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Wiederaufnahme eines Prozesses gegen Berlusconi am 16. November

AFP VOM 26.10.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 814 Aufrufe
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Berlusconi

Aufhebung der Immunitätsregelung hat Konsequenzen

Der Prozess gegen den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi wegen Bilanzfälschung wird am 16. November fortgesetzt. Wie die Justizbehörden in Mailand am Montag mitteilten, kann das im September 2008 unterbrochene Verfahren aufgrund der Aufhebung einer Immunitätsregelung durch das Verfassungsgericht nun wieder aufgenommen werden. Berlusconis Konzern Mediaset wird vorgeworfen, beim Kauf von Filmrechten Steuern hinterzogen und schwarze Kassen im Ausland angelegt zu haben. Die Entscheidung über die Aufnahme eines weiteren Prozesses wegen Bestechung eines Zeugen steht noch aus.

In dem Verfahren, das am 16. November wieder aufgenommen wird, geht es um die Anklagepunkte Steuerhinterziehung, Bilanzfälschung, Missbrauch von Gesellschaftsvermögen und Geldwäsche. Berlusconis TV-Konzern Mediaset soll beim Erwerb der Rechte für Filme aus den USA künstlich überhöhte Preise ausgewiesen haben. Dadurch sollen einerseits die Steuerzahlungen im Inland verringert und andererseits Beträge ins Ausland gelangt sein, von wo aus sie über schwarze Kassen zweckentfremdet werden konnten. Ursprünglich ging es in dem Verfahren um Beträge in der Gesamthöhe von 276 Millionen Dollar (184 Millionen Euro). Allerdings reichen die Zahlungen bis in die 90er Jahre zurück, so dass ein Großteil der Transfers aus strafrechtlicher Sicht verjährt ist.

Noch nicht entschieden wurde über die Wiederaufnahme des Prozess um Berlusconis früheren Anwalt David Mills. Berlusconi soll Mills für Falschaussagen in Prozessen der 90er Jahre 600.000 Dollar bezahlt haben. Das Verfassungsgericht in Rom stufte Anfang Oktober die bisher geltende Immunitätsregelung, die von Berlusconis rechtsgerichteter Regierung im Juli 2008 verabschiedet worden war, als verfassungswidrig ein.

26. Oktober 2009 - 17.28 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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