Wiederaufnahme?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stechmuecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederaufnahme?

Guten Tag,

ich hätte gerne Auskünfte, die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens betreffend. Nicht so sehr über theoretische Voraussetzungen etc., sondern möglichst über praktische Erfahrungen. Also z.B. - vielleicht ist hier jemand, der schon mal näher mit so einem Unterfangen befasst war. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es vielleicht Juraprofessoren/Arbeitsgruppen gibt, die sich speziell mit diesem Thema befassen. Oder Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben (und nicht gleich mal jede Menge Honorar fordern, aber nicht wirklich einen Plan haben, wie sie an die Sache herangehen müssen). Oder private Hilfsorganisationen. Journalisten, die sich sachlich und engagiert einsetzen. Oder vielleicht gibt es ja sogar Organisationen innerhalb der Justiz, die sich für die Wahrung materieller Gerechtigkeit einsetzen, und für die der Angriff auf ein rechtskräftiges Urteil nicht gleich ein rotes Tuch ist???

Es geht in diesem Fall, wenn ich das richtig einschätze, um wirklich großes Unrecht, das geschehen ist. Und um Straftaten, die von anderen Verfahrensbeteiligten, aber nicht vom Verurteilten begangen wurden.

Ich möchte das nicht auf sich beruhen lassen. Aber wie gesagt, ein rechtskräftiges Urteil anzugreifen, ist schon ein verdammt schwieriges Unterfangen.

Vielen Dank!

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21 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ja was denn, ihr für wenig Geld Spitzenleistungen bietenden Rechtsanwälte, könnte ihr der Stechmücke nicht helfen? Oder wollt ihr etwa nicht? Unfassbar! Der Rechtstaat steht auf der Kippe, und keiner eilt zur Hilfe. Aber am besten gratis bitte.

Mal im Ernst: Sie wissen ja selbst, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme ausgesprochen eng sind. Nur weil jemand meint, ein Urteil sei falsch und Verfahrensbeteilige hätten Sttraftaten begangen, wird kein Wiederaufnahmeantrag Erfolg haben. Mehr haben Sie allerdings auch nicht mitgeteilt. Hier wird Ihnen also kein Mensch sagen können, ob so ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Und wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann dagegen auch der versierteste Strafprozessrechtler nichts machen.

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#2
 Von 
Stechmuecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

naja, es besteht doch kein Grund, gleich so zynisch zu werden. Seien Sie froh und dankbar, dass Sie nicht das erleben mussten, worum es hier geht, ansonsten wäre mit ziemlicher Sicherheit auch Ihr Vertrauen in den Rechtstaat schwer erschüttert worden.

Ich habe ja auch gar nicht nach einer Beurteilung der Aussichten gefragt. Es ist mir schon klar, dass das gar nicht möglich ist, ohne die Umstände genau zu kennen. Die könnte ich hier ohnehin unmöglich alle detailliert schildern. Ich bin derzeit einfach auf der Suche nach Menschen, die sich mit diesem Thema näher auskennen, oder die wissen , wer sich damit näher auskennt, und die mir mit Ratschlägen und Hinweisen weiterhelfen können. Es geht mir dabei nicht darum, für wenig Geld Spitzenleistungen zu bekommen - aber ich möchte auch nicht für viel Geld so gut wie nichts Brauchbares bekommen, wie das in der Vergangenheit leider schon passiert ist. Die Hürden für eine Wiederaufnahme sind eben immens hoch. Ohne einen fähigen, engagierten und von der Sache überzeugten Anwalt sollte man sich also gar nicht erst daran machen, oder?

Die Voraussetzungen sind meiner Meinung nach gar nicht schlecht. Allerdings müsste man vermutlich noch mehr neue Beweise zusammentragen... dazu müssten Ermittlungen angestellt und potentielle Zeugen befragt werden. Tja, aber wie macht man das? Als Privatmensch loszugehen, ist vermutlich keine so gute Idee. Das gehört doch mal mindestens in die Hände eines Anwalts. Eigentlich fände ich, dass es Aufgabe der Staatsanwaltschaft wäre - nur, das Vertrauen in die Justiz ist in diesem Fall eben einfach nicht gegeben.

