Hallo,
sorry, ich weiß nicht, in welchem Bereich ich meine Frage einstellen soll, deshalb trage ich sie hier ein.
Folgendes:
Wir (mehrere Betroffene) wohnen in Landkreis X, der nächste Ort ist schon Landkreis Y.
Unsere Kinder besuchen eine Schule in Landkreis Y.
Diese Schule ist km- und fahrzeitmäßig näher als die Schule in Landkreis X, welche den gleichen Abschluss bietet.
Allerdings gibt es von Landkreis X nach Landkreis Y keine gescheite Verbindung, nur eine gaaaaaanz mieserable. Und: für diese gaaaaanz "bescheidene" Verbindung brauch man noch 2 Tickets, weil sie eben landkreisabhängig sind!!
Daher werden die Kinder jetzt jeden Tag zur Schule gefahren und wieder geholt.
Nun habe ich gelesen, dass man eine Erstattung von Schülerbeförderungskosten stellen kann, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Auch bietet unser Schulträger keine angemieteten oder schulträgereigenen Fahrzeuge zur Beförderung von Schülern zum und vom Unterricht an.
Dann können anscheinend ausnahmsweise die Kosten für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge erstattet
werden.
Nur: wo und wie stellt man so einen Antrag?
Und dann würde mich noch was interessieren:
Ich habe mal private Fahrdienste angefragt. Die sind schon teuer. Aber nun habe ich in der Satzung des Landkreises folgendes gelesen
" Die notwendigen Beförderungskosten werden ohne Anrechnung der Eigenanteile bis zu folgenden Höchstbeträgen je Schüler und Schuljahr erstattet:
- X.XXX € für Kinder in Schulkindergärten
- 800 € für die übrigen Schüler mit Ausnahme der Schüler der Sonderschulen .
Das bedeutet doch, dass der Landkreis pro Kind 800 Euro pro Jahr zahlt für die Beföderung?
Bei 4 Kindern wären das 3.200 Euro pro Jahr...
Aber wie bekommt man das hin?
Grüße
Janine04
Wo Antrag für Erstattung stellen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatAber wie bekommt man das hin? :
Sollte man den Landkreis fragen in dessen Satzung man das gelesen hat.
Landkreis Göppingen?
Man muss beachten, dass eine Erstattung von privaten Kosten nicht rückwirkend möglich ist.
("Die durch die Benutzung privater Kraftfahrzeuge entstehenden Kosten werden nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Landesreisekostengesetz erstattet, wenn das Landratsamt die Kostenerstattung zugesagt hat. ")
D.h. man muss erst beim Landratsamt die Zusage holen, dass PkW-Kosten erstattet werden.
Kosten für PkW-Fahrten, die ohne vorherige Zusage des Landratsamtes angefallen sind, sind nicht erstattungsfähig.
Die spannende Frage ist, ob das Landratsamt eine solche Zusage erteilen wird. Da wird es darauf ankommen, wie miserabel die Busverbindung wirklich ist (da haben Eltern und Ämter oft unterschiedliche Auffassungen) und ob andere Schulen evtl. leichter zu erreichen wären (z.B. bessere Busanbindung obwohl weiter weg). Das kann man aus der Ferne schlecht beurteilen.
Ansonsten:
Das bedeutet doch, dass der Landkreis pro Kind 800 Euro pro Jahr zahlt für die Beföderung?
Bei 4 Kindern wären das 3.200 Euro pro Jahr...
Theoretisch ja. Es gibt aber noch den Eigenanteil, welcher - zumindest im Landkreis GP - nach meiner oberflächlichen Recherche 308€/Jahr auf Grundschulen und 554€/Jahr ab Klasse 5 beträgt. Um also 800€ Erstattung für PkW-Kosten zu bekommen, müsste man Fahrtkosten von 1108€ (Grundschüler) bzw. 1354€ (ab Kl. 5) haben.
Außerdem kann von den Sätzen abgewichen werden, wenn "durch eine gemeinsame Beförderung mehrerer Schüler eine kostengünstigere Regelung erreicht werden " kann. Wenn alle 4 Kinder mit einem Auto transportiert werden können, wird es wohl nicht 4x 800€ geben.
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