Wieviel zeit für Kfz-Ummeldung nach Umzug?

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Wieviel zeit für Kfz-Ummeldung nach Umzug?

hallo liebe Leute,
Werde demnächst umziehen. Kann mir jemand sagen, wie lange Ich offiziel Zeit habe um nach meiner anmeldung in der neuen Stadt mein Kfz umzumelden. Dazu muß Ich noch erwähnen, daß Ich die erste Zeit zur untermiete bei meiner Freundin bleiben kann und von dort aus die neue Wohnung suchen werde.
D.h.Ich möchte mich schon anfang Oktober in der neuen stadt melden, werde aber bis zum 15.10. noch meinen Arbeitsplatz in der alten stadt haben. Ab dem 1.11 geht es mit dem neuen Job los. Für die Zwischenzeit( sprich 16.10-1.11) werde Ich mich in der neuen stadt arbeitslos melden, damit Ich so den finanziell über die Runden komme. Dafür muß Ich aber wiederum in der neuen stadt gemeldet sein. Das auto muß ja aber auch umgenmeldet werden. Alles kein Problem! Ich möchte jetzt eigentlich, wie gesagt, nur wissen, wie lange ich Zeit habe den wagen von alter stadt in neue stadt umzumelden, damit Ich nicht doppelt bezahlen muß, wennIch den Wagen nämlich zunächst auf die Wohnung meiner freundin und dann meine entgültige anmelde.
Vielleicht kann mir jemand helfen,
Vielen dank im voraus,

Ute


von ute glas am 26.09.2008 15:51
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Wieviel zeit für Kfz-Ummeldung nach Umzug?
Du kannst das Auto nur am Hauptwohnsitz anmelden, die mir bekannte Frist für die Ummeldung ist 14 Tage. Und was meinst du mit doppelt bezahlen? Das verstehe ich jetzt nicht. Da das Auto immer nur an einer Adresse gemeldet sein kann, bezahlt man da auch nix doppelt.


von matz70 am 28.09.2008 10:22
Status: Senior (129 Beiträge)
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>Wieviel zeit für Kfz-Ummeldung nach Umzug?
Mit doppelt bezahlen meint Ute sicherlich dass sie das Fahrzeug nicht 2x ummelden möchte.

Der Gesetzgeber verlangt dass das Fahrzeug unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung umgemeldet wird. Das bedeutet es müsste zunächst auf die Übergangswohnung, welche ja dann Hauptwohnsitz ist und danach auf die endgültige neue Wohnung umgemeldet werden. Dadurch würden tatsächlich 2x Unkosten un unterschiedlicher Höhe entstehen.

In der Praxis sollte es aber kein Problem sein wenn man das Fahrzeug erst nach dem zweiten Umzug an den endgültigen neuen Wohnsitz anmeldet. Idealerweise fährt man sich in dieser Zeit keine Knöllchen ein und/oder hat einen Nachsendeauftrag für die alte Adresse. Dann ist alles in Ordnung.

Sollte das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß umgemeldet werden wird das mit einem Verwarngeld in Höhe von 15€ oder einem Bußgeld in Höhe von 15€ zzgl. 23,50€ gebühren und Auslagen geahndet. Außerdem wird die Ummeldung unter Fristsetzung verlangt. Sollte diese Frist ohne Ummeldung verstreichen kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden.


von Freudenfeuer am 14.10.2008 00:00
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