Hallo, ich habe einen unbefristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich bin noch in der Probezeit
und möchte kündigen, da ich eine besser bezahlte Stelle bekomme die auch noch in der Nähe ist.
Im Vertrag steht bei mir drin "Es gelten die Bestimmungen des in §1 Abs. 1 genannten Manteltarifvertrags sowie ergänzend die Bestimmungen. Die nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Arbeitgeber vorgesehenen, längeren arbeitgeberseitigen Kündigungsfristen gelten auch für eine Kündigung durch den Mitarbeiter.
Ich komme leider nicht wirklich klar wie ich jetzt kündigen muss. Kann ich da ich noch in der Probezeit bin auch z. B. heute sagen bzw. schreiben, das ich ab sofort kündige? Danke für Eure Antworten.
Gruß Waeger
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"Wem meine Fehler nicht passen, sollte sie überlesen oder aufhören zu lesen. Die Fehler sind Absicht!"
Wieviel Tage Kündigungsfrist muß ich einhalten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
"Es gelten die Bestimmungen des in §1 Abs. 1 genannten Manteltarifvertrags.."
Welcher Manteltarifvertrag ist da genannt?
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Es steht was da von Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und der Tarifgemeinschaft der Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträgen in dem Absatz drin.
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"Wem meine Fehler nicht passen, sollte sie überlesen oder aufhören zu lesen. Die Fehler sind Absicht!"
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Kündigungsfrist in der Probezeit sind 2 Wochen. Ein Kündigen "ab sofort" (=fristlos) ist nur möglich, wenn du einen guten Grund hast (Chef hat dir beispielsweise eine reingehauen).
Schau noch einmal in den Tarifvertrag (ggf. bei der Gewerkschaft nachfragen oder einem Betriebsrat, sofern vorhanden), ob für Kündigungen in der Probezeit eine abweichende Regelung gilt.
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"Kündigungsfrist in der Probezeit sind 2 Wochen."
Wo steht das im genannten MTV?
Ich lese da eher:
Kündigungsfristen
Beschäftigungsdauer
Kündigungsfrist (§ 2.2. MTV, § 622 BGB
)
Bis zu vier Wochen
2 Arbeitstage
5. Woche bis 2. Monat
1 Woche
3. Monat bis 6. Monat
2 Wochen
Ab 7. Monat bis weniger als 2 Jahre
Mitte/Ende des Monats
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-- Editiert hamburgerin01 am 10.11.2012 00:58
quote:
Wo steht das im genannten MTV?
Ähm. das steht im BGB drin. Und ich sagte aber: Lies nochmal im Tarifvertrag nach. wenn im Tarifvertrag was anderes steht, dann stehts da
Trafivertrag darf kürzere Fristen vereinbaren, Arbeitsvertrag nicht.
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@hamburgerin01
Wenn ich es dann richtig verstehe, dann müßte ich jetzt 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten da ich am 22. August 2012 in der Firma begonnen habe oder?
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"Wem meine Fehler nicht passen, sollte sie überlesen oder aufhören zu lesen. Die Fehler sind Absicht!"
quote:
Wenn ich es dann richtig verstehe, dann müßte ich jetzt 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten da ich am 22. August 2012 in der Firma begonnen habe
Völlig richtig erkannt.
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