Tja, in so einer Situation steht man dann leider verflixt hilflos da.


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#3
 Von 
Stechmuecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hol das Thema mal aus der Versenkung, vielleicht fällt jemandem noch etwas dazu ein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stechmuecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Seufz...

*Thema nach oben schieb*

Weiß niemand etwas dazu zu sagen??? Kein Wunder, dass man als nichtsahnender Laie den Eindruck gewinnen könnte, Fehlurteile kämen in der Praxis so gut wie nie vor. Da geht anscheinend schlichtweg kaum jemals jemand dran...

Naja, vielleicht tut sich ja noch was. Es ist WICHTIG!!! Wie sagte wastl so schön - "der Rechtsstaat steht auf der Kippe" :-)

Bin für jeden Hinweis dankbar!

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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Da gibts enge Grenzen.

Du müsstest schon neue Beweise haben die im Verfahren nicht bekannt waren, alleine das wiederholen der "alten" und bekannten Beweise reicht dafür nicht aus!

Schau hier:

§ 359 StPO
§ 362 StPO

Was aber den Anwalt angeht .... bei Wiederaufnahme besteht Anwaltszwang, und da wirst du keinen finden der das umsonst macht!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Was aber den Anwalt angeht .... bei Wiederaufnahme besteht Anwaltszwang,


Nein ! Der Antrag kann auch ohne Anwalt zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden. Ratsam ist es natürlich keinesfalls ohne RA vorzugehen. Unter den Voraussetzungen der §§ 364a und b kann ein Anwalt bestellt werden.

Ansonsten @Stechmücke ist unklar, was Sie noch wissen möchten...?? Dass ein RA gebraucht wird, wissen Sie selber. Einen Namen eines RA wird hier sicher niemand nennen, wobei auch das eine subjektive Beurteilung wäre. Die anderen Personen die Sie nannten (Journalisten usw.) dürfen keine Rechtsdiensteistungen erbringen. Es gibt ein Rechtsdienstleistungsgesetz in Deutschland. Auch Verbände usw. dürfen allenfalls und in teils nur sehr engem Umfang Rechtsdienstleistunngen in ihrem Aufgabenkreis erbringen (z.B. Schuldnerberatungsstellen hinsichtlich Insolvenzverfahren).

Das einzige was Ihnen weiterhelfen kann ist ein engagierter, guter Anwalt. Den werden Sie hier nicht finden, bzw. werden Sie via Forum nicht beurteilen können ob er gut und engagiert ist. Und wenn er es ist, wird er nicht kostenlos oder für "fast nix" tätig.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Hmmm...also soviel ich weiss, gibts im 2. Rechtszug generell den Anwaltszwang (§ 78 StPO ) oder gilt bei Wiederaufnahme das Verfahren wieder als 1. Rechtszug??!?!?!?!?!

Warum legt man eigentlich dann nicht gegen das Urteil Berufung/Revision ein ?

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Was soll § 78 StPO damit zu tun haben?

Der lautet:

quote:<hr size=1 noshade>§ 78 StPO

Der Richter hat, soweit ihm dies erforderlich erscheint, die Tätigkeit der Sachverständigen zu leiten.
<hr size=1 noshade>


Ah, jetzt weiß ich ... Sie meinen § 78 ZPO . Das ist die Zivilprozess ordnung. Deren Vorschriften haben im Strafprozess nun gleich gar nichts verloren :)

Hier gilt § 366, Abs. 2 StPO und der betrifft auch nur die in § 361, Abs. 2 StPO genannten Personen (also Angehörige des Verurteilten, wenn der verstorben ist), nicht den Verurteilten selbst.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Ok, ok, ok ......... bin langsam doch urlaubsreif !!

Bleibt trotzdem meine Frage:

"Warum legt man eigentlich dann nicht gegen das Urteil Berufung/Revision ein ?"

Oder ist die Wiederaufnahme nur gedacht nach Ablauf der Frist ??


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Eine Wiederaufnahme kann nur hinsichtlich eines bereits rechtskräftigen Urteils beantragt werden, vgl. den Wortlaut der §§ 359 und 362 StPO . Die Rechtsmittel Berufung/Revision wären also nicht mehr möglich...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stechmuecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

@ Anonymer_ist_besser:

Berufung gibt's bei einem landgerichtlichen Strafverfahren ja nicht, und Revision wurde eingelegt und verworfen, das Urteil wurde also rechtskräftig.

Ja, klar weiß ich, dass man neue Beweise braucht. Die sind im Ansatz ja auch schon da. Und bei entsprechenden Nachforschungen ständen die Chancen nicht schlecht, weitere Beweise finden zu können. ABER WIE??? Als Laie loszulatschen und Personen dazu bringen zu wollen, die Wahrheit über bestimmte Umstände zu sagen, die sich durch diese Aussage ja auch noch evtl. in Schwierigkeiten bringen könnten, ist vielleicht nicht gerade das Geschickteste...

@ Streetworker:

Ja, was will ich. Schwierig zu erklären.

Also... nach meinem Eindruck braucht man eine Menge Unterstützung, wenn man in so einer Lage Erfolg haben will. "Recht haben" reicht da noch lange nicht...

Wenn ich im Internet nach Fällen von Fehlurteilen und Justizirrtümern suche, dann finde ich einfach nicht viel. Da gibt es einige meist auffällig unprofessionell gestaltete Seiten von empörten, verbitterten sich ungerecht behandelt Fühlenden, die - für mich relativ unverständlich, subjektiv und wirr - ihre Geschichte lang und breit darlegen, angeblich unwiderlegbare Beweise ihrer Unschuld vorbringen, die mich überhaupt nicht überzeugen, und denen ich in ihrer Argumentation einfach nicht folgen kann. Was ja nicht heißt, dass sie sich nicht möglicherweise im Recht befänden... ihnen fehlt aber ganz offensichtlich die Fähigkeit, ihre Mitmenschen davon zu überzeugen. Sie stehen also allein da... und haben damit schlichtweg keine Chance.

Es passiert nur höchst selten, dass es anders läuft und sich die Geschichte für den Verurteilten zum Positiven wendet... und in diesen Fällen ist eigentlich immer der Umstand gegeben, dass ein Unterstützerkreis dahintersteht, der sich engagiert, und/oder dass der Fall in's Licht der Öffentlichkeit rückt. Ich nenne jetzt mal als hervorstechende Beispiele den Fall Wörz oder die von einer Journalistin recherchierten und in dem Buch "Unrecht im Namen des Volkes" beschriebenen Fälle.

Nun, nach einem ähnlichen Ansatz suche ich. Mir ist klar, dass es mit der eigenen Überzeugung, und damit, zum nächstbesten Anwalt zu gehen, der einem einigermaßen seriös erscheint, nicht getan ist. Es geht dabei gar nicht primär um finanzielle Aspekte!!! Zu den Finanzen nur soviel: Mal ehrlich... ein Anwalt mit einem guten Ruf müsste es ja sein, und wie hoch sind in dieser Kategorie in etwa die Stundensätze? Und wieviel Stunden wird ein solcher Anwalt brauchen, um über 1000 Seiten Akten akribisch durchzuarbeiten und ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, das wenigstens einigermaßen gute Erfolgsaussichten hat??? Ich bin mathematisch nicht sonderlich begabt... aber dafür reicht es, um zu wissen, dass ein "Ottonormalverdiener" die bei einem solchen Vorhaben notwendigen anwaltlichen Leistungen über Wochen, Monate und Jahre hinweg gar nicht adäquat bezahlen KANN. Demzufolge ist also gar nichts anderes möglich, als dass ein Anwalt, der sich einer solchen Sache annimmt, bereit ist, bezüglich seines Honorars Abstriche zu machen, und einen Teil seines Einsatzes für den "guten Zweck" zu leisten...! Nichts anderes meinte ich - nochmals, es geht mir mitnichten darum, Spitzenleistungen umsonst zu bekommen.

Zudem bedarf es meiner Meinung nach aber eben auch, und vor allem, anderer Unterstützung. Personen, die einem bestätigen können, auf dem richtigen Weg zu sein, die für dieselbe Sache kämpfen, die mitdenken und Ideen einbringen, einem moralisch den Rücken stärken, evtl. Beziehungen einsetzen, in der Presse sachliche und fundierte Berichterstattung bewirken, in Fachkreisen auf den Fall aufmerksam machen können etc. pp.. Einen entsprechenden Verein habe ich bei der Suche im Internet so gut wie nicht gefunden. Die Seiten kreisen, wie gesagt, entweder um einen - den eigenen - Fall, und/oder sie sind mir insgesamt zu unseriös und subjektiv. Das einzige, was in etwa in die Richtung geht, was ich mir vorstelle, ist die "Stiftung Pro Justitia" - die mir aber aktuell nicht mehr sehr aktiv zu sein scheint, und die sich evtl. mehr auf Wirtschaftsstrafsachen bezieht - und das "Innocent In Prison Project" - von dem ich ehrlich gesagt nicht weiß, was ich davon halten soll, da mir kein von ihnen betreuter Fall bekannt ist. Vielleicht weiß ja hier zufällig jemand mehr über diese Vereinigungen? Oder vielleicht kennt jemand eben andere Personen oder Organisationen, die Unterstützung bei einem Wiederaufnahmeverfahren geben könnten.

Ist das verkehrt gedacht??? Ich weiß es nicht... ich taste mich halt an die Sache heran :-) ! Bin weiterhin für jeden Kommentar dankbar, auch für jeden kritischen.

Dankeschön!!!



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich im Internet nach Fällen von Fehlurteilen und Justizirrtümern suche, dann finde ich einfach nicht viel. <hr size=1 noshade>


Naja, "viel" findet man schon, aber eben nur sowas:

quote:<hr size=1 noshade>Da gibt es einige meist auffällig unprofessionell gestaltete Seiten von empörten, verbitterten sich ungerecht behandelt Fühlenden, die - für mich relativ unverständlich, subjektiv und wirr - ihre Geschichte lang und breit darlegen, angeblich unwiderlegbare Beweise ihrer Unschuld vorbringen, die mich überhaupt nicht überzeugen, und denen ich in ihrer Argumentation einfach nicht folgen kann. <hr size=1 noshade>


Und es ist ja schon mal sehr erfreulich und eines Glückwunsches wert, dass Sie sich nicht in die Reihen derer einreihen...

quote:<hr size=1 noshade>Ist das verkehrt gedacht??? <hr size=1 noshade>


Verkehrt denken kann man da kaum. Ich finde Sie sehen das ganze erfrischend realistisch. Alleine eine gute Idee, die Sie weiterbringen könnte, habe ich auch nicht. Bis auf eine vielleicht: Ich habe ja nie Jura studiert und weiß daher nicht, wie das in punkto "Arbeitsgruppen" von Studenten in Rahmen des Studiums genaus aussieht. Aber ich meine gelesen zu haben, dass es schon solche Arbeitsgruppen gab, sich irgendwelcher "mysteriöser" Fälle, oder eben reinen Indizienprozessen angenommen haben und diese im Rahmen des Studiums nochmals aufgerollt und aufgearbeitet haben. Wenn man vielleicht eine solche Gruppe von Studenten für den Fall interessieren könnte... ?! Dazu müßte er aber sicherlich zumindest anstanzweise von öffentlichen Interesse sein, oder rechtlich besonders interessant. Wenn man dann noch den Prof. dieser Studenten dafür interessieren könnte .... Als Jura-Hochschullehrer einer dt. Hochschule kann er ja theo. auch als Verteidiger vor Gericht auftreten [§ 138 StPO ].

Ob der Fall aber nun interessant genug dafür ist, um derart in den Fokus des Interesses zu rücken, kann ich natürlich nicht beurteilen, da nach wie vor unbekannt ist, worum es geht. Vielleicht würde Ihnen auch jeder mit nur einem Fünkchen Ahnung von Jura -bei Kenntnis des Falles- sagen:"vergessen Sie es". Auch wenn Sie sich in der Art Ihrer Darstellung prinzipiell wohltuend von den o.g. querulatorischen Wirrköpfen abheben, sagt das ja nichts über den Fall, bzw. dessen Erfolgsaussichten aus.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#13
 Von 
Stechmuecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und es ist ja schon mal sehr erfreulich und eines Glückwunsches wert, dass Sie sich nicht in die Reihen derer einreihen...

Tja... ich bemühe mich. Ist aber gar nicht so einfach. Ich merke selbst, wie schwierig es ist, einen solchen besonderen Sachverhalt zu schildern, ohne dass der jeweilige Gesprächspartner innerlich die Hände über dem Kopf zusammenschlägt und nach einem Fluchtweg schielt, um dieser durchgeknallten paranoiden Person entkommen zu können... ;-))) !

Ich kanns aber verstehen und muss zugeben, dass ich früher ähnlich gedacht habe... an derart gravierende und bei sorgfältiger und unvoreingenommener juristischer Arbeit durchaus vermeidbare Fehler, durch die, ohne zu übertreiben, Existenzen vernichtet werden, mag man halt als "normaler Bürger" gar nicht glauben. Da ist man durchaus versucht, lieber eine einzelne Person als nicht ernstzunehmend einzustufen, als seinen Glauben an das Funktionieren des Rechtsstaates ins Wanken geraten zu lassen...

Naja... wollen mal sehen, was ich trotzdem erreichen kann.

Ich hätte allerdings gute Lust, eine eigene Website über den Fall zu erstellen. Auch, weil ich denke, dass man auf diese Weise Zeugen mobilisieren könnte, von denen ICH bisher nichts weiß, und die selbst auch noch gar nicht wissen, dass sie etwas Entscheidendes bezeugen können - eben weil sie bis dato die Details des Falles nicht kennen. Die Kehrseite ist, dass dann natürlich auch die "Gegenseite" evtl. Informationen bekäme, denen sie wiederum entgegenarbeiten könnte. Letzteres ist übrigens auch ein Grund, warum ich hier zunächst mal keine Einzelheiten nennen will. Aber für den Fall dass... wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Darf man die Akteninhalte usw. veröffentlichen? Und wie weit müsste die Anonymisierung dabei gehen? Bei der in meinem Vorbeitrag erwähnten Seite von H. Wörz bin ich immer wieder erstaunt, wie offen dort diskutiert wird, und sogar Realnamen genannt werden.

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe ja nie Jura studiert und weiß daher nicht, wie das in punkto "Arbeitsgruppen" von Studenten in Rahmen des Studiums genaus aussieht. Aber ich meine gelesen zu haben, dass es schon solche Arbeitsgruppen gab, sich irgendwelcher "mysteriöser" Fälle, oder eben reinen Indizienprozessen angenommen haben und diese im Rahmen des Studiums nochmals aufgerollt und aufgearbeitet haben. Wenn man vielleicht eine solche Gruppe von Studenten für den Fall interessieren könnte... ?! Dazu müßte er aber sicherlich zumindest anstanzweise von öffentlichen Interesse sein, oder rechtlich besonders interessant. Wenn man dann noch den Prof. dieser Studenten dafür interessieren könnte .... Als Jura-Hochschullehrer einer dt. Hochschule kann er ja theo. auch als Verteidiger vor Gericht auftreten [§ 138 StPO ]. <hr size=1 noshade>

Das ist doch mal ein guter Tipp - danke! Ich hatte auch schon in die Richtung gedacht... wusste aber nicht, ob ich mich damit nicht vielleicht auf dem Holzweg befinde. Ich werde auf alle Fälle intensiver in dieser Richtung suchen.

