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Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3

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Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3

Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3 Promille


Hallo liebe Gemeinde .

Aufgrund einer Trennung, hatte sich ein Freund betrunken. Es gab einen riesen Streit zwischen ihm und seine Freundin. Darauf hin, um sich zu beruhigen verließ er die gemeinsame Wohnung (wo er jedoch noch nicht gemeldet war).

In der Zwischenzeit wurde die Polizei angerufen. Ein paar Straßen weiter wurde er dann von der Polizei angehalten und der Haustürschlüssel wurde von im Verlangt. Da er zwar (noch) nicht dort gemeldet war, aber 90% des Haushaltes (Herd, Bett, TV usw.)ihm gehörten, sah er dieses nicht ein und wollte dieses erklären. Diese Chance wurde ihm aber nicht gegeben und er bekam Pfefferspray ins Gesicht.

Er wurde auf dem Boden geschmissen und Handschellen angelegt. Er hatte sich natürlich gewährt. Während die Verstärkung unterwegs war, wurde auf sein Kopf getreten und mit dem Fuß auf sein Kopf sein Gesicht auf dem Asphalt gedrückt, während der Rest des Gewichts des Polizisten auf seinen Rücken stand.

Seine Ex als Zeugin bestätigte das er geschrienen habe, der Polizist solle den Fuß von seinem Kopf und seinem Rücken nehmen den er habe Schmerzen. (Vermutlich ist dabei die eine oder andre Beleidigung gefallen, woran sich mein Kollege nicht erinnern kann, jedoch anbetracht der Gewalt und des alkoholisierten Zustand so wie der Vorgehensweise rein Menschlich gewesen wäre).

Als die Verstärkung kam wurde er wie ein Sack Dreck behandelt. Aufgrund eines Hexenschusses und Rückenschmerzen seit Tagen und den Gewalteinwirkungen, war es ihm nicht möglich auf zustehen. Dem entsprechend wurde er wie ein Sack Müll in den Bulli geschmissen (nicht auf dem Sitz, sondern auf dem Boden des Fahrzeugs mit dem Gesicht zu erst).

Auf Wache wurde Blut entnommen und über 3 Promille festgestellt. Er selber sagt, er könne sich nur an die Demütigungen erinnern, als sein Gesicht auf dem Asphalt gequetscht wurde, er sich nicht bewegen konnte und über den Boden geschliffen wurde, wo dabei sein Kopf mehrmals, entweder getreten oder an Gegenständen gerammt wurde.

Er sagt er könne sich sonst an nichts erinnern bis auf noch, das er von Polizisten in der Ausnüchterungszelle mit Handschellen festgehalten wurde und mehrmals von einem Beamten auf Wache mehrere Faustschläge auf dem Hinterkopf bekam und eine Polizisten irgend wann dazwischen ging und schrie „Es würde jetzt reichen".

Stunden Später durfte er noch voll alkoholisiert nach Hause.

Tage später bekam er Post. Ihm wird Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte, Beleidigung u. Körperverletzung vorgeworfen. Wie bereits gesagt, kann er sich nur an die Demütigungen erinnern und ist der Meinung von der Polizei zu Unrecht behandelt zu sein.

Er konnte sich nach diesem Vorfall Tage lang nicht richtig bewegen und hatte im Bereich der Augen (Gesichtsfläche)eine ca. 10 cm2 große Blutunterlaufende Schrame. Bei Entlassung fragte er nach Name und Dienstnummer der Polizisten. Bekam diese jedoch nicht.

Zum Arzt ist er nicht gegangen, da er der Meinung ist, er hätte gegen so viele Polizisten so wie so keine Chance auf Gerechtigkeit, so dass kein Attest vorliegt-Jedoch genug Zeugen die ,die bereits verheilte Verletzung bezeugen können.

Zur Vorladung ist er aus Angst weiterer Ungerechtigkeiten und Gewalt nicht erschienen. Dies bedeutet dass dieser Vorfall (ohne Aussage) zur Staatsanwaltschaft gegangen ist.

Gestern rief er, in meiner Anwesenheit bei der Polizei an (beim dem Fall bearbeiteten Beamten) und fragte nochmals, was ihm genau vorgeworfen wird, da er sich nicht erinnern kann.


Dort erfuhr er dass er den Polizisten angespuckt und beleidigt haben soll – Er kann sich an nichts erinnern, bis auf die Schmerzen und Demütigungen und das er Pfefferspray ins Gesicht bekam bevor er sich erklären konnte.

Auch fragte er erneut wegen Name und Dienstnummer die er nicht bekam." Er solle gefälligst auf Wache erscheinen wenn er diese haben wolle, und er solle nicht so tun als wenn er sich nicht erinnern könne" wurde ihm noch gesagt.


