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Wo Abbuchungsermächtigung kündigen?

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Wo Abbuchungsermächtigung kündigen?

Hallo nochmal.
Wo und wie kann ich eine Abbuchungsermächtigung kündigen? Direkt bei der Bank oder bei dem, mit dem ich einen Vertrag geschlossen habe.
Das Problem ist, dass der Vertrag, den ich geschlossen habe, 2 Jahre gültig ist. Darf ich die Zahlungsweise trotzdem so einfach kündigen?
Gruß


von staffbull am 11.08.2007 17:11
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Wo Abbuchungsermächtigung kündigen?
Eine Abbuchungsermächtigung kündigt man nicht, sondern die widerruft man.

Das macht man nicht bei der Bank, sondern bei demjenigen, den man die Ermächtigung erteilt hat.

Ob in dem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, liegt an den Vertragsbedingungen. Sollte im Normalfall gehen, manchmal wird auch eine Gebühr für die manuelle Überweisung erhoben (z.B. Handyverträge).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 11.08.2007 17:38
Status: Tao (5592 Beiträge)
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>Wo Abbuchungsermächtigung kündigen?
Die Antwort von Jotrocken ist nicht korrekt. Es gibt zwei Arten von Lastschriften: Das Abbuchungsverfahren und das Einzugsermächtigungsverfahren.
Bei dem Abbuchungsverfahren gestattet man seiner Bank Abbuchungsaufträge von Teilnehmern, die man der Bank zuvor genannt hat, zuzulassen. Diese Abbuchungen können nicht widerrufen werden.

Bei der Einzugsermächtigung bevollmächtigt man jemanden Beträge zulasten des eigenen Kontos abzubuchen. Diese Buchungen können unbeschränkt widerrufen werden.

Also: Abbuchungsaufträge gehen an die eigene Bank, Lastschriften an den Vertragspartner!


von J_Doe am 12.08.2007 18:33
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Wo Abbuchungsermächtigung kündigen?
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 13.08.2007 10:44
Status: Unsterblich (3067 Beiträge)
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