Herzlichen Dank und bis demnächst! Und bitte weiter mitdenken und mitschreiben :-) !

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-- Editiert am 23.08.2010 20:38

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht ein paar Anmerkungen.
Zur Uni-Arbeitsgruppe: Strafrecht wird typischerweise ganz am Anfang der Uni-Ausbildung gelehrt. Man hat es da (noch) mit Abiturienten zu tun, mit fast Null-Fachwissen. Sicherlich, es gibt Projekte. An unserer Uni als Block (3 Tage zu jeweils 8 Schulstunden). Dann ist ein Kurzgutachten zu erstellen, eine mündliche Präsentation soll pro Person 15 Minuten nicht überschreiten. Keinesfalls sollten Studenten hier als Privatdetektive missbraucht werden. Das ist weit entfernt von dem, was Ausbildungsstoff ist. Hat auch mit Juristerei nichts zu tun.

Also, vergiss die Uni.

Zum Anwalt: auch der ist kein Privatdetektiv. Der wird nicht durch die Bundesprepublik reisen, um irgendwelche Ermittlungstätigkeiten durchzuführen. Das ist nicht sein Job. Und überleg mal, ein guter Wiederaufnahmespezialist/Strafverteidiger (in zwei solcher Praxen haben ich Einblick) hat pro Anwalt mindestens eine hochbezahlte Kraft, die von Besuchserlaubnisanträgen, Betreuung der Inhaftierten bis Fristenkontrolle, alles, aber alles selbständig abwickelt. Dazu kommen dann noch ein bis zwei Kräfte für Schreibarbeiten u.ä., ein Teilzeit-Buchhalter. Das ist so die "kleine Ausstattung." All die Mitarbeiter und auch der Vermieter verzichten natürlich gerne auf Gehalt und Miete, der Anwalt und seine Familie auf ihren Unterhalt, weil der Anwalt in Deiner Sache unterwegs ist. Du merkst schon, so kann das nicht funktionieren.

Und nochmals, weder die Uni noch der Anwalt werden eigene Ermittlungstätigkeiten durchführen. Ist nicht der Job, und kontraproduktiv zur Ausbildung.

Wenn Du wirklich meinst, dass es ein "echter" Wiederaufnahmefall ist (der überwiegende Teil der Fälle ist es nämlich nicht), dann sind diese Ermittlungen in eigener Regie durchzuführen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Auch ich halte nicht viel von der Uni-Idee. Prozessrecht und Beweiswürdigung sind Themen, die Jurastudenten nicht interessieren und zu denen sie sich gemäß Lehrplan im Studium noch keinerlei professionelle Kompetenzen aneignen. Eine solche Arbeit läge auch jenseits aller Prüfungsrelevanz.

Wenn man wissen will, ob - und für wieviel - sich ein Anwalt findet, der sich einarbeitet und mögliche Zeugen befragt, muss man fragen gehen. Die Einarbeitung muss auch nicht unbedingt 1.000 Aktenseiten umfassen. Interessant ist das tatrichterliche Urteil, als nächstes ein ausführliches Gespräch mit dem Verurteilten.

Merkwürdig finde ich, dass Sie nach einem Anwalt fragen, der für das Wiederaufnahmeverfahren ein Konzept entwirft. Wissen Sie, wo im Urteil der Wurm steckt, oder soll den erst der Anwalt finden?

Und was sagt der Verurteilte selbst zu Ihren Bemühungen?

