Hallo,
ich studiere in Mecklenburg-Vorpommern, wohne aber mit Erstwohnsitz in Brandenburg.
Nun hat das Semester begonnen und ich wollte mich in MPV wohnhaft melden (aber eben nur Zweitwohnsitz).
Heute war ich beim Ämterkomplex in der Stadt, doch leider gibt es da kein "Einwohnermeldeamt". Von den Korinthen*****rn konnte mir auch keiner helfen, da diese schon kurz vor 12 alle fluchtartig in die Kantine gerannt sind (erstaunlich, wie schnell die da auf einmal sind).
Wo muß ich mich denn nun genau melden?
An den Ämtern stand auch nichts dran.
Der Mietvertrag hat übrigens mit dem 3. März begonnen (ging nicht anders), richtig wohnen tue ich hier aber erst seit dem 2. April.
Da die Frist bald um ist, würde mich mal interessieren, an wen ich mich nun wenden soll.
Und ob es so wichtig ist, sich zu melden.
Wo den Zweitwohnsitz anmelden?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Hi Blind-Passenger
schau mal hier evtl. hilft dir das weiter
http://www.business-mv.de/bmv/website/index.jsp?navi_id=31
ansonsten wende dich an das örtliche Rathaus , die müssen dir Auskunft geben.
Massgebend für die Anmeldung ist das tatsächliche EINZUGSDATUM und nicht der Abschluss des Mietvertrags , und ja es ist wichtig die Nebenwohnung anzumelden , normalerweise ist die Frist ( innerhalb von 7 Werktagen nach Einzug in eine Wohnung), aber ich nehme doch mal an du hast noch renovieren müssen ? ;-)
viel Erfolg
-- Editiert von silence07 am 13.04.2006 07:53:45
sorry, ich glaube der link wird dir eher weiterhelfen http://www.mvweb.de/behoerden/myliste_service.html?MVwebSID=ee8378c3e7c390e767032e8235ec1e8c&page=1144947795.1.html
VG
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten