>Wieviel Miete übernimmt das Arbeitsamt (ALG 2) ???
Hallo!
Eine einheitliche Summe gibt es nicht, da es unter anderm auch auf das Mietkostennivau in der Gemeinde ankommt.
Am besten bei einer zuständigen Beratungsstelle nachfragen
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„Angemessenheit“ des Wohnraums
Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II werden künftig Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, wenn diese angemessen sind.
Dabei ist der Begriff der Angemessenheit an die bisherige Sozialhilfepraxis angelehnt.
Die durchschnittliche tatsächliche Miete arbeitsloser Wohngeldempfänger liegt nach der Wohngeldstatistik 2002 nicht über der durchschnittlichen tatsächlichen Miete für Haushalts- und Sozialhilfeempfänger.
Daraus ergibt sich, dass der Großteil der Haushalte, die ab dem 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II beziehen, auch in Zukunft die Unterkunftskosten erstattet bekommen und somit in ihren bisherigen Wohnungen verbleiben können.
Leben die heutigen Arbeitslosenhilfebezieher in einer zu teuren bzw. zu großen Wohnung, werden die Unterkunftskosten in der Regel für weitere sechs Monate übernommen, vorausgesetzt, dem Betroffenen ist es nicht möglich oder zumutbar, seine Aufwendungen zu senken.
Die höheren Kosten könne auch über diesen Zeitraum hinaus übernommen werden, wenn ein Umzug mangels Verfügbarkeit eines angemessenen anderweitigen Wohnraums nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.
Im Fall eines Umzugs werden die Umzugskosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die Mietkaution übernommen.
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Im wesentlichen hängt die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft vom örtliche Mietniveau, der Zahl der vorhandenen Räume und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes ab. Dabei orientieren sich die zuständigen Kommunen auch an anderen Faktoren (Zahl der Familienangehörigen, nach ihrem Alter, nach ihrem Geschlecht, nach ihrem Gesundheitszustand etc.).
Dabei können im Durchschnitt die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:
Ca. 45-50qm für eine Person
Ca. 60qm oder zwei Wohnräume für zwei Personen
Ca. 75qm oder drei Wohnräume für drei Personen
Ca. 85-90qm oder vier Wohnräume für vier Personen
Für jedes weitere Familienmitglied ca. 10qm oder ein Wohnraum mehr
von Odil am 11.07.2005 14:57
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