Wiederholter Ladendiebstahl: Führungszeugnis?!

31. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
dummheitutweh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Wiederholter Ladendiebstahl: Führungszeugnis?!

Hallo!

Folgender Fall liegt vor:

X hat im April 2009 (damals war er 19) einen Ladendiebstahl (Schuhe im Wert von ca. 40 €) begangen und wurde dabei erwischt und hat sogleich eine Anzeige bekommen. Er hat dafür 8 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen, was er dann auch im Juli gemacht hat.
Jetzt im Oktober 2009 (X ist jetzt 20) wurde er wieder beim Ladendiebstahl erwischt, diesmal waren es mehrere Kleinigkeiten im Wert von ca. 50 €. Er hat wieder eine Anzeige bekommen. Die Beamten meinten er solle diesmal mit einer Geldstrafe rechnen.

Jetzt meine Hauptfrage! Nehmen wir an er bekommt eine Geldstrafe, wird dass dann in seinem Führungszeugnis stehen? Bzw bei welcher Strafe wird das dann in seinem Führungszeugnis stehen?
X ist noch Student und hat kein eigenes Einkommen, auch kein Bafög. Wie hoch wird die Strafe ca. ausfallen?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Einen Eintrag im Führungszeugnis gibt es auf keinen Fall.

Zunächst muss mal entschieden werden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Im Falle von Jugendstrafrecht gibts einen Eintrag im Erziehungsregister, darauf haben aber die allerwenigsten Stellen Zugriff und außerdem wird es mit dem 24. Lebensjahr gelöscht.

Im Falle von allgemeinem Strafrecht muss sich herausstellen, ob überhaupt eine echte Verurteilung erfolgen wird, oder ob die ganze Sache nicht gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird. Falls es tatsächlich zu einer echten Verurteilung käme, wäre diese aber so gering, dass sie nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen würde.

Erst bei einer wiederholten Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht gäbe es einen Eintrag ins Führungszeugnis.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummheitutweh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Erstmal vielen vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich dachte aber immer bisher, dass wenn man schon irgendetwas im Bundeszentralregister stehen hat und dann wiederholt eine Straftat bzw. die gleiche Straftat begeht, steht das dann automatisch im Führungszeugnis, da das ja dann eine Wiederholungstat ist.
Sind sie deshalb absolut sicher, dass das nicht im Führungszeugnis stehen wird?
Wie hoch wird ca. die Geldstrafe ausfallen, da er ja zudem kein eigenes Einkommen hat?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist ja auch im Prinzip richtig, gilt aber nicht (bzw. nur sehr eingeschränkt) im Jugendstrafrecht.

Da ich jetzt mal davon ausgehe, dass es sich bei der von Ihnen angegebenen "gemeinnützigen Arbeit" um Sozialstunden im Sinne des Jugendstrafrechts gehandelt hat, dürfte also bisher kein Eintrag im Bundeszentralgegister erfolgt sein, sondern nur im Erziehungsregister.

Daher wäre eine jetzige Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht der 1. Eintrag, der somit aufgrund seiner Geringfügigkeit nicht ins Führungszeugnis kommt.



-- Editiert am 31.10.2009 12:08

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dummheitutweh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Achso ok verstehe..
und dieses Erziehungsregister wird ab dem 24. Lebensjahr gelöscht? So dass man ihm ab dem 24. Lebensjahr nichts mehr nachweisen kann?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

so ist es. Zur Höhe der Geldstrafe: Kein Einkommen gibt es nicht. Auch freies Wohnen und Verpflegung sind Einkommen. Insofern wird man stets mit so 15 Euro Tagessatz. Und die Zahl der Tagesätze legt der Richter fest, z. B. 10. Das wären dann 10 mal 15 Euro gleich 150 Euro.
Wegen Ihrer rasenden Rückfallgeschwindigkeit sei darauf hingewiesen, daß Sie, wenn Sie noch zwei- bis dreimal erwischt werden, unweigerlich im Knast landen, vom vers..ten Führungszeugnis ganz abgesehen.

Gruß vom mümmel

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