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Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?

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Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?

Ich habe eine Rechnung "verschlumpft". Sie kam im April per E-Mail über eine Jahresvorauszahlung einer privaten Internetdomain und ich habe sie einfach vergessen.
Gestern meldet sich ein Inkasso-Unternehmen aus Osnabrück per Post. Sie weisen mich darauf hin, dass ich auch auf eine Mahnung im Monat Mai nicht reagiert hätten. Hab aber keine bekommen. Weder per Post oder E-Mail.
Ursprünglich wurden mir 24 Euro in Rechnung gestellt und auf einmal sind es 54 Euro. Also mehr Inkasso-Gebühren als ursprüngliche Kosten. Das steht doch in keinem Verhältnis, oder?
Ich habe schnell per Internet eine Überweisung an den ersten Rechnungssteller getätigt und 24 Euro überwiesen.
Aber die Inkasso-Firma hat mir gedroht, wenn ich die Inkasso-Gebühren ignorieren würde, dann bekäm ich eine Mahnung vom Amtsgericht.
Soll ich es drauf ankommen lassen? Ich habe Angst, dass dann die Kosten explodieren. Was kann passieren?
Außerdem ist die Inkasso-Rechnung nicht vollständig und falsch: Die kennen meine Kundennummer nicht, die benennen das zu bezahlende Angebot falsch und schlagen nochmal auf den ursprünglichen Betrag in dem schon Mehrwertsteuer enthalten war, diese nochmal drauf...
Ich halte dieses Inkasso-Unternehmen für unseriös.
Weiß wer Rat!?
Herzlichen Dank!
Carlie


-- Editiert von carlie am 04.08.2005 09:41:01


von Carlie am 04.08.2005 09:34
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Gebühren in Höhe von 30 Euro sind bei dieser Forderungshöhe gerechtfertigt.
Ob das Inkassobüro sie einklagt? Keine Ahnung. Frag mal thehellion. Er meint immer, alle Inkassobüros zu kennen.


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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 04.08.2005 10:54
Status: Tao (5486 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Danke Mahnman - ich kenne natürlich nicht alle Inkassofirmen - bei Tausenden allein in Old Germany schwer möglich -
Der Mahnbriefablauf unterscheidet sich meiner Meinung nach nur in Details.

Es dürfte auch in der von Charlie beschriebenen Situation nur bei den üblichen 2 bis 3 Bausteindrohbriefen bleiben.

1 Mahnung 30 €
2 Mahnung ca 37 € (letzte aufforderung)

3 Mahnung vom Hausadvokat ( 37 plus ca 25 RA Gebühr mit Androhung des Mahnbescheids


dann wird entweder schon ausgebucht oder :

Anruf vom Anwaltsbüro "der MB liegt bereits ausgefüllt hier , wir geben Ihnen die Allerletzte Chance "

Ich an Charlies Stelle würde um hier auch die Kosten des Inkassobüros niedrig zu halten folgendes Fax ans Inkasso verschicken :
" Schicken Sie mir bitte die Vollmacht gemäss §§ 174 , 410 BGB zu.
Ich befinde und befand mich nicht im Zahlungsverzug.Ihre Inkassogebühren werden ich nicht begleichen. Diese müssten Sie über Ihren Vertragsanwalt vor Gericht einklagen . Bitte haben Sie Verständnis dafür das ich bis zur Gerichtsverhandlung keinerlei Kommunikation mehr mit Ihnen führe "

Die Inkassofirma müsste einen Vertragsanwalt an Deinen Wohnort schicken

oder einenan Deinem Wohnort lebenden Advokaten diesen Auftrag abgeben.
Dann müsste die Firma die saubere Zusendung der Rechnungen bzw Mahnungen nachweisen Und selbst wenn hier gewonnen würde hält das Gericht in den meisten Fällen nur die Anwaltsgebühr für erstattungsfähig.
z.b
AG Wedding vom 24.10.01 - 20 C 104/01
oder OLG Dresden (NJW RR 1994 seite 1139)

d.h die Inkassofirma müsste die 50 oder 60 € mit 2 oder auch 3 Leuten "brüderlich" teilen. Und auch nur dann falls gewonnen wird.Da die Inkassofirma vermutlich nicht dumm ist wird es m. E. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einschlafen.

