Witwe im Streit um Erbe des "Bierkönigs" Schubert erfolgreich
AFP VOM 29.9.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1210 Aufrufe Mehr zum Thema:Witwe, Erbe, Schubert, Bierkönig
Landgericht Frankfurt sieht sie als Alleinerbin
Im Streit um das Erbe des als Frankfurter "Bierkönig" bekannten Bruno Schubert hat dessen zweite Ehefrau vor Gericht einen Erfolg errungen. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, dass die junge Frau und nicht die von dem einstigen Inhaber der Henninger-Brauerei gegründete Schubert-Stiftung Erbin geworden sei. Um das Erbe des Frankfurter Ehrenbürgers hatte es in den vergangenen Wochen eine heftige, auch öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung gegeben. (Az. 2-05 O 30/11)
Schubert hatte laut Gericht mit seiner ersten Frau im Jahr 2002 einen Erbvertrag geschlossen, in dem die Stiftung als Alleinerbin eingesetzt wurde. Nach dem Tod seiner Frau habe er im Jahr 2010 in einem Testament seine zweite Ehefrau unter der Bedingung als Alleinerbin eingesetzt, dass diese ihn bis zu seinem Tod pflege. Diese Bedingung sei erfüllt worden, zeigte sich das Gericht überzeugt.
Zur Höhe des Erbes machte das Gericht keine Angaben. Dies sei nicht Gegenstand des Rechtsstreits gewesen. Das Landgericht lehnte nach eigenen Angaben auch eine Aussetzung des Verfahrens wegen eines "Todesermittlungsverfahrens" der Staatsanwaltschaft ab. Die in den Raum gestellte Straftat sei "reine Spekulation", erklärte das Gericht. Gegen das Urteil ist eine Berufung vor dem Oberlandesgericht möglich.
29.09.2011 - 17:31 Uhr
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