Hi zusammen ,
Habe am 29.08 eine Betriebsbedingte Kündigung fristgerecht zum 30.09 bekommen.
Dann wurde Kündigungsschutz Klage eingereicht es wurde ein Gütetermin gemacht der aber im Sand verlief.
Seitdem 01.11 bekomme ich ALG1 und gestern war dann der Kammer termin , mir wurde dann noch eine Abfindung angeboten und mein Anwalt willigte ein.
Wie habe ich mich nun zu verhalten muss ich dem Arbeitsamt bescheid geben bzw. wie viel wird mir von der Abfindung abgezogen ?
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Wird meine abfindung auf mein ALG1 angerechnet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Wie habe ich mich nun zu verhalten muss ich dem Arbeitsamt bescheid geben bzw. wie viel wird mir von der Abfindung abgezogen ?
Hätte man sich das nicht vorher überlegen sollen, bevor man einer endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt?
Die Abfindung wird beim ALG1 nicht berücksichtigt, die Arbeitsagentur muss darüber auch nicht informiert werden. Abgezogen wird lediglich die Lohnsteuer unter Berücksichtigung der 5tel-Regelung.
Oh ich dachte die Abpfindung muss man im Dokument angeben wenn man dieses für die Arge ausfüllt. Da gibt es ein Feld, wo man ankreuzen muss, ob man eine Abfpindung erhalten hat, zumindest steht das im Dokument welches der AG ausfüllen muss, oder liege ich da falsch? Ist es nicht so, das die Arge die Abpfindung anrechnet und einem dann sagt, man bekommt kein ALG1 da man erst einmal von der Abpfindung leben muss?
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@amokk,
ja, Sie liegen falsch.
es geht hier nicht um AlgII, wofür ehemals die ArGe, seit aber inzwischen fast zwei Jahren das Jobcenter zuständig ist. Da wird es angerechnet.
Solange es um AlgI geht und die Kündigungsfrist eingehalten wurde, spielt eine Abfindung
keine Rolle.
Wird im Antrag danach gefragt, muß man wohl korrekte Angaben machen.
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