Willkür eines Tierheimes ! Tierquälerei ?

7. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Willkür eines Tierheimes ! Tierquälerei ?

Bitte um schnelle Beantwortung des Fiktiven Falles, da es um das wohl eines Tieres geht.


Angenommen eine Person geht in ein Tierheim, sieht dort einen Hund. Er geht ein paar mal mit dem Hund raus und füllt nun den Bewerbungsbogen des Tierheimes aus. In diesen Dokument wird Auskunft über Arbeits, Wohn, Lebens und Familienverhältnisse gegeben. Natürlich musste er dieses Dokument unterschreiben.
Da es sich um ein Listenhund handelt muss die Person noch einige Behördliche Hindernisse überwinden. Dazu gehört auch die Vermieterbescheinigung, aber der Vermieter der Person ist 6 Wochen nicht da. Also unterrichtet er das Tierheim sofort davon und es wird auf dem Dokument vermerkt wann die Vermieterbescheinigung abgegeben wird. In der zwischen Zeit werden die anderen Anforderungen erfüllt und auf dem Dokument Vermerkt.
3 Tage bevor die Person sein Vermieter fragen kann, und somit vermutlich 4 Tage bevor die Person das Tier aus dem Tierheim befreien kann, sagt die Tierheimleitung, das die Person das Tier nicht nehmen darf, weil die Wohnverhälnisse nicht gegeben sind und weil die Tierheimleitung davon überzeugt ist das die Angegebenen Daten falsch sind.

1. Der Zeitraum des Falles beträgt knappe 3 Monate.
2. Ab der Abgabe des Bewerbungsbogens( ca nach 4 Wochen) war die Tierheimleitung über alle Verhältnisse aufgeklärt.
3. Alle weiteren Anforderungen zur Führung eines Listenhundes wurden erfolgreich erfüllt.
4. 1,5 Monate vor Übernahme des Hundes hat die Tierheimleitung unter Zeugen versichert, das die Person den Hund bekommt, wenn er alle Auflagen erfüllt.
5. Letztendlich wurden 4 Tage vor Rettung des Hundes, der Person gesagt, das er das Tier nicht aufnehmen darf, weil schon aktzeptierte Verhältnisse von einmal nicht mehr akzeptiert werden

Folgende Fragen stellen sich bei dem Fall:

Darf die Person, zur Sammlung der Beweise, auf eine Kopie des Bewerbungsformulares drängen?

Ist ein gemeinnütziges Tierheim verpflichtet ein Tier bei Erfüllung der Auflagen zu Vermitteln ?

Kann die Person, den eingetragenen Verein auf Prüfung des Falles, Herausgabe des Tieres oder Schadensersatz( Die Person hatte Ausgaben beim Ordnungsamt, Veterinärsamt sowie für Futter, Sprit, Leine, Futternapf, Hundekorb ect. Gesamtkosten ca 180 €) verklagen ?

Die Tierheimleitung hat über den letzten Bescheid nicht die Person Angerufen, sondern bei dem Chef der Freundin, der genannten Person. Ist die Tierheimleitung in diesem Fall anzuzeigen?

Wenn die fragen schnell beantwortet werden könnten, würden sich ein armer Hund und ein trauerndes Herrchen sich ganz Herzlich Bedanken


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
Bitte um schnelle Beantwortung des Fiktiven Falles, da es um das wohl eines Tieres geht.

quote:
Wenn die fragen schnell beantwortet werden könnten, würden sich ein armer Hund und ein trauerndes Herrchen sich ganz Herzlich Bedanken

Wenn es ein fiktiver Fall ist, dann geht es NICHT um das Wohl eines Tieres, da der Fall und somit das Tier fiktiv sind. Wenn es aber wirklich um das wohl eines Tieres geht ist der Fall nicht fiktiv und schon der erste Satz deines Threads eine Lüge. Warum sollte man dir dann den Rest des Threads glauben? Bzw. Wieviel vom Rest entspricht dann noch der Wahrheit?

quote:
Ist ein gemeinnütziges Tierheim verpflichtet ein Tier bei Erfüllung der Auflagen zu Vermitteln ?

