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Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen

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Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen

Hallo!

Ich gehe mal davon aus das ich nächsten Samstag eine Abmahnung erhalten werde und würde die dann auf Rechtswirksamkeit prüfen lassen. Wo bzw wie mache ich das?

Oder könnt Ihr mir hier schon sagen ob die Gerechtfertigt ist oder eher nicht?

Um folgendes geht es dabei:

Ich hatte vor ca 3 Wochen in der Zeit wo ich Frühschicht hatte einen Termin für die Überprüfung der Rauchmelder und Wasseruhren usw in meiner Wohnung. Wollte den Tag frei bekommen auf Arbeit aber das habe ich nicht bekommen sondern sollte einen neuen Termin machen.

Jetzt hat die Firma die das ganze macht in unserem Wohngebiet, am 16.07. per Teleofn einen neuen Termin am nächsten Samstag 28.07. Vormittags gemacht, welchen ich auch bestätigt habe da der Samstag bei uns kein offizieller Arbeitstag ist und auch am Montag nicht absehbar war das 14 Tage später Samstags gearbeitet werden soll.

Nun bekomme ich wieder kein Frei und soll erneut den Termin verschieben. Was ich befinitiv nicht machen werde. Bin doch nicht der Sklave unserer Firma. Ich werde am Dienstag unserem Chef den Vorschlag machen das ich pünktlich arbeiten komme und dann zwischen durch den Termin war nehme und wieder komme. Sollte die mir das auch nicht genehmigen dann werde ich wohl eine Abmahnung bekommen, da vor ein paar Wochen drei Leute die auch Samstags Termine hatten und nicht arbeiten gekommen sind eine Abmahnung bekamen.


Aus meiner Sicht weiß ich nicht was ich hätte noch machen sollen denn der neue Termin liegt ja nun mal ausserhalb der offiziellen 5 Tage Arbeitswoche an einem Samstag. Das da nun 14 Tage später nach Terminbestätigung gearbeitet werden soll kann doch nicht mein Problem sein oder?

Ist da eine Abmahnung gerechtfertigt oder zu Hart da ich mir in den fasst 6 Jahren wo ich in der Firma bin bisher nichts zu Schulden habe kommen lassen! Weder eine Ermahnung noch sonnst etwas habe ich bisher bekommen. Ausserdem bin ich Ledig und niemand sonnst kann denen die Wohnung öffnen!

Freue mich sehr auf Eure Hilfe.

Schönen Sonntag

PS: Mein WE bestand wieder mal nur aus dem Sonntag da wir gestern Spätschicht hatten. Das war dann das dritte Spätschicht WE wo ich bzw wir nur den Sonntag hatten! Das StressT und es scheint kein Ende in sicht!



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-- Editiert uepps1 am 22.07.2012 10:04

-- Editiert uepps1 am 22.07.2012 10:04

-- Editiert uepps1 am 22.07.2012 10:06


von uepps1 am 22.07.2012 10:03
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 956 weitere Beiträge zum Thema "Abmahnung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
Ggf überprüft das Arbeitsgericht, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist; wenn du Geld übrig hast, macht das auch ein RA.
Eine andere Frage ist freilich, ob es klug oder notwendig ist, gegen eine solche Abmahnung vorzugehen; erstens kann "das Wüten" dagegen noch "Öl ins Feuer" gießen, zum anderen reicht es immer noch, sollte der AG mal eine Kündigung mit dieser Abmahnung begründen wollen.
In der Sache wird die Antwort davon abhängen, ob der AG dich für diesen Samstag zur Arbeit verpflichten dürfte, ohne deine Verpflichtungen zu berücksichtigen.

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von blaubär+ am 22.07.2012 11:56
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
Hallo blaubär

Danke für deine Antwort.

Arbeitsgericht? Einfach dahin gehen und das prüfen lassen oder wie macht man so etwas?

