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Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?

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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?

Du hast so in etwa retourniert ?


quote:
Sehr geehrtes Inkasso team

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihrem Auftraggeber den Klageweg anheim.
Weitere Briefe Ihres hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes führen zu keiner Zahlung !
Mit der Kontaktaufnahme per Telwfon sowie mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden

lg

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&;feature=related"


von thehellion am 20.08.2011 20:50
Status: Tao (12122 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Ja, schon beim letzten Brief, wo sie die Vollmacht geschickt hatten, hab ich so geantwortet, jetzt kam daraufhin eben dieses Schreiben indem sie sagen, weil das letzte Zahlungsziel des Gläubigers im Juni war und ich erst mitte Juli gezahlt habe, würde das nicht mehr gelten weil das Inkassobüro zwischenzeitlich mit der Eintreibung beauftragt wurde und ich darum die Kosten dafür tragen müsste.

Wie verhält es sich da? Hab die letzte Zahlungserinnerung rausgekramt, da steht schon spätestens mitte Juni, sonst Inkasso drauf - heißt das jetzt, ich muss die Gebühren zahlen, weil ich erst einen Monat zu spät gezahlt hatte, wo das Inkassobüro schon eingeschaltet war?

Oder muss ich nicht zahlen, obwohl in der letzten Zahlungserinnerung des Gläubigers stand dass ich nur bis mitte Juni zeit hab und danach das Inkasso eingeschaltet werden würde?


Ich will einerseits zwar keine 40 Euro für einen 3 Euro-Rechnungsbetrag zahlen (!), andererseits will ich -wenn ich nicht zahle - mir aber auch sicher sein, dass da nix kommt weil sonst hätte ich mich wegen 3 Euro mal richtig tief in die Sch... geritten...



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von bofh am 21.08.2011 00:18
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?

KEIN Inkassobüro stellt umgehend den Kampf um die Gebühren ein !
2 bis 3 Briefe mußt Du leider noch ertragen

quote:
Folgendes maximale Szenario ist wegen Inkassogebühren möglich :

2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In extrem seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen

-- Editiert thehellion am 21.08.2011 12:14


von thehellion am 21.08.2011 12:13
Status: Tao (12122 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Hallo....
habe ein dickes Problem mit einem Inkassobüro. Habe vor einigen Monaten ein Fernstudium angefangen, konnte das zwischenzeitlich nicht bezahlen und habe es für einige Zeit Stunden lassen (für 3 Monate)bis sich meine Situation wieder bessert. Ich war 3 Raten im Rückstand. Vorher haben die mich schon angemahnt.Da ich aber mit meinem Umzug beschäftigt war, habe ich die Mahnungen nicht bekommen. Erst später teilte ich denen meine Adresse mit. Habe dann am 24.01.11 eine 3. Mahnung mit Inkassoandrohung bekommen per E-Mail. Darauf wieder angerufen und um eine Auszeit gebeten, bis sich die Finanzielle Situation gebesssert hat. Dies hat sie aber nicht. Somit gekündigt.Nun wurden laut AGB noch mal 3 Raten a 300 fällig. Wie verhält es sich jetzt? Da sich durch meine Kündigung eine völllig neu Forderung ergeben, dürfen die das doch nicht ohne erneute Zahlungsaufforderung ans Inkasso abgeben, oder? HF: 1658€ + Zinsen 109 +Kontoführungskosten 9,50 + 261,21 Inkasso
Bitte um Hilfe

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von Sammy5656 am 09.09.2011 01:46
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Nachtrag:

In den AGBs steht nichts von Weitergabe der Forderung an dritte.
Die Forderung entspricht auch nicht der Summe, die da eigentlich (im Inkassoschreiben)hätte stehen müssen.Sie ist komischerweise niedriger.

Meine Fragen:

1. Dürfen die die Forderung einfach so an ein Inkassobüro weitergeben, ohne eine erneute Aufstellung und Zahlungsaufforderung an mich zu schicken ?

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von Sammy5656 am 09.09.2011 02:18
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?

quote:
Dürfen die die Forderung einfach so an ein Inkassobüro weitergeben, ohne eine erneute Aufstellung und Zahlungsaufforderung an mich zu schicken ?

