Hallo allerseits ... ich finde bei Google verschiedene Informationen ... daher möchte ich mal hier fragen ...
Folgendes: angenommen ein Elternteil bekommt Rente + Grundsicherung.
1) Ist es richtig, dass das Vermögen DER KINDER nicht herangezogen werden kann?
2) Ist es richtig, dass Einkünfte DER KINDER bis 100.000 im Jahr nicht herangezogen werden?
Und 3) Wieviel Vermögen darf besagtes ELTERNTEIL haben, wenn er/sie Grundsicherung + Rente bezieht?
Manche Seiten im Netz sagen 2600 ... andere 5000
Wer kann Licht ins Dunkel bringen?
Wieviel Vermögen bei Grundsicherung+Rente?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Manche Seiten im Netz sagen 2600 ... andere 5000 Das hat einen simplen Grund - 5.000 stimmt und 2.600 hat vor kurzem noch gestimmt, d. h., der Freibetrag wurde erhöht.
Danke für die Antwort.
Gibt es irgendwo eine Seite, wo man nachlesen kann ab wann das geändert wurde?
Finde nichts. Ich finde immer nur die zwei Zahlen ...! 2600 und 5000 ...
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Wen interessiert es denn? Die 5000 stimmen heutzutage.
Aber wenn es Ihnen hilft, die Neuregelung draus zum 1. April 2017 in Kraft.
https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ArtikelNeuregelungen/2017/neuregelungen-april/2017-03-29-neuregelungen-april.html
Kleiner Nachtrag in dem Zusammenhang ... vielleicht weiß das auch jemand, der sich mit dem Thema auskennt ...
Vermögen wird also bis zu 5000 nicht angerechnet.
Mal angenommen ... gleiche Konstellation ... Frührente + Grundsicherung PLUS PFLEGEGELD Stufe 2.
Wird das Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Nein, es darf nicht angerechnet werden, da es ja eine zweckbestimmte Leistung ist, die nicht dem Unterhalt dient. Schließlich ist das Geld für die Finanzierung der Pflege gedacht und wird weitergegeben.
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