Wenn ich damit zu einem RA gehen würde, würde das die Rechtschutzversicherung zahlen? Hast du eine Idee was so etwas kosten würde?

Was hällst du denn persönlich von dem ganzen?

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von uepps1 am 23.07.2012 15:37
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
Man hätte Zeit fürs Arbeitsgericht, auch für einen RA-Termin und auch eine Rechtschutzversicherung konnte man irgendwann mal abschließen.
Eltern, Partner(in), Nachbarn oder Freunde, die den Ableser kurz in die Wohnung lassen könnten, hat man hingegen nicht. Hm.

Einzige Lösung: siehe blaubär+s Anmerkung bezüglich arbeitsvertragliche Verpflichtungen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"


von Schnuckelchen am 23.07.2012 15:53
Status: Unsterblich (1122 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 14 User(n) bewertet)

>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
quote:
Arbeitsgericht? Einfach dahin gehen und das prüfen lassen oder wie macht man so etwas?

Man könnte beim Arbeitsgericht klagen, dass die Abmahnung unwirksam ist. Allerdings ist davon grundsätzlich abzuraten, weil man die angespannte Situation zusätzlich anheizt.

Ob die Abmahnung wirksam und berechtigt war, kann nämlich auch viel später noch beim Arbeitsgericht geprüft werden, wenn der AG eine Kündigung auf die Abmahnung stützen will.

Auch ein RA kann im Prinzip nur seine rechtliche Sicht darlegen und wenn man ihn beauftragt, entweder aussergerichtlich oder gerichtlich eine Klärung herbei führen.

quote:
Was hällst du denn persönlich von dem ganzen?

Ich halte das Vorgehen des AG für grenzwertig. Ob die Anweisung der Samstagarbeit billigem Ermessen (§ 106 GewO) gerecht wird, wenn der AN einen dringenden Termin warzunehmen hat, ist fraglich.

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

Was ist denn konkret zur Arbeitzeit und zum Thema Mehrarbeit arbeitsvertraglich vereinbart? Gibt es einen Betriebsrat?

Zu den Kosten:

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/07/12/streitwert-einer-arbeitsrechtlichen-abmahnung/


Aber nochmal: es ist in der Regel unnötig und kontraproduktiv, gegen eine Abmahnung vorzugehen.
Nicht selten sind Abmahnungen bereits wegen Formfehlern unwirksam.

quote:
Nun bekomme ich wieder kein Frei und soll erneut den Termin verschieben.

Nicht selten verlangen diese Firmen für einen nochmaligen Termin Geld.

quote:
Ich werde am Dienstag unserem Chef den Vorschlag machen das ich pünktlich arbeiten komme und dann zwischen durch den Termin war nehme und wieder komme.

Das sollte man auf jeden Fall versuchen. Das abzulehnen, so uneinsichtig kann doch fast kein AG sein.


von 1000kleinesachen am 23.07.2012 16:15
Status: Unsterblich (3710 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
Danke Euch sehr für Eure Infos.

Habe nun mit meinem Chef, bzw erst einmal mit dem Schichtleiter, gesprochen und nach langem hin und her kann ich dann am Samstag nach Hause fahren den Termin war nehmen und wieder zur Arbeit fahren.

Erst wollte der wieder nicht und meinte ob ich denn nicht angerufen hätte um den Termin erneut zu verschieben. Der kommt sich vor wie Gott seid dem der aufgestiegen ist!

Egal. Jedenfalls weiß ich nun zu so einer Situation wieder etwas mehr und im Moment sieht es ja ganz gut aus für mich. Obwohl ich mir aus der Abwahnung nicht viel gemacht hätte.

Was zu dem Thema im Arbeitsvertrag steht habe ich nicht geprüft. Un dein Betriebsrat gibt es auch welcher auch für einen freien Tag plediert hat aber das Interessiert unseren Gott nicht wirklich.

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von uepps1 am 24.07.2012 15:38
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
quote:
Und ein Betriebsrat gibt es auch welcher auch für einen freien Tag plediert hat aber das Interessiert unseren Gott nicht wirklich.

