Wiederverkauf von Wirtuellen Gütern

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Maximilian240185
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederverkauf von Wirtuellen Gütern

Hallo,

zur erklärung.
Es geht im Virtuelle Güter (Dateien die für Programme verwendet werden kann - Bildbearbeitungsporgramme Vorlagen wie z.b. Herzen/Blumen usw)

Diese kann man zahlreich weltweit kaufen in sogenannten Kits von Designern.

Diese sind weder geschützt durch eitragung als geschmackmuster oder sonstiges - sondern werden frei von Privatpersonen auf freien Verkaufsplattformen angeboten zum Verkauf. Es wird teils der Hinweis ausgelegt das verwendung nur erfolgen darf wenn man den Designname angibt - auch nur Privat und nich gewerblich und nicht an dritte weitergegeben werden darf.

Was kauf ich da ?
ich darf selbst verwenden aber nur Privat !?!?

wenn ich etwas damit erstelle muss ich trotzdem angeben woher die vorlagen sind obwohl aus meiner idee entstanden ist !?!?

ich darf nicht an dritte z.b. Freunde weitergeben hab aber dafür bezahlt !?!?

Wenn ein Gegenstand kaufe darf diesen doch auch wenn z.b. nicht benötigt wieder verkaufen und bin doch nicht zur entsorgung verpflichtet. Genauso darf doch auch an dritte weitergeben und diese gebrauchen lassen.

Wenn diese gekauften Dateien weiterverkauf so wie ich diese auch gekauft habe - ist dies dann Diebstahl ?







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-- Editiert Maximilian240185 am 04.01.2013 11:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
wenn ich etwas damit erstelle muss ich trotzdem angeben woher die vorlagen sind obwohl aus meiner idee entstanden ist !?!?

Das kommt seh stark darauf an, was die Lizenz vorschreibt. So schreibt beispielsweise GPL vor, dass das Original-Copyright immer gewahrt bleiben muss auch bei abgeleiteten Werken. Bei Grafiken ist GPL eher unüblich. Da sind die verschiedenen Arten der CreativeCommons üblich. Aber auch da ist meist beispielsweise "Namensnennung" verpflichtend. Du musst also den Ursprungsautor immer benennen.

quote:
ich darf nicht an dritte z.b. Freunde weitergeben hab aber dafür bezahlt !?!?

Je nachdem, was die Lizenz so vorschreibt, ja.

Private Nutzung, die erlaubt ist könnte beispielsweise der Einbau in die eigene private Homepage sein, wobei dann unten eine Copyright-zeile steht (Design by xyz) oder halt eine Erwähnung beispielsweise im Impressum.

Zu deinen Fragen mit dem Weiterverkauf. Da scheiden sich die Geister. Prominente Beispiele sind Microsoft und die Versuche, betriebssysteme an Rechner zu binden, damit den Weiterverkauf zu verhindern. Damit sind sie vor Gericht gescheitert. Seither gibt es die Möglichkeit, Windows auch für neue Rechner zu aktivieren und damit weiterzuverkaufen. Dann wird es für den alten Rechner deaktiviert (geht via Telefon o.ä., gibt es dann spezielle Hotlines für).
Grundsätzlich ist es richtig: Du erwerbst eine Sache, die du auch weiterverkaufen kannst. ABER: Du musst dann sämtliche eigenen Kopien löschen. Du hast sie ja weiterverkauft und nicht dupliziert. Am Ende (nach deinem Verkauf) darf nur einer die Designs haben. Wenn am Ende zwei Leute das Design haben, dann hast du was Verbotenes gemacht.

Rechtlich ist das kein Diebstahl. Es ist aber ein Urheberrechtsverstoß. Der Urheber schreibt die Spielregeln vor, er untersagt die Weitergabe. Gibst du die Sache trotzdem weiter, verstößt du gegen das Urheberrecht.

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