Wissentlich vorsaetzlicher Betrug - 263 StGb
Erwiesener wissentlich vorsaetzlicher Betrug gegen eine Person (Dental Labor) in Deutschland beim Verkauf eines zahnmedizinischen Roentgengeraetes an uns.Das Gebrauchtgeraet wurde uns als 100 % funktionstuechtig in Wort und Bild angeboten,jetzt stellte sich durch Recherchen heraus,dass dieses Geraet seit der Demontage beim Vorbesitzer Totalschaden hatte (lueckenlos belegt durch mehrere Zeugen,Schriftwechsel,Fotos - uns ist ein betraechtlicher Schaden entstanden ( ca.8000 € ) sowie Rufschaedigung bei einem unserer Kunden)!
Unser Hauptsitz ist in Madeira - Portugal !
Madeira wird auf Grund der Randzonenlage in der EU und der Bruesseler Vertraege im Bereich Handel dementsprechend gefoerdert (Freihandelszone Madeira) !
Das Angebot und die komplette Kaufabwicklung in Wort und Bild erfolgte ueber das Internet genauer gesagt den Email Adressen beider Parteien !
Frage:
Muss man fuer eine Klage bei der zustaendigen Staatsanwaltschaft in Deutschland auch einen aktuellen Wohnsitz in Deutschland vorweisen ?
Kann die Anzeige mit der Bitte auf Strafverfolgung dieser wissentlich vorsaetzlichen Straftat auch von Madeira aus eingeleitet werden ?
Wir bedanken uns im Voraus fuer erhaltene aussagefaehige Informationen und wuenschen allen Lesern dieses Forums noch eine angenehme erfolgreiche Woche
mfG
Dental2011
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von Dental2011 am 27.06.2011 16:12
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>Wissentlich vorsaetzlicher Betrug - 263 StGb
Hallo und guten Tag lieber Forum Teilnehmer von muemmel,
als Erstes bedanken wir uns fuer die schnelle Antwort !
Frage:
Ist es denn bei wissentlich vorsaetzlichem Betrug,der eindeutig durch mehrere Zeugen bewiesen ist,nicht so,dass der Betrueger im Falle der Verurteilung,fuer den komplett entstandenen Schaden aufkommen muss ?
- Rueckabwicklung
- entgangener Gewinn
- Gerichtskosten
- Zeugenkosten
- entstandener Schaden bei unserem Kunden ???
mfG
Dental2011
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von Dental2011 am 27.06.2011 16:38
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>Wissentlich vorsaetzlicher Betrug - 263 StGb
Hallo,
nochmals Danke fuer die schnelle Antwort !
Ja Sie haben vollkommen Recht,es sind zwei verschieden Paar Stiefel ! Strafrecht und Zivilrecht ! Durch diesen Betrugsvorgang sind wir etwas in der Konzentration beeintraechtigt,aber logisches Denken fuehrt zu Ihrer Antwort !
Denke aber fuer ein Zivilverfahren ist es von Vorteil wie Sie schon erwaehnten,ein Strafurteil fuer den zu bearbeitenden Rechtsanwalt zur Hand zu haben !
Herzlichen Dank fuer Ihre kompetenten Antworten !
Sind Sie zufaellig Rechtsanwalt,wir suchen fuer das Zivilrechtverfahren eine Vertrauensperson !
Zustaendig fuer die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist der Raum Frankfurt.Ebenso fuer das zivilrechtliche Verfahren !
Frage: Koennen Sie uns bitte einen Tip geben,auf was noch
zu beachten waere !
mfG
Dental 2011
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von Dental2011 am 27.06.2011 17:53
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