Wieviel Zinsen mus das FA bei Erstattung Zahlen?
Hallo, ich habe da einmal eine Frage. Hierzu muss ich aber erst mal etwas ausholen.
Im Jahre 2004 lebten ich und meine damalige Frau (Keine Kinder) im Trennungsjahr (Ab März 2004). Wir machten eine gemeinsame Veranlagung und Sie stimmte der Anlage U zu. Sie erhielt in diesem Jahr 4200 Euro an Unterhalt. Den Nachteilausgleich habe ich bestätigt.
Einige Wochen später bekam ich den Steuerbescheid mit einer Erstattung von 4.257,58 Euro. Dieser war soweit auch ok. Doch anscheinend musste meine Ex was nachbezahlen. Sie gab plötzlich eine Einkommenssteuererklärung für 2004 mit getrennter Veranlagung ab. Dies erfuhr ich, als ich erneut einen geänderten Steuerbescheid bekam. Nun sollte ich plötzlich 5.781,75 Euro nachzahlen und der Unterhalt den ich an meine Ex zahlte wurde vom FA von 4200 Euro auf 1211 Euro gesenkt. Ich legte natürlich gleich Widerspruch ein und gab die Sache meinem Anwalt.
Doch das FA lehnte diesen ab, mit der Begründung das wir in 2004 nicht mehr zusammengelebt hätten und gab meiner EX recht. Wir hatten aber noch bis März 2004 zusammengelebt. Mein Anwalt klagte nun auf Zustimmung der gemeinsamen Veranlagung. Dieser stimmte meine Ex auch vor Gericht zu. Aber das FA lies dies nicht gelten und wollte von mir diese Rückzahlung haben.
Also reichte mein Anwalt nun beim Finanzgericht Klage ein. Dies dauerte nun nach vielem hin und her schreiben bis vor kurzem an. Natürlich hat das FA mir gleich eine Pfändung aufs Konto geschickt. Diese konnte ich ruhend stellen, und zahlte seither Raten. Die weiteren Einkommenssteuererklärungen von 2006,2007,2008 wurden natürlich mit dem aus 2004 verrechnet.
Am 20.05.2009 habe ich mir mal einen Kontoauszug vom FA schicken lassen. Da war noch ein Betrag von 3.569,46 Euro fällig seit 16.04.2007. Auf diesen Betrag haben die 1020 Euro Säumniszuschläge gepackt.
Ich habe also bis jetzt 7.846,79 Euro an das FA bezahlt. Vor etwa 14 Tagen erhielt ich einen Beschluss vom Finanzgericht, das mir die Klage in Aussicht auf Erfolg gestellt wird und mit PKH bewilligt sei.
Vor drei Tagen bekam ich nun vom FA eine Zahlung in Höhe von 957 Euro aus EST 2004. Natürlich rief ich gleich auf dem FA an und fragte nach wieso ich eine Erstattung bekäme. Das FA teilte mir mit, das die Veranlagung auf 2004 auf null stehen würde und ich nichts mehr zahlen bräuchte. Ich hätte zu viel gezahlt und die Pfändung hätte sich auch erledigt.
Einen Tag später bekam ich Post vom Anwalt. Das FA sei nun doch überzeugt das eine gemeinsame Veranlagung vorläge und der Bescheid geändert wird.
Hierzu habe ich nun folgende Fragen.
1. Bekomme ich die von mir gezahlten 7.846,79 Euro zurück ?
2. Muss mir das FA für diesen Betrag Zinsen zahlen ? Wenn ja wie hoch ungefähr?
3. Kann ich die 1020 Euro Säumniszuschläge auch zurück fordern?
Sorry ist etwas länger geworden, aber das war die letzten 6 Jahre ein echter Kampf, der nun doch erfolgreich für mich endete.
Gruß Stefan
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-- Editiert am 10.07.2011 13:30
von Eckel Stefan am 10.07.2011 12:48
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