Wieviel Geld steht Bruder noch zu?

14. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Detlef 2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel Geld steht Bruder noch zu?

Wir wohnen hier im Elternhaus meines Mannes. der Vater ist letztes Jahr gestorben und hat kein Testament hinterlassen. Somit gehört das Haus der MUTTER. Diese ist jedoch stark Dement so das mein Mann deren Beteuer ist. Sie kann uns in diesem Zustan das Haus nicht übertragen. Der Bruder meines Mannes hat sich vor ein paar Jahren eine Eigentumswohnung für ca. 200000DM gekauft.Da er nicht besonders gut mit Geld umgehen kann haben seine Eltern und mein Mann im immer wieder mit Geld ausgeholfenca. 63000Euro die bei Übernahme des Hauses angerechnet wwrden sollen. Jetzt möchten wir Umbauen und den Bruder vorher ausbezahlen.Es ist ein Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1962.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Es ist ein Irrtum, dass bei gesetzlicher Erbfolge und vorhandenen Kindern des Erblassers dessen Ehefrau (hier die Mutter) Alleinerbin wird.

Außerdem unterschlagen Sie schon mal eine ganz wichtige Zahl: Was ist denn das Haus überhaupt wert?

Ist eine eventuelle Vereinbarung über die Anrechnung diverser Beträge schriftlich niedergelegt oder anders nachweisbar?

Kann man zumindest die Höhe dieser Zahlungen noch nachweisen?

Ist der Bruder generell kooperativ?


Gruß

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-- Editiert am 14.04.2014 14:56

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#2
 Von 
Detlef 2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)



was das Haus wet ist weiß ich nicht ganz genau CA 200000Euro denk ich. Die Höhe der Zahlungen sind nachweißbar. Auc haben wir Vater bzw jetzt die Mutter mit gepflegt.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Diese ist jedoch stark Dement so das mein Mann deren Beteuer ist.
Ich gehe davon aus, dass er vom Amtsgericht als Betreuer bestellt wurde. Das Betreuungsgericht muss der Übertragung zustimmen - man sollte zunächst nachfragen ob dies überhaut möglich ist.

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#4
 Von 
Detlef 2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es soll keine Übertragung werden. Der Bruder braucht dringend Geld, wir möchten ihn auch nicht überbezahlen. Auch möchten wir nur einen Erbvertrag machen.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Auch möchten wir nur einen Erbvertrag machen.
Was soll das bringen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Sie meint wohl eine Erbteilsübertragung. Da muss man aber noch flankierende Maßnahmen ergreifen.

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