Wissenschaftsakademien befürworten kontrollierte PID-Zulassung
AFP VOM 18.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1329 Aufrufe Mehr zum Thema:Präimplantationsdiagnostik
Stellungnahme zu umstrittenen Embryonentests vorgelegt
In der politischen Debatte über die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) haben die Befürworter einer begrenzten Zulassung Unterstützung von wissenschaftlicher Seite bekommen. In einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme sprachen sich namhafte deutsche Wissenschaftsakademien für eine kontrollierte Zulassung des Verfahrens aus, mit dem im Reagenzglas gezeugte Embryos vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht werden können.
Erarbeitet wurde die Stellungnahme von der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina), der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Nach ihrer Auffassung könnten durch die PID spätere Schwangerschaftsabbrüche von Embryonen, die durch erbliche Krankheiten schwer geschädigt sind, vermieden werden.
"Es geht hier darum, eine Gewissensentscheidung der Frau zu ermöglichen", erklärte Hans-Peter Zenner, Leiter der Arbeitsgruppe, die die Stellungnahme verfasst hat. Sie sei von der Schwangerschaft direkt betroffen, habe nach der Geburt die Verantwortung für das Kind und entscheide auch über den Transfer des Embryos in ihre Gebärmutter. Die Akademien sehen danach "keine Notwendigkeit des Staates, diese Gewissensentscheidung durch ein Gesetz zu verbieten".
Eine Zulassung der PID sollten nach Ansicht der Wissenschaftler jedoch nur unter bestimmten begrenzten Voraussetzungen geschehen. Die Untersuchung sollte demnach den Embryo nicht schädigen, so dass er ausgetragen werden kann. Auch sollte die Untersuchung nur bei Paaren durchgeführt werden, für die medizinisch tatsächlich ein hohes Risiko besteht, dass ihre Kinder an einer erblich bedingten schweren Krankheit leiden werden wie etwa an einer schweren Muskelschwäche. Die Akademien schlagen die Einrichtung einer Sachverständigenstelle vor, die Richtlinien für die PID erarbeitet und jeden Einzelfall prüft.
Der Arbeitsgruppe gehörten demnach 13 renommierte Wissenschaftler an, darunter Humangenetiker, Medizinrechtler, Reproduktionsmediziner und auch die Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard.
Im Embryonenschutzgesetz von 1990 wurde die Präimplantationsdiagnostik noch nicht ausdrücklich geregelt und galt daher als strafbar. Mit einem Urteil vom vergangenen Juli erlaubte der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden. Deswegen steht nun eine gesetzliche Regelung an.
Auf politischer Ebene ist die PID allerdings heftig umstritten. Die Befürworter im Bundestag hatten im Dezember einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine begrenzte Zulassung des Verfahrens vorgelegt. Dem gegenüber steht ein parteiübergreifender Gesetzentwurf für ein striktes PID-Verbot, auf den sich eine andere Parlamentariergruppe verständigt hatte. Das Parlament soll - ohne Fraktionszwang - im Frühsommer abstimmen.
18.01.2011 - 16:31 Uhr


