Guten Tag,
wir besitzen eine Eigentumswohnung (Hochpaterre). Uns ist ein Sondernutzungsrecht für die "überdachte Terasse (10m2)" eingeräumt. Die Terasse ist durch ein Geländer begrenzt. Vor der Terasse befindet sich ein bepflanzter Hügel, der schließlich an die Wiese grenzt.
Frage : unterliegt der Hügel vor der Terasse noch dem Sondernutzungsrecht ? Wenn ja, wäre ich als Eigentümer ja auch für die Pflege verantwortlich, oder ?
Vielen Dank & Gruß
GW
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Wo endet Sondernutzungsrecht von Terasse ?
24. August 2009
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Frage vom 24. August 2009 | 13:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Wo endet Sondernutzungsrecht von Terasse ?
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#1
Antwort vom 24. August 2009 | 14:03
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
quote:
Uns ist ein Sondernutzungsrecht für die "überdachte Terasse (10m2)" eingeräumt. Die Terasse ist durch ein Geländer begrenzt.
Das Sondernutzungsrecht beschränkt sich auf die Terrasse. Die Geländer ist die Grenze.
quote:
unterliegt der Hügel vor der Terasse noch dem Sondernutzungsrecht ? Wenn ja, wäre ich als Eigentümer ja auch für die Pflege verantwortlich, oder ?
Nein. Aber das kannst Du als TOP bei nächster Eigentümerversammlung
beantragen, und als Gegenleiestung die Pflege übernehmen.
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