Witwenrente bei ALG II

13. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
manta1956
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Witwenrente bei ALG II

Einen schönen guten Tag
Ich bin neu hier und hätte gern Hilfe.

Meine Frau ist vor ca. 3 Monaten verstorben und ich bekomme jetzt 308 € Witwenrente.
Jetzt habe ich einen neuen ALG II Bescheid bekommen der um die volle Witwenrente gekürzt wurde. (außer KFZ Versicherung und einem Pauschalbetrag von 30 €)
Ist denn das Rechtens ?
Eine Bekannte von der Arge hat mir im Vertrauen gesagt das 100 € nicht anrechnungsfähig wären. Was ist denn nun richtig ?
Kann mir jemand etwas genaues sagen ?

Ich danke euch im Voraus.

Achim

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Arge gibt es schon seit 2012 nicht mehr. Deine sachkundige Beraterin sollte doch zumindest wissen, wo sie arbeitet.

Die 100 €, die anrechtungsfrei sind, die bekommt nach meiner Kenntnis derjenige, der arbeitet. Das Gehalt wird also nicht voll angerechtnet. Und die Bekannte sollte Dir vielleicht mal einen tragähigen § nennen, so ganz im Vertrauen?

wirdwerden

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Meine Frau ist vor ca. 3 Monaten verstorben und ich bekomme jetzt 308 € Witwenrente.

Nochmal von vorne: Stirbt ein Ehepartner erhält die/der Witwe/r 3 Renten des Verstorbenen als Vorschuss. Das passiert schon, wenn das Bestattungsunternehmen den Tod meldet.
Wurde der Vorschuss gezahlt oder nicht?
Wenn ja, wann?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Die 100 €, die anrechtungsfrei sind, die bekommt nach meiner Kenntnis derjenige, der arbeitet. Exakt. Und wer ein anderes Einkommen hat, welches nicht aus Arbeit stammt, wie etwa Rente, der kriegt die 100 Euro nicht.
Ist denn das Rechtens ? Ist es. Dafür müßte aber Ihr Regelsatz um 41 Euro steigen, da Sie nunmehr eine "alleinstehende erwachsene Person" sind und da gibt es halt mehr Regelsatz.

-- Editiert von muemmel am 13.08.2017 17:15

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go497684-3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Da meine Mutter das gleiche Problem in Moment hat ,bin ich auf dieses forum gestoßen. Leider finde ich den weitere Verlauf hierzu nicht ? ⤵

Zitat (von altona01):
Zitat:
Meine Frau ist vor ca. 3 Monaten verstorben und ich bekomme jetzt 308 € Witwenrente.

Nochmal von vorne: Stirbt ein Ehepartner erhält die/der Witwe/r 3 Renten des Verstorbenen als Vorschuss. Das passiert schon, wenn das Bestattungsunternehmen den Tod meldet.
Wurde der Vorschuss gezahlt oder nicht?
Wenn ja, wann?


Deshalb antworte ich mal
.. ja der wurde gezahlt . Davon wurden sämtliche bestattungskosten u. Stein beglichen. Da die Summe der sterbeversicherung vorn und hinten nicht reichte. (Kosten einfache Feuerbestattung & platte= 6000€/ versicherungssumme = 3000€)
Meine Mutter bekommt alg2 . Wie hätte sie jemals den Rest zahlen können.
Nun fordert das Amt über 2000€ zurück.
Der Vorschuss war in Höhe von 2200€ und ab 4. Monat sind es nun 450€ ,die gezahlt werden.
Wieviel % sind anrechnungsfrei und gibt es eine mindesthöhe was dann die Rückzahlungsrate angeht?
Denn da es so schon schlimm genug ist das es zurück gefordert wird (jeder weiss wie teuer eine würdige Beerdigung ist und das man durch den Verlust des ehepartners auch durchaus einen finanziellen Einschlag erleidet ist auch kein Geheimnis bei Hartz 4 !) Finde ich ...sollte unser doch ach soooo sozialer Staat , sich dann wenigstens damit zu Frieden geben was allein der Betroffene entscheidet monatlich zurück zahlen zu können. Alles andere ist ein hamsterrad.


-- Editiert von go497684-3 am 15.08.2018 20:41

7x Hilfreiche Antwort

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