Es gibt einen Betriebsrat? Dann dürfen sich solche Proble eigentlich nicht ergeben, wenn der BR was taugt. Der hat bei der Mehrarbeit eine der wenigen starken Mitbestimmungsrechte. Da ist nix mit plädieren, bla, bla.
Der AG müsste jede einzelne Mehrarbeitsstunde vom BR genehmigen lassen.



von 1000kleinesachen am 24.07.2012 16:42
Status: Unsterblich (3710 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
@ 1000kleinesachen

Was kann bzw müßte denn der Betriebsrat in so einem Fall des jemand an solch einem angewiesenen Samstag etwas vor hat tun damit der auch frei bekommt?

Es geht hier nicht generelle um das am Samstag Zweischichtige Arbeiten, sondern das der eine oder andere etwas wichtiges vor hat oder sonntige wichtige Gründe hat nicht frei bekommt.

@All

Hier einmal was gestern noch passiert ist auf Arbeit damit Ihr mal seht wie Arbeitnehmer und oder Familienfreundlich unser Mittelständiges Unternehmen aus der Süßwaren Herstellung ist!

Ein Kollege aus der Spätschicht wollte 2 - 3 Stunden später zur Spätschicht kommen da seine Frau auch arbeiten ist. Keine Chance. Er muß 8 Stunden kommen also pünktlich um 14:00! Da er aber ein Kind hat und niemanden in der Nähe der drauf aufpassen kann, wird Ihm nichts anderes Übrig bleiben das Kind zu den Schwiegereltern nach Meck Vorpommern bringen. Das sind dann 360 Km und mehrere Stunden Sinnlose Autofahrt.

Zweiter Kollege dessen Frau als Krankenschwester im Krankenhaus arbeitet hat zur selben Zeit auch Schicht. Er wollte nun da auch er keine Chance hat seine beiden Kinder unter zu bringen am Samstag komplett frei bekommen. Da wurde Ihm vom Obersten Chef in bei sein des Schichtleiters als Zeuge mitgeteilt das es wenn er nicht kommt eine sofortige Kündigung nach sich zieht.

So geht ein in Funk und Fernsehen bekanntes Unternehmen mit seinen Mitarbeitern um! Predigen aber von sich selbst wie Familienfreundlich und Familiär das Unternehmen doch ist und denkt! Drann ersticken sollen die!!!

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-- Editiert uepps1 am 26.07.2012 17:04

-- Editiert uepps1 am 26.07.2012 17:05

-- Editiert uepps1 am 26.07.2012 17:07


von uepps1 am 26.07.2012 17:04
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
der Betriebsrat sollte sich mal eingehend mit der einschlägigen Rechtsprechung befassen und dann danach handeln

z.b. hier:

.....erfasst das Mitbestimmungsrecht nicht nur die Frage, ob im Betrieb in mehreren Schichten gearbeitet werden soll, sondern auch die Festlegung der zeitlichen Lage der einzelnen Schichten und die Abgrenzung des Personenkreises, der Schichtarbeit zu leisten hat. Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten […].
Der Betriebsrat hat ferner darüber mitzubestimmen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise von bereits aufgestellten Schichtplänen abgewichen werden kann. Dies gilt insbesondere bei Schichtumsetzungen […].

(BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03)

üblicherweise vereinbart man in einer Betriebsvereinbarung nähere Umstände über die Vorgehensweise


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von working slave am 26.07.2012 17:22
Status: Legende (231 Beiträge)
Userwertung:  4,2  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
quote:
Ein Kollege aus der Spätschicht wollte 2 - 3 Stunden später zur Spätschicht kommen da seine Frau auch arbeiten ist. Keine Chance. Er muß 8 Stunden kommen also pünktlich um 14:00!

Die Vertretung hätte wer übernommen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 26.07.2012 21:26
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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