Witwenrente und Hartz 4

8. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
raiffeisen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Witwenrente und Hartz 4

Hallo zusammen,

ich bekomme eine kleine Witwenrente und aufstockend Hartz4. Nun habe ich einen Job beim DRK wo ich für 2 Personen Urlaubs- und Krankheitsvertretung mache, wenn einer von beiden fehlt. Dafür bekomme ich eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Mir wurde vom DRK gesagt und bescheinigt das ich 200 Euro anrechnungsfrei als Aufwandsentschädigung beziehen dürfte.Habe das schön der Arge gemeldet jede Abrechnung an sie weitergegeben.Habe während der tätigkeit noch nie 200 euro bekommen das höchste war 125 euro,zumal ich auch nicht jeden Monat arbeite. Nun kürzt die Arge mir das Geld um 30 Euro monatlich, mit der aussage der freibetrag sei schon auf meiner rente. Meine frage darf die Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit angerechnet werden ja oder nein.

-----------------
""

-- Editiert raiffeisen am 08.11.2014 13:18

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Meine frage darf die Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit angerechnet werden ja oder nein. Soweit die ehrenamtliche Tätigkeit nicht mit mehr als 200 Euro Aufwandsentscheidung vergütet wird - nein.
der freibetrag sei schon auf meiner rente Völliger Quatsch - dafür gibt es keine Freibeträge. Legen Sie Widerspruch ein.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 08.11.2014 13:40

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@muemmel:

Die Antwort ist leider falsch.

Ohne die Aufwandsentschädigung wird von der Witwenrente die Versicherungspauschale in Abzug gebracht. Diese Versicherungspauschale ist allerdings auch in dem 200,- € - Freibetrag bei der Aufwandsentschädigung bereits enthalten und kann nicht doppelt in Abzug gebracht werden. Deshalb wird die Witwenrente nunmehr korreterweise in voller Höhe angerechnet.

@raiffeisen:

quote:
Meine frage darf die Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit angerechnet werden ja oder nein.


Die Aufwandsentschädigung bleibt anrechnungsfrei. Es entfällt aber eben auch - siehe oben - die bisher auf die Witwenrente gewährte Versicherungspauschale.

Beispiel zur Verdeutlichung:

Die Witwenrente beträgt 300,- €. Davon wurden bisher 270,- € auf das ALG II angerechnet.

Jetzt erhältst Du die monatliche Aufwandsentschädigung von z.B. 100,- €. Dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei, enthält aber bereits die Versicherungspauschale, die deshalb von der Rente nicht mehr in Abzug gebracht wird. Die Rente wird jetzt also mit 300,- € auf das ALG II angerechnet.

Durchaus nachvollziehbar, dass bei Dir der Eindruck entsteht, dass 30,- € von der Aufwandsentschädigung angerechnet werden, was tatsächlich aber eben nicht so ist.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
raiffeisen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Aufklärung

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.