im jahr 2000 wurde ich ausder Haft ausgewiesen in die Türkei nach 2,5 jahre haft. Nun Lebe ich schon seit 14 jahren ihr in der Türkei. Nach so vielen Jahren kan und werde ich mich nicht an diese Kultur und Lebensweise nicht gewöhnen. İch suche aus dieser Lage raus zu kommen. İch will wieder in meine Heimat Bielefeld ich kan es nicht mehr ertragen ihr in der Türkei. Wer kann mir helfen wieder nach deutschland einzureisen, an wen kan ich mich wenden Anwaelte wollen ein haufen geld was ich nicht besitze. İch hoffe jemand hilft mir aus dieser lage raus zu kommen
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Wiedereinreise nach Deutschland1
Notfall?
Notfall?
Falls Du vorzeitig aus der Haft entlassen wurdest und noch eine Reststrafe offen ist, wirst Du, falls Du wieder nach Deutschland einreist, diese Reststrafe zunächst absitzen müssen.
Die Vollstreckung der Reststrafe verjährt bei
Freiheitsstrafen über zehn Jahren nach 25 Jahren,
Freiheitsstrafen über fünf Jahren nach 20 Jahren,
Freiheitsstrafen über einem Jahr nach 10 Jahren.
Ob eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung möglich sein könnte, musst du mit der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. der Strafvollstreckungskammer abklären.
Als erstes müsstest Du die Befristung Deiner Einreisesperre beantragen und dann brauchst Du auch noch einen guten Grund, um wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen (z.B. Ehefrau, Kinder, Studium o.ä.).
Allein die Begründung, dass es Dir in Deutschland besser gefällt als in Deinem Heimatland dürfte dafür allerdings kaum ausreichen. Zumal Du ja in Deutschland auch "nicht zurechtgekommen bist", sonst wärest Du wohl kaum straffällig geworden.
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Da die Gesamtstrafe bei einer Abschiebung nach 2,5 Jahren 5 Jahre nicht überschritten haben dürfte, ist ihre Vollstreckung bereits verjährt.
dann brauchst Du auch noch einen guten Grund, um wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen (z.B. Ehefrau, Kinder, Studium o.ä.). Daran wird es dann vermutlich scheitern.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 15.06.2014 18:55
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quote:
Da die Gesamtstrafe bei einer Abschiebung nach 2,5 Jahren 5 Jahre nicht überschritten haben dürfte...
Leider hat er nicht geschrieben, ob er die Strafe voll verbüßt hat oder nach 1/2 oder 3/4 der Haft ausgewiesen/ abgeschoben wurde ?
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Leider hat er nicht geschrieben, ob er die Strafe voll verbüßt hat oder nach 1/2 oder 3/4 der Haft ausgewiesen/ abgeschoben wurde ?
Das muß man dafür aber auch nicht wissen - bei 1/2 wären es insgesamt 5 Jahre, bei 2/3 läge die Gesamtstrafe bei 3 Jahren und 9 Monaten usw. Folglich liegt die Strafe in jeder denkbaren Variante bei 5 Jahren oder weniger.
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