Wird Ihnen eine Markenrechtsverletzung an der Marke Lola vorgeworfen?

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Lola, Unterlassungserklärung, Marke, Preu
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Weitere Abmahnungen im Umlauf

Wer mahnt was ab?

Die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner mahnen im Auftrag der BRAND AND VISION Lizenzagentur GmbH angebliche Verstöße gegen das Markenrecht ab. Konkret soll die Marke „Lola“, die unter anderem für Haus- und Küchengeräte sowie Bürstenwaren und Putzmaterial steht, von dem Abgemahnten durch sein veröffentlichtes Angebot verletzt worden sein. Die Markeninhaberin, die eben genannte Lizenzagentur, möchte nun natürlich gegenüber dem Betroffenen Ansprüche geltend machen.

Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen werden von den Betroffenen

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden
  • die Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie
  • die Zahlung eines Vergleichsbetrag, der sich aus dem Gegenstandswert in Höhe von 150.000 € berechnet, verlangt.

Unser ausdrücklicher Rat: Zahlen oder unterschreiben Sie nichts vorschnell!

Abmahnung erhalten, was nun?

Bitte nehmen Sie die Abmahnung ernst und suchen Sie anwaltlichen Rat auf. Es ist nicht so, dass eine Abmahnung auf die leichte Schulter genommen werden darf. Zunächst wird der Anwalt Ihre individuelle Situation prüfen und dementsprechend verschiedene Möglichkeiten zu reagieren aufzeigen.

In den meisten Fällen empfiehlt es sich die vorgefertigte Unterlassungserklärung abzuändern (zu modifizieren), da die beigefügte oft zu weit gefasst ist und Sie sich mit Ihrer Unterschrift zu hohen Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung einverstanden erklären.

Auch sollte geprüft werden, ob die anberaumten Kosten nicht viel zu hoch angesetzt sind. Regelmäßig versuchen die gegnerischen Anwälte durch einen sehr hohen Gegenstandswert auch die Kosten für die Betroffenen und damit Ihr eigenes Honorar in die Höhe zu treiben.

Hier kann ich jedoch als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht behilflich sein. Aus jahrelanger Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man am besten reagiert und kann so das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielen.

Sofort-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Halten Sie unbedingt die gesetzten Fristen ein!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Preu Bohlig & Partner bekommen haben bzw. Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, dann scheuen Sie sich nicht Kontakt mit der Kanzlei Dr. Newerla aufzunehmen.

Als spezialisierte Kanzlei können wir Ihnen unkompliziert und verständlich weiterhelfen und das auch bundesweit. Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch können Sie sich einen ersten Eindruck von uns machen. Um sich optimal auf das Erstgespräch vorbereiten zu können, wäre es hilfreich, wenn Sie vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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