Nein! Es besteht keine Vermittlungspflicht..

quote:
Kann die Person, den eingetragenen Verein auf Prüfung des Falles, Herausgabe des Tieres oder Schadensersatz( Die Person hatte Ausgaben beim Ordnungsamt, Veterinärsamt sowie für Futter, Sprit, Leine, Futternapf, Hundekorb ect. Gesamtkosten ca 180 €) verklagen?

Welche Ausgaben beim Ordnungsamt und Veterinäramt hattest du denn? Wenn du Futter und Utensilien für einen Hund kaufst, den du noch nicht einmal besitzt, von dem es noch nocht mal klar ist ob du ihn überhaupt besitzen wirst, dann ist das dein Problem!

quote:
1,5 Monate vor Übernahme des Hundes hat die Tierheimleitung unter Zeugen versichert, das die Person den Hund bekommt, wenn er alle Auflagen erfüllt.

Hast du denn alle Auflagen erfüllt? Bzw. hast du ein Verhalten an den Tag gelegt (das erschließt sich mir aus den vielen Ungereimtheiten in diesem Thread und den Willen alles mit Gewalt durchdrücken zu wollen) dass das Tierheim veranlasst hat dir nicht den Hund zu geben!

quote:
Letztendlich wurden 4 Tage vor Rettung des Hundes, der Person gesagt, das er das Tier nicht aufnehmen darf, weil schon aktzeptierte Verhältnisse von einmal nicht mehr akzeptiert werden

Welche Rettung? Ist das Tier denn in Gefahr? Wenn du nicht die Fristen zur Offenlegung deiner Verhältnisse einhälst und diese dann somit unklar sind, ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie nicht erfüllt werden können und somit das Tier nicht an dich übergeben werden kann. Das du ein Tier aus dem Tierheim übernehmen möchtest ist löblich, stellt aber keine "Rettung" dar.
Und wo siehst du die in der Headline angespriochene "Tierquälerei"? Wird der Hund im Tierheim etwa gequält?
Den letzen Teil mit den akzeptierten Verhältnissen versteh ich nicht. Bitte erläutere diesen Teil.

quote:
Die Tierheimleitung hat über den letzten Bescheid nicht die Person Angerufen, sondern bei dem Chef der Freundin, der genannten Person. Ist die Tierheimleitung in diesem Fall anzuzeigen?

Warum haben sie dort angerufen? Hast du etwa eine alternative Telefonnummer hinterlasssen (die deiner Freundin) und die haben dort angerufen und den Chef drangehabt? Oder haben sie bei dir angerufen und die Mutter der Freundin hat die Arbeitsnummer der Tochter (deiner Freundin) weitergegeben und die haben dort angerufen?!
Also bitte, das ist doch keine Grundlage einer Anzeige..

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Wenn es ein fiktiver Fall ist, dann geht es NICHT um das Wohl eines Tieres, da der Fall und somit das Tier fiktiv sind. Wenn es aber wirklich um das wohl eines Tieres geht ist der Fall nicht fiktiv und schon der erste Satz deines Threads eine Lüge. Warum sollte man dir dann den Rest des Threads glauben? Bzw. Wieviel vom Rest entspricht dann noch der Wahrheit?

--- Der Text entspricht voll der Wahrheit, es ist keine Lüge, da ich schreiben muss, das es sich um einen Fiktiven Fall handelt.


Welche Ausgaben beim Ordnungsamt und Veterinäramt hattest du denn? Wenn du Futter und Utensilien für einen Hund kaufst, den du noch nicht einmal besitzt, von dem es noch nocht mal klar ist ob du ihn überhaupt besitzen wirst, dann ist das dein Problem!