Dürfen ja !
quote:
Kontoführungskosten 9,50 + 261,21 Inkasso

würde ich nicht zahlen da nicht durchsetzungsfähig

Bist Du in der Lage die Hauptforderung inkl Zinsen in 2 bis 3 Raten zu zahlen ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 09.09.2011 21:01
Status: Tao (12122 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Momentan nicht, weil ALG2-Empfänger. Ich habe der Schule schon eine 50€ Rate überwiesen, den ALG2 Bescheid übersandt.
Fakt ist, dass durch meine Kündigung eine neue Forderung (900 Euro mehr)entstanden ist. Laut §286 Abs. 3 BGB hätte ich eine erneute, aktuelle Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung zugeschickt bekommen müssen. Habe ich aber nicht gekriegt. Demnach bin ich auch nicht in Verzug. Darüber hinaus gibt es im BGB die Schadensminderungspflicht. Die hätten mir also eine Zahlungsaufforderung schicken sollen und nicht gleich Inkasso. Sehe ich das richtig?

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-- Editiert Sammy5656 am 10.09.2011 15:43


von Sammy5656 am 10.09.2011 15:41
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Schadensminderungspflicht ist § 254 Abs. 2 BGB

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von Sammy5656 am 10.09.2011 15:45
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Hallo,

ich habe folgendes Problem und wollte mich erkundigen ob mir jemand bezüglich diesem helfen könnte.

Im Dezember 2010 bestellte ich bei Douglas. Hatte es durch die ganze Hektik verbummelt den Betrag zu überweisen. Dieser belief sich auf 63,90. Als mir dann eine Mahnung zugeschickt wurde + Zinsen etc. bat ich darum die Rechnung per Raten abzugelten zu je 20,- euro. Diesen wurde zugestimmt. Nun bekam ich einen Brief vom Inkasso Fülleborn.

Hauptforderung 63,90
vorgerichtliche Mahnkosten 11,50
Inkassokosten 30,00
Kontoführungsgebühren 16,20
Ermittlungskosten/Vergleichskosten 45,80
RA-Gebühr 12,00
Abzüglich Geleistete Zahlungen - 80,00
Verzugszinsen 2,62

Es waren also ursprünglich 63,10 + Zinsen etc. lag ich dann bei ungefähr 90 euro. Das heißt Douglas gab nun wegen einem betrag von 10-20 euro ( dem letzten den ich zu Zahlen hatte ) die ich im Verzug bin.. direkt an dieses Ikasso Büro weiter.
Sind die auflisten so denn Korekt? Ermittlungskosten dürften doch garnicht gestellt werden oder?

Für Antworten wäre ich Dankbar.


von Leah84 am 20.10.2011 20:21
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Seltsame Forderungsaufstellung der RAs

quote:
Es waren also ursprünglich 63,10 + Zinsen etc. lag ich dann bei ungefähr 90 euro. Das heißt Douglas gab nun wegen einem betrag von 10-20 euro ( dem letzten den ich zu Zahlen hatte ) die ich im Verzug bin.. direkt an dieses Ikasso Büro weiter.

Hat Dich im Vorfeld ein Inkassobüro angeschrieben ?
Fülleborn ist eine Anwaltsknzlei
In dem Schreiben werden auch die gebühren eines Inkassobüros mit aufgelistet (30 €)
Kontoführungsgebühren ( 16,20) sind bekanntermasen nicht erstattungfähig
AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07
AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95
AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08"
Ermittlungs/Vergleichskosten ?
Ermittlungskosten fallen wohl weg !
Vergleichskosten ? Es Wurde nicht mit den Rechtsanwälten Fülleborn ein Vergleich geschlossen sondern mit Douglas

Gemäs der obigen Auflistung hast Du sogar zu viel bezahlt
quote:
Hauptforderung 63,90
vorgerichtliche Mahnkosten 11,50
Verzugszinsen 2,62

80 (!) wurde bereits an Douglas beglichen
In dem Schreiben wird aber nur eine Gläubiger Forderung von nur ca 74 plus Zinsen geltend gemacht ;-)

quote:
Diesen wurde zugestimmt.

In schriftlicher Form ?





-- Editiert thehellion am 20.10.2011 21:23


von thehellion am 20.10.2011 21:08
Status: Tao (12122 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)


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