Wieviel Rechte hat die Polizei?

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Wieviel Rechte hat die Polizei?

Guten Morgen,
ich würde gerne wissen was die Polizei alles mit einem machen kann. Also soviel ich weiß muss man Vorladungen nicht wahrnehmen. Aber muss ich Polizisten wenn ich mich einfach in der Öffentlichkeit aufhalte den Ausweis zeigen? Bei was können sie mich auf die Wache mitnehmen? Wann dürfen sie mich anfassen, mein Gepäck durchsuchen?
Gibt es da eine Auflistung, ich wäre gerne informiert was rechtens ist und was nicht.
Gruß midusian


von midusian am 25.10.2007 02:27
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
Es gibt verschiedene Gesetze, in denen geregelt ist, was die Polizei darf. Zum einen das jeweilige Polizeigesetz des Landes/Bundes, zum anderen die Strafprozessordnung. Daneben noch weitere Spezialgesetze.

Für den Anfang würde ich das Polizeigesetz empfehlen, z.B. hier die Befugnisse in Bayern:

http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/5477

.


von no1 am 25.10.2007 13:14
Status: Senior (186 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 27.10.2007 01:57
Status: Unsterblich (2873 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
Okay vielen Dank,
schade sieht wohl so aus das man sich fast alles gefallen lassen muss, kann man da ja wieder mit Verdacht begründen :-(
Ist das überall in Europa so? Wie sieht das in Schweden aus? Weis da jemand was?
Gruss


von midusian am 28.10.2007 18:41
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
Also ich glaube kaum, dass es irgendwo auf der Welt ein so "mildes" Polizei- und Rechtssystem gibt wie hier.

[achtung überspritze Darstellung]
Geh'' irgendwo nach Russland, da wirste erstmal kleingeprügelt, dann werden fragen gestellt.

Richtung ferner Westen bekommste gleich mal ein ganzes Überwachungsteam vor''s Haus gestellt bzw. gleich in eine Geheimanlage zum Verhör.

Bei den Arrabern wirste gesteinigt, wenn du nur was falsches sagst und im fernen Osten entweder erschossen oder lebenslänglich weggesperrt.

Ich bin kein Grünweiß-Fan, aber die können einem schon Leid tun... Müssen sich von Hippies / Hooligans anspucken anspucken lassen und der EInbrecher gewinnt im Prozess gegen den Hausbesitzer, weil er in dessen Haus die Treppe runter gefallen ist.


In diesem etwas ironischen Sinne


von Snuggles am 03.11.2007 18:15
Status: Philosoph (700 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
...soweit zum Nichtwahrnehmen von Polizeivorladungen/ Polizeigesetz von Niedersachsen:

§ 16
Vorladung

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person schriftlich oder mündlich vorladen, um sie nach § 12 zu befragen oder wenn dies zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erforderlich ist.

(2) 1Bei der Vorladung soll deren Grund angegeben werden. 2Bei der Festsetzung des Zeitpunkts soll auf den Beruf und die sonstigen Lebensverhältnisse der betroffenen Person Rücksicht genommen werden.

(3) Leistet eine Person der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, so kann sie mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden,

wenn ihre Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich sind oder

wenn erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

(4) Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen ist auf die darin genannten Personen entsprechend anzuwenden, wenn diese nach Absatz 1 vorgeladen oder herangezogen werden.



-----------------
" "


von L.E.W. am 15.11.2007 17:42
Status: Philosoph (566 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
lieber Freunde ;
in keine andere Europeisches Land ist die Polizei so mächtigund auch so arrogant -
wie in Deutschland was ich ihnnen empfhele ist fragen Sie immer nach der Name der Polizist den Sie zu tun haben und eventuell machen Sie eine
Beschwerde - jeder Polizist beginnt dann sich angemessen ( kORREKT ) zu verhalten-


von gerechte am 16.11.2007 00:59
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 16.11.2007 15:58
Status: Unsterblich (2873 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
Das stimmt . Es gibt vor Prozessen absprachen zwischen Richter und gegnerischem Anwalt , im Strafprozess !
Ein Polizist der als wichtiger , weil einziger Zeuge geladen war erschient beim Gerichtsprozess ohne Grund nicht . Dies blieb auch ohne Folgen !
Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen . Die Polizei darf die Personalien verlangen wenn etwas gegen ihn vorliegt oder im Rahmen einer (Raster)Fahndung . Aus Neugierde oder Wichtigtuerei oder um die Daten an Jounalisten oder Bekannte weiter zu geben , nicht .
Ich weiß aber das die sich in der Praxis sehr viel herausnehmen . In Düsseldorf ist die Polizei sehr faul , was manchmal ein Vorteil ist .Leider sind die auch sehr korrupt .Und da wird es für den Bürger unangenehm da keine Rechtssicherheit mehr gegeben ist .


von RaulderGerechte am 13.12.2007 22:22
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
Die Polizei "Dein Freund und Helfer" ist in jeder deutschen Stadt Machtbesessen.Sie mißbraucht nicht selten Ihre Position(Amtsmißbrauch)wogegen aber auch keine Beschwerde hilft.Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Recht bekommst Du eh nicht, denn die sind meist zu zweit ,sodass Dir kein Glauben geschenkt wird.


von anne t am 09.02.2008 19:22
Status: Stift (58 Beiträge)
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>Wieviel Rechte hat die Polizei?
*gähn* blah... blubb... *schnarch*




von Mareike am 09.02.2008 20:56
Status: Tao (10000 Beiträge)
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