Wo endet Sondernutzungsrecht von Terasse ?

24. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Guido Wittenberg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Wo endet Sondernutzungsrecht von Terasse ?

Guten Tag,

wir besitzen eine Eigentumswohnung (Hochpaterre). Uns ist ein Sondernutzungsrecht für die "überdachte Terasse (10m2)" eingeräumt. Die Terasse ist durch ein Geländer begrenzt. Vor der Terasse befindet sich ein bepflanzter Hügel, der schließlich an die Wiese grenzt.

Frage : unterliegt der Hügel vor der Terasse noch dem Sondernutzungsrecht ? Wenn ja, wäre ich als Eigentümer ja auch für die Pflege verantwortlich, oder ?

Vielen Dank & Gruß

GW



-----------------
""

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Uns ist ein Sondernutzungsrecht für die "überdachte Terasse (10m2)" eingeräumt. Die Terasse ist durch ein Geländer begrenzt.


Das Sondernutzungsrecht beschränkt sich auf die Terrasse. Die Geländer ist die Grenze.


quote:
unterliegt der Hügel vor der Terasse noch dem Sondernutzungsrecht ? Wenn ja, wäre ich als Eigentümer ja auch für die Pflege verantwortlich, oder ?



Nein. Aber das kannst Du als TOP bei nächster Eigentümerversammlung
beantragen, und als Gegenleiestung die Pflege übernehmen.




-----------------
"28c7h49T"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen