
Mit dem geplanten Verfahren gegen den Vater des Amoktäters von Winnenden will der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger eine grundsätzliche Rechtsfrage klären lassen. Nach Informationen des "Spiegel" geht es darum, ob ein Waffenbesitzer, der seine Waffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, strafrechtlich für alles verantwortlich gemacht werden kann, das missbräuchlich mit dieser Waffe geschieht - ohne dass ihm weiteres Fehlverhalten nachgewiesen werden müsste. Tim K. hatte mit der mutmaßlich nicht weggeschlossenen Waffe seines Vaters im März 15 Menschen getötet und sich selbst gerichtet.
Laut "Spiegel" forderte Pflieger die ihm untergeordnete Staatsanwaltschaft Stuttgart zudem auf, die Anklage gegen den Vater wegen fahrlässiger Tötung ausnahmsweise beim Landgericht zu erheben. Damit könnte die Frage dem Bericht zufolge vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe in der Revision grundsätzlich geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte demnach ursprünglich geplant, nur einen Strafbefehl zu beantragen, der auf ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung lauten sollte. Die Verteidiger des Vaters von Tim K. wären dem Magazin zufolge offenbar bereit gewesen, das zu akzeptieren.
14. November 2009 - 16.43 Uhr
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