm: der Anwalt der Kindesmutter will (erst), dass der Kindesunterhalt an ihn überwiesen wird. Nachdem der Kindesunterhalt mehrmals dorthin überwiesen wurde, will der Anwalt, dass der Kindesunterhalt an die ARGE überwiesen wird. Die ARGE will allerdings, dass der Kindesunterhalt an die Kindesmutter überwiesen wird. Dann das Jugendamt will allerdings, dass der Kindesunterhalt an das Jugendamt überwiesen wird!
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von Der Unbeugsame am 14.06.2011 15:33
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