Merke:
Inkassofirmen sind Generäle ohne Soldaten

Lest auch mal im neuen Spiegel auf Seite 37 den Bericht über eine (hust) namhafte Inkassofirma und deren (hust) Advikaten

gruß
thehellion








von thehellion am 04.08.2005 11:48
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Klingt gut! Probier ich mal aus!
Danke!
Grüße,

Carlie :o)


von Carlie am 04.08.2005 12:58
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
hallo,
ich hab auch eine Mahnung von einem Inkassobüro bekommen, weil ich immer vergessen hatte zu bezahlen.
aber bei diesem Inkassounternehmen sind die gebühren höher als bei dem anderen dem DID.
meine forderung von der Firma war 18 Euro.
der DIG verlangt dazu noch folgende Gebühren:

Kontoführungskosten: 2,00
Schreibkosten:4,50
Inkassokosten: 30,00

also die Inkassokosten kann ich nachvollziehen, aber was ist mit den anderen?

Wäre nett wenn ich einen Tip bekommen würde.

Danke Jil


von Lullaby am 13.08.2005 11:11
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
siehe beitrag oben !!
das selbe in grün


von nanet am 13.08.2005 11:38
Status: Legende (357 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Die Inkassokosten entsprechen einer 1,2 Rechtsanwaltsgebühr nach 2400 RVG, die Schreibkosten sind gem. (7002?) RVG auch im Rahmen. Kontoführungskosten dürfen meines Wissens nicht erhoben werden.

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von Mahnman am 13.08.2005 12:22
Status: Tao (5486 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
in einem Urteil des LG Berlin, AZ: 20 0 63/95 heißt es:
Die Kosten fürs Inkassobüro trägt d. Gläubiger.

Wer Schulden hat und sofort durch ein Inkassobüro zur Zahlung aufgefordert wird, braucht die sehr teuren Gebühren nicht zu bezahlen. Mit der Beauftragung des Inkassobüros hat d. Gläubiger es sich zu leicht gemacht und gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Er hätte den Betrag erheblich kostengünstiger per Mahnbescheid anfordern können


von büroklammer am 14.08.2005 07:46
Status: Stift (52 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
hi...soweit ich weiss, dürfen reine inkassogebühren nur in bestimmten fällen eingeklagt werden..z.b. wenn versicherungen die forderungen verkaufen. mein ex bezahlte mal über monate die unfallversicherung nicht und da diese noch auf meinen namen lief, bekam ich auf einmal post von einem inkasso. hatte in zwei raten bezahlt und rückirckend wollten sie noch mal 98 euro wegen der ratenzahlung, auf die sie mich nicht aufmerksam gemacht haben. habe mich geweigert, mahnbescheid erging mit über 150 euro. habe widerspruch eingelegt..eigentlich müssten sie nun zu gericht gehen und es einklagen, habe aber nie wieder was gehört.

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"geldfuchs"


von geldfuchs am 12.11.2005 09:11
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
selbst wenn Du damals die kompletten inkassokosten nicht bezahlt hättest wäre es nicht zum gerichtsverfahren gekommen



von thehellion am 12.11.2005 21:45
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?
Ich hab am 25.05 05 bei plus(geschäft) eingekauft für 11 euro,hab mit karte bezahlt, und am 20.03.06 hab ich ein Brief von einer Inkassofirma gekriegt, da sind mir kosten in höhe von 37 euro entstanden. hab mit ihnen am telefon gesprochen,die sagen das sie zweimal versucht haben bei mir abzubuchen,und das mein konto nicht gedekt war,aber von der Bank hab ich kein brief gekriegt das mein konto nicht gedekt war,sonst kriege ich immer bescheid. Die erklären die kosten damit das sie die Bank um meine adresse erfragen mussten usw.. Was kann ich da tun? Kann ich nicht einfach die 11 euro an plus überweisen?

-- Editiert von Halinger am 28.03.2006 20:49:23


von Halinger am 28.03.2006 20:48
Status: Frischling (2 Beiträge)
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