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ micha: hier geht es ja nicht einmal um Beweiswürdigung, sondern um ureigenste Ermittlungstätigkeit; nicht existente Beweise sollen herausgefunden werden, und dann noch verifiziert. Das hat nun wirklich nichts mit Studium zu tun. Abgesehen davon auch vom Zeitaufwand nicht durchführbar.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12326.08.2010 10:35:30
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Revision scheint ja schon gelaufen. Ausserdem gibt es da Fristen, die mit Sicherheit abgelaufen sind, lange.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.08.2010 10:35:30
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Also muss ich meine Frage präzisieren:

Weiß TE bereits, welche neuen, bisher nicht eingeführten Beweismittel zur Verfügung stehen, oder soll der Anwalt erst danach suchen, ob es derartige Beweismittel überhaupt geben könnte?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Stechmuecke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So, jetzt kann ich endlich mal antworten. Vorher waren mehrmals einfach keine Beiträge mehr zu sehen, sobald ich mich angemeldet hatte...

1. zu der "Uni-Idee":

Tja ich habe keine Ahnung, womit sich Jurastudenten im Detail so beschäftigen. Meine Idee war einfach, dass doch wohl zumindest ein gewisser :-) Prozentsatz der Juristen diesen Beruf aus einem gesunden Rechtsempfinden und einer guten Portion Idealismus heraus ergreift (bitte jetzt nicht schlapplachen... :-) !!!). Und dass es doch eigentlich auch Juraprofessoren, bzw. andere Juristen, oder eben auch Jurastudenten geben müsste, die sich speziell für das Phänomen "Fehlurteile" interessieren und sich u.U. auch für die Korrektur derselben einsetzen. So, wie sich andere Menschen eben bei amnesty inernational engagieren oder die Aidshilfe unterstützen oder Geld für das örtliche Tierheim sammeln.

Das hört sich jetzt vielleicht erst mal lustig an... ist es aber gar nicht, finde ich. Denn eigentlich ist es ja nicht Privatsache der zu Unrecht Verurteilen, dafür zu sorgen, zu ihrem Recht zu kommen! Eine gerechte Rechtsprechung ist doch Aufgabe des Staates - und Mängel dabei zu beheben, ist damit eine allgemeine gesellschaftliche Verpflichtung, meine ich.

Im Übrigen finde ich die Thematik auch wirklich außerordentlich spannend und interessant. Also... ich zumindest könnte auf meine alten Tage noch glatt eine Art Miss Marple werden... :-) !

Also - auch wenn mein Anliegen nichts mit dem studentischen Stoff zu tun hat, vielleicht stoße ich ja irgendwo auf Interesse. Mal sehen.

2. zu den neuen Beweisen:

Das ist ja nun eben schwierig. Einige neue Beweise liegen durchaus bereits vor. Allerdings kann ich natürlich schlecht einschätzen, welches Gewicht diesen Beweisen beigemessen würde. Nach allem, was ich bisher weiß bzw. vermute, würde die Justiz einem Wiederaufnahmeantrag wohl schon "aus Prinzip" entgegensetzen, was nur geht, um eben ein bereits rechtskräftiges Urteil nicht nochmal anrühren zu müssen. Von daher denke ich, dass man schon ziemliche Geschütze auffahren muss, um überhaupt einigermaßen ernst genommen zu werden. Ansonsten werden einem die schönen neuen Beweise wohl flugs kleingeredet und für irrelevant erklärt, könne ich mir vorstellen...

Ja, aber ansonsten - wie ich schon sagte, ich kenne den Fall sehr gut, und für mich ergibt sich in der ganzen Sache ein sehr schlüssiges Bild der Fehler und Versäumnisse... von daher wüsste ich zumindest, welche Ansätze weiter verfolgt werden müssten. Und ich bin auch ziemlich sicher, dass man fündig würde. "Ins Blaue hinein" müsste ein Anwalt demnach nicht ermitteln.

Aber gut - welche Beweise überhaupt relevant wären, und welche man ggf. selbst beibringen müsste (und wie man das am besten macht), wäre dann eben mit einem guten und engagierten Anwalt zu klären. Ich glaube, es macht nicht viel Sinn, jetzt schon auf eigene Faust zu "ermitteln", oder???

Danke für alle Antworten!



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-- Editiert am 20.09.2010 20:23

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