Wiederholter Ladendiebstahl innerhalb eines Jahres

8. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fadik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wiederholter Ladendiebstahl innerhalb eines Jahres

Hallo,

ich wende mich an euch, da ich gelesen habe, dass dies hier ein Forum für Beratungen ist.
Ich habe gestern meinen bisher grössten und Folgenschweren Fehler in meinem Leben begangen. Innerhalb von einem Jahr habe ich 2 mal Ladendiebstahl begangen. Ich wurde beim ersten mal erwischt, als ich in einem Lebensmittelladen ein Schampoo in Wert von 2 € entwendet habe. Das ist mittlerweile 11 Monate her und gestern habe ich das zweite mal Ladendiebstahl begangen allerdings dieses mal Waren in Wert von 300 €. Ich habe grosse Angst, davor was jetzt passiert. Das erste Mal, hatte ich eine Anzeige erhalten. Das Verfahren wurde eingestellt. Aber jetzt rechne ich mit dem schlimmsten. Was passiert jetzt mit mir? Werde ich ein Eintrag in mein Führungszeugnis kriegen? Was werde ich an Bußgeld zahlen? Ich wohne bei meinen Eltern, arbeite lediglich als Aushilfe und verdiene durchschnittlich nur 180 € im Monat, da ich Studiere bin ich nicht in der Lage mehr zu arbeiten. Werde ich auf Bewehrung ein Strafe erhalten oder noch schlimmer, werde ich ins Gefängnis müssen? Ich weiss nicht wie ich das Ganze wieder gutmachen kann. Soll ich allen Geschäften eine Entschuldigung schreiben? Denn das tuht mir wircklich sehr leid und ich werde sowas nie wieder tuhen. Ich möchte gerne einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben und mich auch dort dafür entschuldigen, was ich angerichtet habe. Soll ich dafür auf ein Brief von der Staatsanwaltschaft warten oder kann ich jetzt schon einen Brief zuschicken? Wenn ja, an wenn soll ich diesen Brief zusenden?
Ich würde mich sehr freuen wenn einer mir Rat geben würde. Denn mit niemandem sonnst, kann ich das erzählen, weil ich mich zu sehr dafür schäme.

Ich danke im Vorraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo Fadik, ich muss gestehen, dass sich mein Mitleid mit Dir in Grenzen hält. Du hast gestohlen , und das nicht zum ersten Mal. Im Gegenteil, die Summe, die Du hier angeführt hast, zeigt doch , dass Du gar nichts aus Deiner ersten Straftat gelernt hast. Jetzt musst Du eben die Konsequenzen tragen, und diese sind Anzeige durch das geschädigte Unternehmen und wahrscheinlich ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Möglich ist auch ein Strafverfahren vor Gericht, weil Du eben Wiederholungstäter bist. Ein Entschuldigungsbrief an die Staatsanwaltschaft ist sinnlos, weil er keinerlei rechtliche Relevanz hat. Wenn Du etwas haben willst wozu Dein Geld nicht reicht, dann musst Du eben mehr arbeiten gehen. Entschuldige, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du bei diesem mieserablen Deutsch studierst. Ins Gefängnis musst Du sicher nicht, aber mit einer Strafe musst Du auf jeden Fall rechnen.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Naja, dies ist kein Forum für Beratungen (das wäre nicht erlaubt), sondern ein Diskussionsforum.

Da Sie schon mehrfach aufgefallen sind, wird es dieses Mal sicherlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Für einen Ladendiebstahl (auch wenns nicht der erste ist) haben Sie wohl mit einer Geldstrafe zu rechnen. Je nachdem, wie alt Sie sind, könnte auch eine Jugendstrafe ausgeurteilt werden, dann sind es eher Sozialstunden o.ä.

Wenn Sie ohnehin geständig sind, kann ein räuiger Brief an die StA nicht verkehrt sein. Diese oder die Polizei wird ohnehin an Sie herantreten und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zu äußern. Warten Sie das ab und äußern Sie sich dann entsprechend.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

hallo, ohne hier sinnnlos belehrend zu wirken, da sie bereits selbst einsehen, dass Sie einen Fehler begangen haben, möchte ich ihnen rechtlich folgendes zu Ihrem Problem sagen:

Da es eine Wiederholungsfall is, und es sich um keine geringwertige Sache mehr handelt, ist eine weitere Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen.

Bezüglich der Bestrafung müsste man noch wissen, wie alt Sie sind.

Sind Sie bereits über 21, dann gilt zwingend Erwachsenenstrafrecht. In diesem Fall haben Sie mit einer Geldstrafe von ca. 40 - 90 Tagessätzen zu rechnen.
Es wird meist ein Mindesttagessatz von 10 Euro angesetzt (mind. Sozialhilfesatz).

Ein Brief an die Staatsanwaltschaft bringt nichts. Sie werden aber wohl eine Vorladung zur Polizei oder einen Anhörungsbogen bekommen. Wenn Sie dort die Tat gestehen und Reue zeigen genügt dies für eine etwas geringere Bestrafung, denn dies geht von der Polizei so an die Staatsanwaltschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fadik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Kommentare.

Ja das stimmt, die Grammatik war hier nicht überzeugend.

Ich bin 24 Jahre alt und studiere Wirtschaftsinformatik.

Die Polizei die mich gestern zur Wache mitgenommen hatte, hat sich gestern sehr viel Zeit genommen.
Es waren zwei männliche Beamte, die mit mir gesprochen haben.

Die Beamten haben mir gesagt, das Menschen Fehler machen.
Das, was man daraus lernt ist das entscheidende!

Ich verstehe die Meinungen der Forumbesucher. Es ist unverzeihlich was ich getan habe. Das stimmt, das erste Mal war die Reuhe wohl nicht sehr ernst gemeint, aber dieses mal habe ich mir selbst im wahsten Sinne des Wortes in den Hintern getreten und das nicht zu knapp.

Ich werde anwarten was passieren wird....mir bleibt ja nichts anderes übrig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

einen Eintrag ins Führungszeugnis kriegen Sie übrigens nur, wenn Sie über 90 Tagessätze Geldstrafe kommen - eher unwahrscheinlich.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

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