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Gemeinschaftliches Testament

17.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 54461 Aufrufe
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Erbrecht, Mustertext, Testament

I.
Der Erstversterbende von uns beruft den Überlebenden zu seinem von allen gesetzlichen Beschränkungen befreiten Vorerben.

II.
Nacherben nach dem Tod des Vorerben oder für den Fall dessen Wiederverheiratung sind unsere Kinder Hans, Franz und Kunz zu gleichen Teilen.

III.
Sollte eines der Kinder beim Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, ist es nicht zur Nacherbfolge berufen und erhält beim Tod des Letztversterbenden ebenfalls nur den Pflichtteil. Sein Anteil wächst dann den anderen Kindern zu gleichen Teilen zu.

IV.
Diese Verfügungen sind wechselbezüglich. Der Überlebende ist in der Testierfreiheit über seinen nicht der Vorerbschaft unterliegenden Nachlass mit Ausnahme der Pflichtteilsregelung nicht beschränkt.

Irgendwo, den 5. 9. 2000 Irgendwo, den 5. 9. 2000
Johann Muster Gitta Muster


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Pflichtteilsklausel
Seite 2: Ersatzerben der Kinder
Seite 3: Mit vorweggenommener Erbfolge
Seite 4: Wiederverheiratung
Seite 5: Testamentsvollstrecker und Testierfreiheit
Seite 6: Auflösung der Lebensgemeinschaft

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