Wieder in Besitznahme durch Vermieter nach frühzeitiger Wohnungsübergabe

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
exx452
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieder in Besitznahme durch Vermieter nach frühzeitiger Wohnungsübergabe

Die Miete muss auf jeden Fall bis zum 30.09. gezahlt werden, auch wenn die Wohnungsübergabe bereits vorher erfolgt.

Nach der Wohnungsübergabe darfst Du die Wohnung dann ohne Erlaubnis des Mieters betreten (Fotos machen, Besichtigung mit Käufer oder Nachmieter), ohne dass Du den Mieter fragen musst. Die Wohnung darf vor dem 30.09. aber von Dir nicht genutzt werden (Neuvermietung, Umbau usw.). Ab der Nutzung würde die Pflicht zur Mietzahlung entfallen.


Ich finde immer wieder solche Aussagen in Foren oder Berichten und suche die Quelle dazu.

Ich habe einen ähnlichen Fall. Meine Oma ist verstorben. Wir haben ihre Wohnung ausgeräumt und gestrichen. Der Hausmeister hat uns mitgeteilt, dass vom Vermieter umfangreiche Renovierungsarbeiten geplant sind - Austausch der kompletten Bodenbeläge, der Küche, des WC's, sowie der Elektroinstallation im Sicherungskasten. Das wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten. Das offizielle Mietende war Ende Juli. Wir waren Ende April fertig und haben eine Wohnungsübergabe, samt Schlüsselübergabe gemacht. Wir haben gehofft, dass baldigst ein Nachmieter gefunden wird und wir früher aus dem Mietvertrag entlassen werden können. Laut Hausmeister gab es eine Liste mit 11 potentiellen Nachmietern. Jedoch wurden zuerst die umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt und erst Mitte Juni ist ein Nachmieter eingezogen.

Wir sind der Meinung, der Vermieter hat die Wohnung ab Mai wieder in Besitz genommen, weil er die Renovierungsarbeiten durchgeführt hat und wir sind somit nicht mehr verpflichtet die Mitte für Mai und die erste Juni-Hälfte zu zahlen. Hätte er nicht renoviert, hätte der Nachmieter am 1.Mai einziehen können.

Wie ist eure Meinung dazu?

-- Editier von exx452 am 09.07.2017 21:40

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