Winterliche Straßenverhältnisse

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)
Winterliche Straßenverhältnisse

Hallo zusammen,


folgende Problematik: In einer großen Stadt an der Spree (welche könnte das wohl sein?) wird der Winterdienst jedes Jahr auf's Neue vom plötzlichen Wintereinbruch im Dezember kalt erwischt.

Okay, Ironie-Modus aus. Leider bekommt es die Stadt m.E. nicht auf die Reihe, ihrer Räum- und Streupflicht auch nur annähernd nachzukommen. In meiner Straße (kleine, aber feine Seitenstraße einer Nebenstraße) fiel am 23.12. letzten Jahres -wie übrigens auch im restlichen Stadtgebiet- jede Menge Schnee. Da ich an dem Tag die Stadt sowieso verlassen habe, war mir das erstmal egal. Als ich gestern aus dem Weihnachts-Kurzurlaub zurückkomme, liegt der Schnee immer noch, nur eben schön angetaut, wieder gefroren, erneut getaut usw.

Heute ging's dann los. Erster Schreck: Beim Ausfahren aus dem Hof muß ich eine Steigung hoch. Diese ist (dem fleißigen Hausmeister sei dank) geräumt und gestreut, aber trotzdem leicht rutschig. Macht nix, mit etwas Schwung kam ich hoch, rutschte dann aber auf der (nicht geräumten) Straße bis fast an den gegenüberliegenden Bürgersteig.

Erste Kreuzung: Bremsen wegen Querverkehr. Leider nicht gestreut, alles a*schglatt untendrunter. Fast hätte ich den Benz getroffen. Nächste Kreuzung: Kein Benz zum Treffen, aber trotzdem erneut a*schglatt unter dem Schneematsch.

Heute ist zwar nix passiert, aber was wäre wenn? Bin ich dann der Dumme, weil ich nicht vorsichtig genug war (30er-Zone, ich bin schon nur noch mit wenig mehr als Standgas auf die Kreuzung zugerollt)? Kann ich eventuelle Schäden auf die Stadt abwälzen, weil die Straßen definitiv nicht oder nur sehr mangelhaft geräumt und gestreut sind? Kann ich erwarten, daß über eine Woche nach dem großen plötzlichen Wintereinbruch zumindest die Straße halbwegs befahrbar ist und nicht nur aus zwei Rinnen im Schneematsch besteht, die ein Fahrgefühl wie auf Schienen vermitteln?

Kurz gesagt: Was passiert, wenn was passiert? Und wer ist schuld, wenn was passiert?


MfG,

der Ritter

-- Editiert von DerRitter am 02.01.2006 23:16:00

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Du bist Schuld!

Nicht den Witterungverhältnissen angepasste Geschwindigkeit.

Klingt doof ist aber so ;)

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

was wäre eine
"den Witterungverhältnissen angepasste Geschwindigkeit" ?
weniger alls "rollen" lassen geht nicht.
gruss,
kristijan

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#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Nach der Schilderung oben war das aber schon ein bißchen mehr als nur "rollen lassen".

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#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich hab da was anderes gelesen

quote:
(30er-Zone, ich bin schon nur noch mit wenig mehr als Standgas auf die Kreuzung zugerollt)?

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#5
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

zuvor war aber folgende Schilderung gegeben:

quote:

mit etwas Schwung kam ich hoch, rutschte dann aber auf der (nicht geräumten) Straße bis fast an den gegenüberliegenden Bürgersteig.

Erste Kreuzung: Bremsen wegen Querverkehr. Leider nicht gestreut, alles a*schglatt untendrunter. Fast hätte ich den Benz getroffen. Nächste Kreuzung: Kein Benz zum Treffen, aber trotzdem erneut a*schglatt unter dem Schneematsch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ok,
wenn die strasse glatt ist und ich selbst beim rollen bremsen muss geht der wagen ab wie ein z.... ist das auch
"nicht den Witterungverhältnissen angepasste Geschwindigkeit" ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Schlimmstenfalls ist 'den Witterungsverhältnissen angepaßte Geschwindigkeit' eben Null.
Wenn vor mir eine 3 m hohe Schneedecke auf der Straße liegt, kann ich da auch nicht reinfahren und dann nach Schadensersatz rufen.

Um mich an Jogibears Zitat anzuhängen: Klingt doof... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo zusammen,


erstmal danke für die bisherigen Antworten.

Zum besseren Verständnis: Die Ausfahrt aus dem Hof und das Rutschen auf den Benz zu waren zwei verschiedene Vorkommnisse. Im ersteren Fall war ich (zugegebenermaßen) wahrscheinlich schneller, als es für die Straßenverhältnisse sinnvoll war, beim zweiten allerdings m.E. nicht.

@Mareike: Mir geht es nicht um Straßenverhältnisse, die die Benutzung eines KFZ von vorne herein ausschließen ('eine 3 m hohe Schneedecke auf der Straße'), sondern darum, daß ein verhältnismäßig normales 'Schneeaufkommen' durch die Verantwortlichen fast eine Woche lang nicht geräumt und die Straße(n) in einen der Jahreszeit angepaßten befahrbaren Zustand gebracht wird/werden.

Es mir immer wieder so vor, als würden die verantwortlichen Stellen denken, daß sich das schon irgendwie von allein regeln wird...

Und es kann m.E. nicht sein, daß ich dann der Dumme bin, weil ich auf Grund eines Versäumisses der zuständigen Stellen einen Unfall habe und auf den Kosten sitzen bleibe, weil die Stadt ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommt.

Mehr als angepaßt fahren kann ich nicht, wenn ich auf mein Auto angewiesen bin...und wenn das nicht reicht, weil die Stadt kein Personal/keine Räumfahrzeuge/kein Geld hat und daher nichts unternimmt, dann kann das m.E. nicht mein Problem sein oder mir die Folgen angelastet werden.


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo zusammen!


Ich hole das (auf Grund der aktuell wieder winterlicher gewordenen Straßenverhältnisse) nochmal hoch:

Also, wer ist 'schuld', wenn ich wegen mangelhafter Räumung und Streuung einer vierspurigen Straße an meinem oder an einem anderen KFZ einen Schaden verursache?

Es kann doch nicht sein, daß eine Privatperson, die nicht rechtzeitig das entsprechende Stück Bürgersteig vor der Haustür räumt und dadurch ein anderer nach einem Sturz zu Schaden kommt, dafür belangt werden kann, während die Stadt mit der Argumentation 'nicht angepaßte Geschwindigkeit' über das absolut mangelhafte Räumen und Streuen hinwegtäuschen kann und darf.

Nur zur Verdeutlichung: Wir reden hier nicht von ein bißchen Rest-Schnee, sondern von Schneefall gestern nachmittag/abend bis etwa 18 Uhr und weiterhin schneebedeckten, eindeutig nicht bzw. absolut unzureichend geräumten Fahrbahnen auf einer vierspurigen Straße heute morgen um 8:30 Uhr.

Danke euch!


MfG,

der Ritter

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