Jetzt zur Frage.

Womit hat jetzt mein Kollege zu rechnen? Er hat im letzten Jahr eine bewährungsstrafe von drei Jahren wegen Körperverletzung (auch alkoholisiert) überstanden und daraus gelernt. Im Antigewaltkurs den er damals aufgebrummt bekamm , wurde sogar gelobt das er eine Bereicherung für den kurs war und sich die anderen teilnehmer sich hätten eine Scheibe von ihm abschneiden können.

Ist davon auszugehen das auf Grund von Unzurechnungsfähigkeit aufgrund von über 3 Promille Blutalkohol der Fall eingestellt wird?

Seine Ex-Freundin hat die grobe (Miss-)Behandlung mit bekommen und ist bereit auszusagen, jedoch stände sie alleine gegen zwei Polizisten und der dazu kommenden Verstärkung, alleine als Zeugin da.

So unglaublich sich das auch für mich anhörte und mein Kollege sich nur Wage erinnern kann, glaube ich meinem Kollegen. Einen Rechtsanwalt kann er sich Derzeit nicht leisten.

Womit ist zu rechnen? Mein Kollege ist 31 Jahre alt

Was hat er für Möglichkeiten?


Offtopic:
Ich muss dazu sagen, dass mein Kollege einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeit Sinn besitzt. Wenn in unserem Kegelclub mal solche Aussagen fielen wie „****** Bullen" Dann war er einer von denen die aufgestanden ist und gesagt hat:" So dürft ihr das nicht sehen, es sind nicht alle so und viele sind gute Menschen" – Ich finde es schade das ihm dieses Weltbild zerstört worden ist. Und das ist auch der Grund weswegen ich ihm glaube


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von gerechtigkeitwo am 24.02.2012 12:50
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3
quote:
Ist davon auszugehen das auf Grund von Unzurechnungsfähigkeit aufgrund von über 3 Promille Blutalkohol der Fall eingestellt wird?


Mit Sicherheit nicht, es bleibt dann ja noch der §323a StGB.

quote:
wollte dieses erklären. Diese Chance wurde ihm aber nicht gegeben und er bekam Pfefferspray ins Gesicht


Diese Sachverhaltsschilderung, die unterstellt, die Polizisten hätten ihn grundlos angegriffen, steht ja nun im krassen Widerspruch zur Einlassung "kann mich an nichts erinnern".

quote:
Ein paar Straßen weiter wurde er dann von der Polizei angehalten


Und die Polizei hatte die Ex im Schlepptau oder wieso hat die das mitgekriegt?

quote:
Seine Ex-Freundin hat die grobe (Miss-)Behandlung mit bekommen


Die Handlungen ihres Ex, die zu der Eskalation erst geführt haben, aber nicht?

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von PerryRhodan am 24.02.2012 13:08
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3
1)

quote:Ist davon auszugehen das auf Grund von Unzurechnungsfähigkeit aufgrund von über 3 Promille Blutalkohol der Fall eingestellt wird?
__________________________________________________________
Mit Sicherheit nicht, es bleibt dann ja noch der §323a StGB.
__________________________________________________________
Antwort: - Wird jetzt die vorgeworfene Tat bestraft oder der Tatbestand des Vollrausches nur?





2)

quote:wollte dieses erklären. Diese Chance wurde ihm aber nicht gegeben und er bekam Pfefferspray ins Gesicht
__________________________________________________________
Diese Sachverhaltsschilderung, die unterstellt, die Polizisten hätten ihn grundlos angegriffen, steht ja nun im krassen Widerspruch zur Einlassung "kann mich an nichts erinnern".
__________________________________________________________

Antwort: -Seine Erinnerungen bestehen aus Bruchstücken.
Er selbst schilderte mir, er könne sich schwach erinnern wie der Polizist mit ihm Sprach, er jedoch so gut wie gar nichts gesagt hatte (Sprich: so mit also sein Standpunkt nicht mitteilen konnte- wahrscheinlich war er nicht mal in der Lage dazu), und er wie Beschrieben dann Grundlos angegriffen wurde. Vielleicht habe ich mich auch etwas falsch ausgedrückt …Sicherlich hat er einige Bilder und Szenen in sein Gedächtnis, jedoch kann er sich nicht erinnern etwas getan zu haben weder noch wie und warum, was zu etwas führte. Seiner Meinung nach habe er nichts getan, obwohl er selbst es nicht weiß und es sich nicht erklären kann. Weitere Zusammenhänge wurden dann von mir auf Grund der Schilderung seiner Ex zusammengereimt und von mir aus meiner Sicht geschildert.





3)

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quote:Ein paar Straßen weiter wurde er dann von der Polizei angehalten
__________________________________________________________
Und die Polizei hatte die Ex im Schlepptau oder wieso hat die das mitgekriegt?