45 € Bearbeitungsgebühr beim Ordungsamt und 13,50 für das Führungszeiugnis


Hast du denn alle Auflagen erfüllt? Bzw. hast du ein Verhalten an den Tag gelegt (das erschließt sich mir aus den vielen Ungereimtheiten in diesem Thread und den Willen alles mit Gewalt durchdrücken zu wollen) dass das Tierheim veranlasst hat dir nicht den Hund zu geben!

Alle auflagen wurden erfüllt. Es war ab der Abgabe des Bewerbungsformular klar das die Vermieterbescheinigung erst am heutigen Mittwoch abgegeben werden kann. Am Samstag wurde mir gesagt, das ich den Hund nicht mehr sehen darf.
Meine freundin arbeitete 1 Jahr in diesen Tierheim und ich gehe da seit 3 Monaten ein und aus um mich um den Hund zu kümmern.Vom verhalten her war alles in Ordung.

Den letzen Teil mit den akzeptierten Verhältnissen versteh ich nicht. Bitte erläutere diesen Teil.
quote:

Meine Wohn, Lebens und Familienverhältnisse sind seit 2,5 Monaten bei abgabe der Berwerbung klar. vor 4 Wochen wurde mir mündlich die zusage gamcht, das ich den Hund nehmen kann, wenn ich dann meine Vermieterbescheinigung vorlege. Aber dazu haben sie es ja nicht mehr kommen lassen.



Warum haben sie dort angerufen? Hast du etwa eine alternative Telefonnummer hinterlasssen (die deiner Freundin) und die haben dort angerufen und den Chef drangehabt? Oder haben sie bei dir angerufen und die Mutter der Freundin hat die Arbeitsnummer der Tochter (deiner Freundin) weitergegeben und die haben dort angerufen?!
Also bitte, das ist doch keine Grundlage einer Anzeige..


Meine freundin arbeitet bei dem Tierarzt, bei dem das Tierheim ihre Hunde in beahndlung geben. Das ist der Tierheimleitung bekannt gewesen. Die Tierheimleitung hat dann einfach bei ihrem Chef angerufen , mit der bitte ihr das auszurichten. Es ist nur meine Private Handynr bei der Tierheimleitung hinterlegt worden und kein Vermerk sich woanders zu melden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Wie kommt man denn überhaupt zu der Vorstellung, dass ein Hund aus dem Tierheim „gerettet" werden müsse? Ist das Wohl der Tiere schon allein deshalb gefährdet, weil ein Tier im Tierheim ist? – Dann müsste der TE doch grundsätzlich gegen alle Betreiber vor Tierheimen Strafanzeige wegen Tierquälerei stellen.

Hier geht es dem Fragesteller doch offenbar allein darum, „seinen" Hund zu bekommen!

Davor hat der liebe Gott aber nun einmal das Vermittlungsverfahren gesetzt, und wenn das Tierheim dabei zu dem Ergebnis kommt, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind oder Zweifel an den Angaben bestehen, dann ist es doch Aufgabe des Fragestellers diese Zweifel auszuräumen bzw. er hat – wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen – Pech gehabt.
Es ist schon etwas merkwürdig, sich darauf zu berufen, dass „alle weiteren Auflagen" erfüllt würden. Würde man einem Fahrschüler den Führerschein erteilen, der abgesehen von Überfahren der roten Ampel „alle weiteren Auflagen" erfüllt hat. Wohl kaum?

Bezeichnend ist vor allem, dass der Fragesteller die Vermutungen und Feststellungen des Tierheims nicht in Zweifel zieht oder zu widerlegen versucht, sonder sich stattdessen auf gegebene Versprechen oder angebliches Fehlverhalten der Heimleitung beruft.

Eine Fehlverhalten des Tierheimes oder gar eine Ersatzpflicht ist jedoch nicht ersichtlich. Der Fragesteller mag die Auflagen erfüllen und gut ist.


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