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Windrad-Bau darf durch Auflagen gesteuert werden

AFP VOM 5.12.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 3925 Aufrufe
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Windenergie, Windrad

- Kommunen sind nicht zur Förderung der Windenergie verpflichtet

Gemeinden dürfen den Bau von Windenergieanlagen durch weitreichende Einschränkungen steuern. Mit dieser Begründung wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage eines Betreibers zurück, der eine Windenergieanlage im sauerländischen Neuenrade außerhalb einer von der Gemeinde dazu ausgewiesenen Zone errichten wollte. Zugleich befand das Gericht, die Kommunen hätten "keine besondere Verpflichtung zur Förderung der Windenergie".

Die Münsteraner Richter hoben hervor, Windenergieanlagen seien "nicht uneingeschränkt privilegiert, sondern nur unter Beachtung des Planungswillens der Gemeinde". Voraussetzung für planungsrechtliche Auflagen beim Bau von Windrädern sei allerdings ein "schlüssiges städebauliches Konzept". Von Bedeutung sein könnten dabei insbesondere "Schutzzonen um Wohnbebauung, die Freihaltung von Erholungsbereichen sowie Gründe des Landschaftsschutzes".

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ der OVG-Senat die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Nach Angaben des Deutschen Windenergie-Instituts gab es im Jahr 2000 bundesweit 9369 Windkraftanlagen, mehr als doppelt so viele wie 1996.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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