Antwort: - Richtig. Wobei seine Ex zugibt , übertrieben zu haben , und nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Sie hätte in dem Augenblick nur ihre Ruhe haben wollen.





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quote:Seine Ex-Freundin hat die grobe (Miss-)Behandlung mit bekommen
________________________________________________________

Die Handlungen ihres Ex, die zu der Eskalation erst geführt haben, aber nicht?



Amtwort: - Die Ex hat im Fahrzeug alles beobachtet und freihe Sicht gehabt. Die Exfreundin bestätigt , das mein Alkoholisierter Kollege nichts getan hat, was dazu führte ihm Spray und Handschellen zu verpassen! - Dem zu Folge sind wir der Meinung das es keinen Grund gab in solchen Ausmaße vorzugehen






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von gerechtigkeitwo am 24.02.2012 13:52
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3
Wie soll er sich jetzt verhalten?

Was für Möglichkeiten hat er jetzt?

Und wie wird wie Strafe Wahrscheinlich ausfallen?

Ich selbst bin auch nur ein außenstehender der die Meinung hat dagegen anzugehen. Jedoch sieht die Realität anders aus, und ich möchte nur helfen. Daher bin ich euch sehr dankbar um eure Erfahrungswerte


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von gerechtigkeitwo am 24.02.2012 13:58
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3
quote:
Wird jetzt die vorgeworfene Tat bestraft oder der Tatbestand des Vollrausches nur?

Bei Vollrausch letzteres.

Aber nix mit "nur", der Vollrausch hat den gleichen Strafrahmen wie die Körperverletzung, 5 Jahre Maximum.

quote:
Seine Erinnerungen bestehen aus Bruchstücken

Ebend. Und ich denke nicht, daß ich sonderlich voreingenommen bin, wenn ich es eher für wahrscheinlich halte, daß ein extremst Betrunkener mit einschlägigen Vorstrafen körperlich ausfallend wird als daß eine ganze Gruppe Polizisten grundlos eine schwere Straftat begeht.

Und als Zeugin nur die Ex hat, der nun auf einmal alles wieder leid tut und der man vermutlich unterstellen wird, zu einer entlastenden Aussage entweder durch ihr schlechtes Gewissen oder durch Bedrohung durch den gewalttätigen Ex getrieben worden zu sein.

Das sieht nun mal, muß man leider sagen, alles sehr mau aus für den Kandidaten.

quote:
Wobei seine Ex zugibt , übertrieben zu haben , und nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben.

In Bezug auf was?

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von PerryRhodan am 24.02.2012 17:28
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3
Zur Strafe: Da er unter einschlägiger Bewährung steht, ist hier bis zur kurzen Freiheitsstrafe und dem Widerruf der Bewährung alles drin. Was die Freundin anbelangt, so riskiert die erstens ein Verfahren wegen Falschaussage, denn es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß der Richter die Polizisten zu Lügnern erklärt, und zweitens fragt sich, wie das beiderseitige Verhältnis in 6 Monaten (oder wann immer das verhandelt wird) sein wird - vielleicht will sie dann gar nicht mehr für ihn aussagen.

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von muemmel am 24.02.2012 19:24
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Wiederstand gegen Vollzugsbeamten unter Alkohol 3
Ihr Bericht widerspricht sich fortlaufend:
Ihr Freund kann sich erstaunlicherweise an alle Dinge detailgetreu erinnern, die für ihn sprechen würden aber er hat wegen der hohen Promillezahl vergessen, wie er sich im gleichen Zeitraum aufgeführte ?

Wenn Ihr Freund ein Jahr zuvor wegen Körperverletzung unter Alkohol zu 3 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, dürfte ihm heute sehr schwer fallen, überzeugend darzustellen, das es sich bei diesem neuen Auftritt mit groben Ausfällen um einen Widerstand mit Besserungsabsichten handeln würde.

Auch das Nichterscheinen bei einer Vorladung spricht nicht dringend für eine Angst Ihres Freundes.

Fairerweise sollte man in diesem Zusammenhang feststellen dürfen, das Polizisten auch Menschen sind, die ihr eigenes Leben wegen derartigen Menschen auf´s Spiel setzen. Manch einer Familie der Polizisten geht es nicht gut, wenn der Mann zur Arbeit geht.

Ich wünsche Ihrem Freund eine faire Urteilssprechung, die dazu geeignet ist, die Normen unserer Gesellschaft so zu beeinflussen, das sich wohlschaffende Leute getrauen, ohne Angst vor Betrunkenen auf die Straße zu gehen.

-- Editiert jejues am 21.03.2012 17:28


von jejues am 21.03.2012 17:25
Status: Praktikant (22 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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