Wiederruf - Wie kann VK Beginn überprüfen

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Wiederruf - Wie kann VK Beginn überprüfen

Hallo!

Ich hab mal eine Frage zum Wiederrufsrecht von zwei Wochen, dies beginnt ja normalerweise bei einem Onlineshop mit Erhalt der Ware. Die Ware wurde mir am 8.11 (Samstag) zugeschickt. Da ich nicht da war, konnte ich die Ware erst Montag mittag bei der Post abholen. Gelten jetzt die 14 Tage ab Samstag oder ab Montag, bzw. inwieweit kann der VK überhaupt überprüfen wann das Paket bei mir angekommen ist?

Ich warte halt noch auf ein anderes Ersatzteil, dass wohl erst Samstag/Montag kommt. Danach kann ich erst entscheiden, ob ich die erste Lieferung noch brauche oder nicht. Daher wäre es halt entscheidend zu wissen, ob ich Samstag wiederrufen muss oder auch erst am Montag wiederrufen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus!


von Big_Player am 20.11.2008 18:18
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Wiederruf - Wie kann VK Beginn überprüfen
**** kann der VK überhaupt überprüfen wann das Paket bei mir angekommen ist? ****

Das Gesetz erlegt bei strittiger Rechtzeitigkeit die Beweislast bezüglich des Fristbeginns ( = das Risiko, Nachteile für den Fall zu erleiden, daß ein Gericht nicht RESTLOS von der Erwiesenheit einer Tatsache überzeugt ist ) dem Fernabsatzunternehmer auf.

D.h. wenn er nicht den Nachweis erbingen kann, wann genau "die Lieferung beim Empfänger eingegangen" ist, so muß er eben hinnehmen, daß ein Widerruf dann noch als rechtzeitig gelten müßte (weil die Frist zum Absendezeitpunkt noch nicht abgelaufen war, weil sie noch nicht vor dem nachweislichen(!) Eingang(!) beim vom Verbraucher benannten Empfänger(!) (meistens er selbst, soweit er keine abweichende Lieferanschrift angegeben hat ) begonnen haben kann. )

**** Die Ware wurde mir am 8.11 (Samstag) zugeschickt. Da ich nicht da war, konnte ich die Ware erst Montag mittag bei der Post abholen. ****

Die Warenlieferung ist jedenfalls noch nicht dann bei Dir eingegangen, wenn erst eine Benachrichtigung bei Dir eingegangen ist, daß die Ware für Dich zu Abholung bereit liegt.

**** Gelten jetzt die 14 Tage ab Samstag oder ab Montag ****

Ab Dienstag, § 187 BGB:

"Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis ... maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis ... fällt."

Das fristauslösende Ereignis ist der Wareneingang bei Dir ( = dem Empfänger ).

Sollte Dir der Fernabsatzunternehmer über diesen wichtigen Aspekt etwa nicht klar u. verständlich Deine Rechte verdeutlicht haben? Dann wäre Dir womöglich noch keine ORDNUNGSGEMÄSSE Widerrufsbelehrung erteilt worden, vor deren Mitteilung erstens die Widerrufsfrist nicht beginnt, und die dann zweitens auf einen Monat ausgedehnt wäre, weil die 14-Tagesfrist NUR bei ordnungsgemäßer Textform-Informationserteilung VOR/BEI Vertragsschluß gilt, nicht aber bei versäumter/verspäteter/nachgeholter ordnungsgemäßer Belehrung.

M.


von Mirk am 20.11.2008 22:47
Status: Unsterblich (2490 Beiträge)
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>Wiederruf - Wie kann VK Beginn überprüfen
Ok das klingt ja schon mal gut, also die Belehrung über den Widerruf erfolgt auf der Internetseite in den AGB''s, aber nicht während der Bestellung oder in der Bestätigung der Bestellung.

In den AGB''s steht folgendes:

Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge zwischen uns und einem Verbraucher
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme ein zunächst schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande.

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und Eingang der Ware beim Käufer.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware.


Ist das nun eine ordnungsgemäße Belehrung?

Da hätte ich jetzt noch eine Frage zu der 40€ Regelung bei Widerruf. Wenn die Bestellung weniger als 40€ kostet, muss man ja die Versandkosten für Retour selber bezahlen, wie sieht es aber aus, wenn die Bestellung insgesamt 42€ kostet, davon aber 7€ Versand sind? Muss nun der Verkäufer die Versandkosten tragen?

Gruß Big_Player


von Big_Player am 21.11.2008 00:44
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Wiederruf - Wie kann VK Beginn überprüfen
> muss man ja die Versandkosten für Retour selber bezahlen

Nur wenn das vertraglich / per AGB festgelegt ist.


von Leibgerichtshof am 21.11.2008 00:50
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 111 User(n) bewertet)
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>Wiederruf - Wie kann VK Beginn überprüfen
Ja es ist per AGB geregelt:

Paketversandfähige Ware ist an uns zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,-- der Käufer, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Nur ist jetzt Bestellwert = Warenwert + Versandkosten, oder ist Bestellwert = Warenwert ?

Warenwert = 33 EUR

Versandkosten = 8 EUR

= 41 EUR


von Big_Player am 21.11.2008 10:17
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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