>Wiederruf - Wie kann VK Beginn überprüfen
**** kann der VK überhaupt überprüfen wann das Paket bei mir angekommen ist? ****
Das Gesetz erlegt bei strittiger Rechtzeitigkeit die Beweislast bezüglich des Fristbeginns ( = das Risiko, Nachteile für den Fall zu erleiden, daß ein Gericht nicht RESTLOS von der Erwiesenheit einer Tatsache überzeugt ist ) dem Fernabsatzunternehmer auf.
D.h. wenn er nicht den Nachweis erbingen kann, wann genau "die Lieferung
beim Empfänger eingegangen" ist, so muß er eben hinnehmen, daß ein Widerruf dann noch als rechtzeitig gelten müßte (weil die Frist zum Absendezeitpunkt noch nicht abgelaufen war, weil sie noch nicht vor dem nachweislichen(!) Eingang(!) beim vom Verbraucher benannten Empfänger(!) (meistens er selbst, soweit er keine abweichende Lieferanschrift angegeben hat ) begonnen haben kann. )
**** Die Ware wurde mir am 8.11 (Samstag) zugeschickt. Da ich nicht da war, konnte ich die Ware erst Montag mittag bei der Post abholen. ****
Die Warenlieferung ist jedenfalls noch nicht dann bei Dir eingegangen, wenn erst eine Benachrichtigung bei Dir eingegangen ist, daß die Ware für Dich zu Abholung bereit liegt.
**** Gelten jetzt die 14 Tage ab Samstag oder ab Montag ****
Ab Dienstag, § 187 BGB:
"Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis ... maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis ... fällt."
Das fristauslösende Ereignis ist der Wareneingang bei Dir ( = dem Empfänger ).
Sollte Dir der Fernabsatzunternehmer über diesen wichtigen Aspekt etwa nicht klar u. verständlich Deine Rechte verdeutlicht haben? Dann wäre Dir womöglich noch keine ORDNUNGSGEMÄSSE Widerrufsbelehrung erteilt worden, vor deren Mitteilung erstens die Widerrufsfrist nicht beginnt, und die dann zweitens auf einen Monat ausgedehnt wäre, weil die 14-Tagesfrist NUR bei ordnungsgemäßer Textform-Informationserteilung VOR/BEI Vertragsschluß gilt, nicht aber bei versäumter/verspäteter/nachgeholter ordnungsgemäßer Belehrung.
M.
von Mirk am 20.11.2008 22:47
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