Hallo, wie ist der Ablauf? Habe Geld verliehen mit umfangreichen Vertrag. Frau und Mann als Gesamtschuldner reingenommen. Fast neuen Marken-SUV als Sicherheit mit reingeschrieben, der nicht verpfändet verkauft werden darf usw. sonst Strafanzeige. Auch Bruder als Ausfall-Bürgen genommen, der in Brot und Lohn steht. Auch Passus drin, dass er sich sofort der Zwangsvollstreckung ohne Einrede unterwirft. Alle haben unterschrieben. --Hälfte von Kredit haben die abgezahlt. Jetzt gibt es Stockungen und habe erfahren, dass bei anderen bedeutend höhere Schulden sind. Habe jetzt Mahnbescheid losgelassen, dann kommt Gerichtsverfahren, Titel, Pfändung. Meine Frage: Wenn das nichts bringen sollte, wie ist der Weg um an den Bürgen ranzukommen? Auch wieder Mahnbescheid, Gerichtsverfahren, Titel, Pfändung?
Will von einem Ausfall-Bürgen mein Geld haben..
19. Dezember 2016
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Frage vom 19. Dezember 2016 | 18:24
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
Will von einem Ausfall-Bürgen mein Geld haben..
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 18:26
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
Oder kann ich parallel schon was machen?
#2
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 20:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWenn das nichts bringen sollte, wie ist der Weg um an den Bürgen ranzukommen? Auch wieder Mahnbescheid, Gerichtsverfahren, Titel, Pfändung? :
ZitatAuch Passus drin, dass er sich sofort der Zwangsvollstreckung ohne Einrede unterwirft. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 15:34
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
-gelöscht-
-- Editiert von Trailor85 am 20.12.2016 15:50
#5
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 15:47
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
ZitatOder kann ich parallel schon was machen? :
ZitatDie Zwangsvollstreckung ohne Einrede muss meines Wissens notariell vereinbart werden. Ansonsten ist sie nichts wert... :
Glaube ich nicht! Sonst dürfte man auch nur Wechsel über Notare abwickeln, denn da gibt's auch keine Einrede!
Habe diverse Verträge gelesen bevor ich "Meinen" erstellte!
-- Editiert von Trailor85 am 20.12.2016 15:48
#6
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 17:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatGlaube ich nicht! :
Glauben ist Sonntags morgens in der Kirche. Wissen verschafft ein Blick ins Gesetz, hier in § 794 Absatz 5 ZPO .
Ist die Kreditrückzahlung überhaupt fällig gestellt?
Berry
#7
Antwort vom 21. Dezember 2016 | 08:20
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatOder kann ich parallel schon was machen? :
Das kommt auf den Bürgschaftsvertrag an.
gruß charly
#8
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 11:26
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
finde ich irgendwie faszinierend...ZitatFast neuen Marken-SUV als Sicherheit mit reingeschrieben, der nicht verpfändet verkauft werden darf usw. sonst Strafanzeige. :
#9
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 15:05
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
Ich sehe: Keine Experten hier - aber schon 5.000 mal schon geschrieben :-)
#10
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIch sehe: Keine Experten hier :
Weis man doch?
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und ... http://www.123recht.net/info.asp?id=nutzeragb#agb21
ZitatDie Zwangsvollstreckung ohne Einrede muss meines Wissens notariell vereinbart werden. :
Vollkommen korrekt. Ohne notarielle Beglaubigung ist der Teil mit der Zwangsvollstreckung ohne Einrede nur blabla, verschwendeter Platz im Vertrag.
ZitatHabe diverse Verträge gelesen bevor ich "Meinen" erstellte! :
Mag sein.
Nur reicht das halt nicht, wenn das Hintergrundweissen fehlt.
ZitatOder kann ich parallel schon was machen? :
Ja, am besten im Rahmen der Schadenbegrenzung das Vertragswerk mal von jemandem prüfen lassen der was davon versteht.
Bevor man eine teure Bruchlandung erlebt.
-- Editiert von Harry van Sell am 22.12.2016 15:54
#11
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 17:25
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatBevor man eine teure Bruchlandung erlebt. :
Ich denke die hat man schon erlebt.
Wenn ich sowas lese, dann .....
