Witwe im Streit um Erbe des "Bierkönigs" erfolgreich
AFP VOM 15.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1829 Aufrufe Mehr zum Thema:Bierkönigs, Erbe, Schubert
Gericht bestätigt zweite Frau Schuberts als Alleinerbin
Im Streit um das Erbe des als Frankfurter "Bierkönig" bekannten Bruno Schubert hat dessen Witwe sich auch in zweiter Instanz vor Gericht durchgesetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wies die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurück, wonach die zweite Ehefrau des einstigen Inhabers der Henninger-Brauerei Alleinerbin ist. Anspruch auf das Erbe des Frankfurter Ehrenbürgers hatte auch die von ihm gegründete Schubert-Stiftung erhoben.
Um das Erbe Schuberts hatte es eine heftige, auch öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung gegeben. Kern des Rechtsstreits war laut Gericht, ob Schubert einen mit seiner ersten Frau geschlossenen Erbvertrag rechtswirksam angefochten hatte. Laut diesem Vertrag wäre die Stiftung Erbin geworden. Das OLG entschied zudem, dass die zweite Frau die im Testament festgelegte Bedingung erfüllt habe, ihren Mann bis zu seinem Tod zu pflegen.
Gegen das Urteil ist noch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich. Zur Höhe des Erbes machte das Gericht keine Angaben. Bruno Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben.
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