Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
Hallo!
Ich gehe mal davon aus das ich nächsten Samstag eine Abmahnung erhalten werde und würde die dann auf Rechtswirksamkeit prüfen lassen. Wo bzw wie mache ich das?
Oder könnt Ihr mir hier schon sagen ob die Gerechtfertigt ist oder eher nicht?
Um folgendes geht es dabei:
Ich hatte vor ca 3 Wochen in der Zeit wo ich Frühschicht hatte einen Termin für die Überprüfung der Rauchmelder und Wasseruhren usw in meiner Wohnung. Wollte den Tag frei bekommen auf Arbeit aber das habe ich nicht bekommen sondern sollte einen neuen Termin machen.
Jetzt hat die Firma die das ganze macht in unserem Wohngebiet, am 16.07. per Teleofn einen neuen Termin am nächsten Samstag 28.07. Vormittags gemacht, welchen ich auch bestätigt habe da der Samstag bei uns kein offizieller Arbeitstag ist und auch am Montag nicht absehbar war das 14 Tage später Samstags gearbeitet werden soll.
Nun bekomme ich wieder kein Frei und soll erneut den Termin verschieben. Was ich befinitiv nicht machen werde. Bin doch nicht der Sklave unserer Firma. Ich werde am Dienstag unserem Chef den Vorschlag machen das ich pünktlich arbeiten komme und dann zwischen durch den Termin war nehme und wieder komme. Sollte die mir das auch nicht genehmigen dann werde ich wohl eine Abmahnung bekommen, da vor ein paar Wochen drei Leute die auch Samstags Termine hatten und nicht arbeiten gekommen sind eine Abmahnung bekamen.
Aus meiner Sicht weiß ich nicht was ich hätte noch machen sollen denn der neue Termin liegt ja nun mal ausserhalb der offiziellen 5 Tage Arbeitswoche an einem Samstag. Das da nun 14 Tage später nach Terminbestätigung gearbeitet werden soll kann doch nicht mein Problem sein oder?
Ist da eine Abmahnung gerechtfertigt oder zu Hart da ich mir in den fasst 6 Jahren wo ich in der Firma bin bisher nichts zu Schulden habe kommen lassen! Weder eine Ermahnung noch sonnst etwas habe ich bisher bekommen. Ausserdem bin ich Ledig und niemand sonnst kann denen die Wohnung öffnen!
Freue mich sehr auf Eure Hilfe.
Schönen Sonntag
PS: Mein WE bestand wieder mal nur aus dem Sonntag da wir gestern Spätschicht hatten. Das war dann das dritte Spätschicht WE wo ich bzw wir nur den Sonntag hatten! Das StressT und es scheint kein Ende in sicht!
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-- Editiert uepps1 am 22.07.2012 10:04
-- Editiert uepps1 am 22.07.2012 10:04
-- Editiert uepps1 am 22.07.2012 10:06
von uepps1 am 22.07.2012 10:03
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>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
quote:
Arbeitsgericht? Einfach dahin gehen und das prüfen lassen oder wie macht man so etwas?
Man könnte beim Arbeitsgericht klagen, dass die Abmahnung unwirksam ist. Allerdings ist davon grundsätzlich abzuraten, weil man die angespannte Situation zusätzlich anheizt.
Ob die Abmahnung wirksam und berechtigt war, kann nämlich auch viel später noch beim Arbeitsgericht geprüft werden, wenn der AG eine Kündigung auf die Abmahnung stützen will.
Auch ein RA kann im Prinzip nur seine rechtliche Sicht darlegen und wenn man ihn beauftragt, entweder aussergerichtlich oder gerichtlich eine Klärung herbei führen.
quote:
Was hällst du denn persönlich von dem ganzen?
Ich halte das Vorgehen des AG für grenzwertig. Ob die Anweisung der Samstagarbeit billigem Ermessen (§ 106 GewO) gerecht wird, wenn der AN einen dringenden Termin warzunehmen hat, ist fraglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.htmlWas ist denn konkret zur Arbeitzeit und zum Thema Mehrarbeit arbeitsvertraglich vereinbart? Gibt es einen Betriebsrat?
Zu den Kosten:
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/07/12/streitwert-einer-arbeitsrechtlichen-abmahnung/Aber nochmal: es ist in der Regel unnötig und kontraproduktiv, gegen eine Abmahnung vorzugehen.
Nicht selten sind Abmahnungen bereits wegen Formfehlern unwirksam.
quote:
Nun bekomme ich wieder kein Frei und soll erneut den Termin verschieben.
Nicht selten verlangen diese Firmen für einen nochmaligen Termin Geld.
quote:
Ich werde am Dienstag unserem Chef den Vorschlag machen das ich pünktlich arbeiten komme und dann zwischen durch den Termin war nehme und wieder komme.
Das sollte man auf jeden Fall versuchen. Das abzulehnen, so uneinsichtig kann doch fast kein AG sein.
von 1000kleinesachen am 23.07.2012 16:15
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>Wo und oder wie kann ich eine Abmahnung prüfen
der Betriebsrat sollte sich mal eingehend mit der einschlägigen Rechtsprechung befassen und dann danach handeln
z.b. hier:
.....erfasst das Mitbestimmungsrecht nicht nur die Frage, ob im Betrieb in mehreren Schichten gearbeitet werden soll, sondern auch die Festlegung der zeitlichen Lage der einzelnen Schichten und die Abgrenzung des Personenkreises, der Schichtarbeit zu leisten hat. Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten […].
Der Betriebsrat hat ferner darüber mitzubestimmen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise von bereits aufgestellten Schichtplänen abgewichen werden kann. Dies gilt insbesondere bei Schichtumsetzungen […].
(BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03)
üblicherweise vereinbart man in einer Betriebsvereinbarung nähere Umstände über die Vorgehensweise
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von working slave am 26.07.2012 17:22
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