ZitatMarken-SUV als Sicherheit mit reingeschrieben, der nicht verpfändet verkauft werden darf usw. sonst Strafanzeige. :
Dann haben wenigstens die Beamten und der RA was zum schmunzeln.
gruß charly
#12
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 17:31
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
Ich entsinne mich, da war doch was!?
http://www.123recht.net/Kann-man-Geschaedigten-vorschreiben,-werwo-Reparatur-zu-machen-ist-__f511654.html
Wenn sowieso alle Antworten hier Quatsch sind, warum fragst du dann hier noch??
#13
Antwort vom 29. Dezember 2016 | 07:27
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
deleted
-- Editiert von Xipolis am 29.12.2016 07:34
#14
Antwort vom 29. Dezember 2016 | 07:30
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
deleted
-- Editiert von Xipolis am 29.12.2016 07:32
#15
Antwort vom 29. Dezember 2016 | 08:08
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Zitat. :
ZitatBevor man eine teure Bruchlandung erlebt. :
Ich denke die hat man schon erlebt.
Nicht unbedingt. Kommt nämlich tatsächlich darauf an wie der/die Antragsgegner des Mahnbescheides (und ggf. des Vollstreckungsbescheides) reagieren.
Zitat:Wenn ich sowas lese, dann .....
ZitatMarken-SUV als Sicherheit mit reingeschrieben, der nicht verpfändet verkauft werden darf usw. sonst Strafanzeige. :
Dann haben wenigstens die Beamten und der RA was zum schmunzeln.
Wenn der Teilnehmer die Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Original nebst einer Abschrift des Kaufvertrages vorliegen hat, dann hat er sich, auch in Abhängigkeit vom Wortlaut des Vertrages und unter Prüfung der Verfügungsberechtigung der beiden Gesamtschuldner, die Sicherheit wirksam übereignet.
ZitatHallo, wie ist der Ablauf? :
Die Antworten #6 hinsichtlich der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (der Bürge muss eben auch belehrt werden, auf was er sich da einlässt) und #7 (hinsichtlich sofortigem Vorgehen gegen den Bürgen) sowie #10 (in Bezug auf dieses Forum) sind korrekt.
Fragen:
1. Zumindest einer der beiden Gesamtschuldner ist vollständig verfügungsberechtigt über das Kfz?
2. Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Original liegt vor?
3. Kfz-Kaufvertrag in Kopie liegt vor?
4. Wie ist denn die Rückzahlung vereinbart?
5. Mit welchen Raten konkret sind Deine Schuldner aktuell im Rückstand?
6. Wurde der Rückstand bereits gemahnt?
7. Wurde der Darlehnsvertrag gekündigt und der noch offene Rest fällig gestellt?
8. Der Mahnbescheid richtet sich gegen die beiden Gesamtschuldner?
9. Welche Posten wurden im Mahnbescheid gefordert?
Zitat:Meine Frage: Wenn das nichts bringen sollte, wie ist der Weg um an den Bürgen ranzukommen? Auch wieder Mahnbescheid, Gerichtsverfahren, Titel, Pfändung?
Zuerst solltest Du in dem Fall die Sicherheit - das Kfz - verwerten. Darauf kann der Bürge Dich per Einrede verweisen.
Meines Erachtens solltest Du dann den Bürgen schriftlich und nachweislich (Zustellurkunde über GV) auffordern die titulierte Schuld unter Setzung einer ausreichenden Frist (14 Tage ab Zustellung) an Dich zu bezahlen. Dabei Abschriften des Titels gegen die beiden Gesamtschuldner nebst dem Protokoll der fruchtlosen Vollstreckung, sowie einem Nachweis bezüglich der Sicherheitverwertung, beifügen.
Wenn der Bürge dann nicht reagiert einen Mahnbescheid beantragen gegen den Bürgen. Falls er reagiert entweder außergerichtliche Einigung oder Zahlungsklage erheben.
ZitatOder kann ich parallel schon was machen? :
Würde auch gehen, es besteht aber die Gefahr, dass der Bürge Einrede erhebt: Zuerst die beiden Gesamtschuldner bzw. deren gestellte Sicherheit. Es sei denn im Vertrag habt ihr das anders geregelt. Oder es ist bereits offensichtlich das da nichts zu holen ist, weil Deine beiden Gesamtschuldner mit der Sicherheit über die blauen Berge sind.
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