Wir verfolgen hier keine Verbrecher Seite 1 - AFP vom 04.05.2008
Verunglückter Transrapid (DDP/AFP)
"Wir verfolgen hier keine Verbrecher"
Prozess um Transrapid-Unglück von Lathen beginnt Dienstag
Sie haben nach Ansicht der Anklage durch Fahrlässigkeit den Tod von 23 Menschen auf der Transrapid-Strecke im Emsland verursacht. Aber über die beiden Angeklagten, die sich deshalb ab Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, sagt Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp auch: "Wir verfolgen hier keine Verbrecher." Das Unglück von Lathen ist kein Technikdesaster wie das ICE-Unglück von Eschede. Es ist aus der Sicht der Justiz die Folge menschlichen Versagens, das Ergebnis einer trügerischen Routine nach mehr als einer Million Testkilometer mit dem deutschen Vorzeigeprojekt Magnetschwebebahn.
Am 22. September 2006 stand noch ein 60 Tonnen schwerer Werkstattwagen im Weg, als der Fahrdienstleiter dem Zugführer eine klare Ansage machte, die auf Tonbändern festgehalten ist: "Fahr los." Der Zug beschleunigte binnen 58 Sekunden auf Tempo 170, ehe er in das Werkstattfahrzeug krachte. "Scheunentorgroß" muss der Zugführer den Werkstattwagen gesehen haben, sagt ein ermittelnder Staatsanwalt. Ob der Mann abgelenkt war von den zahlenden Fahrgästen oder zu sehr vertraut hat auf den Fahrdienstleiter, das wird niemand mehr erfahren. Der Zugführer gehört zu den 23 Todesopfern, elf weitere Menschen wurden teilweise lebensgefährlich verletzt.
Eine simple elektronische Fahrwegsperre hätte die Kollision verhindert, sie war zwar vorhanden aber nicht eingelegt. Und auch dem Fahrdienstleiter selbst war unmittelbar nach dem Crash klar, was passiert war: "Es ist vergessen worden, das Sonderfahrzeug von der Strecke wegzurangieren", ist auf den Tonbändern zu hören. Der Mann steht zwar ebenfalls unter Anklage, ist aber nicht verhandlungsfähig und gilt als selbstmordgefährdet.
In Osnabrück auf der Anklagebank sitzen der derzeitige Betriebsleiter und sein Vorgänger. Ihnen wirft die Anklage vor, dass es für den Einsatz der Fahrwegsperre keine verbindliche Vorschrift gab. Im Leitstand hätten sich die Mitarbeiter weitgehend auf das Vier-Augen-Prinzip verlassen, statt die Gefahr menschlicher Fehler durch den konsequenten Einsatz von Technik zu minimieren. Darin sieht die Staatsanwaltschaft eine fahrlässige Tötung durch Organisationsverschulden. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Haft.
Seit dem Unglück ruht der Betrieb auf der Versuchsstrecke, obwohl der emsländische Landrat Hermann Bröring seit Monaten auf eine neue Betriebserlaubnis drängt. Neben der Meyer-Werft in Papenburg ist die Teststrecke seit Ende der 90er Jahre der Touristenmagnet schlechthin im Landkreis Emsland. Zehntausende von Fahrgästen kamen jährlich. Für 18 Euro konnten sie sich auf dem 31,5 Kilometer langen Kurs einen Traum erfüllen: Tempo 450. Werbeslogan für den Transrapid: "Fliegen auf Höhe Null".
Ob das noch einmal wahr wird, ist unklar. Die CDU/FDP-Landesregierung möchte die Erteilung einer Betriebserlaubnis daran koppeln, dass künftig das Eisenbahnbundesamt die Aufsicht auf der Testrecke übernimmt. Im Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags übte die Oppositionsparteien scharfe Kritik an der nach ihrer Meinung mangelnden Aufsicht durch die bislang zuständigen Landesbehörden.
Aber das Eisenbahnbundesamt zögert. Nach dem Aus für die kommerzielle Transrapidstrecke in München ist fraglich, welchen Zweck die Wiederaufnahme der Versuchsfahrten noch haben. Vielleicht war ja der Tag des verheerenden Unglücks von Lathen auch zugleich der Tag, an dem zum letzten Mal die deutsche Vorzeigeerfindung Magnetschwebebahn in ihrem Mutterland fuhr.
Simone Hiesgen, Hattingen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Internationales Privatrecht.